Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weitere Meldepflichten festgelegt sind, hat der Beamte seiner (die Beamtin ihrer) Dienstbehörde zu melden:
1. | Namensänderung; | |||||||||
2. | Standesveränderung; | |||||||||
3. | jede Veränderung seiner (ihrer) Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit(en); | |||||||||
4. | Änderung des Wohnsitzes; | |||||||||
5. | Verlust einer für die Ausübung des Dienstes erforderlichen behördlichen Berechtigung oder Befähigung, der Dienstkleidung, des Dienstabzeichens, des Dienstausweises und sonstiger (außer bagatellwertiger) Sachbehelfe; | |||||||||
6. | Besitz eines Bescheids nach § 14 Abs. 1 oder 2 Behinderteneinstellungsgesetz; | |||||||||
7. | Einberufung zum Zivil-, Ausbildungs- oder Präsenzdienst; | |||||||||
8. | Unfälle bzw. sonstige Vorfälle, bei denen der Beamte (die Beamtin) durch einen Dritten am Körper verletzt und dadurch dienstunfähig geworden ist; diese Meldung hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen | |||||||||
9. | die Teilnahme an bzw. Absolvierung der für die Ausübung bzw. für den Erhalt der behördlichen Berechtigung oder Befähigung des Dienstes erforderlichen Aus- und Weiterbildung. | |||||||||
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021) |
Soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weitere Meldepflichten festgelegt sind, hat der Beamte seiner (die Beamtin ihrer) Dienstbehörde zu melden:
1. | Namensänderung; | |||||||||
2. | Standesveränderung; | |||||||||
3. | jede Veränderung seiner (ihrer) Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit(en); | |||||||||
4. | Änderung des Wohnsitzes; | |||||||||
5. | Verlust einer für die Ausübung des Dienstes erforderlichen behördlichen Berechtigung oder Befähigung, der Dienstkleidung, des Dienstabzeichens, des Dienstausweises und sonstiger (außer bagatellwertiger) Sachbehelfe; | |||||||||
6. | Besitz eines Bescheids nach § 14 Abs. 1 oder 2 Behinderteneinstellungsgesetz; | |||||||||
7. | Einberufung zum Zivil-, Ausbildungs- oder Präsenzdienst; | |||||||||
8. | Unfälle bzw. sonstige Vorfälle, bei denen der Beamte (die Beamtin) durch einen Dritten am Körper verletzt und dadurch dienstunfähig geworden ist; diese Meldung hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen | |||||||||
9. | die Teilnahme an bzw. Absolvierung der für die Ausübung bzw. für den Erhalt der behördlichen Berechtigung oder Befähigung des Dienstes erforderlichen Aus- und Weiterbildung. | |||||||||
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021) |