Anl. 1 K-HG

Kärntner Heimgesetz - K-HG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2024 bis 31.12.9999
(LGBl Nr 28/2024)Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2024,)

Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.

Artikel II(LGBl Nr 90/2022)
  1. (1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 30.04.2024

In Kraft vom 12.11.2022 bis 30.04.2024
(LGBl Nr 28/2024)Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2024,)

Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.

Artikel II(LGBl Nr 90/2022)
  1. (1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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