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Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:
1. | Abgabenexekutionsordnung - AbgEO, BGBl Nr 104/1949, zuletzt geändert durch | |||||||||
2. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch | |||||||||
3. | Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG, BGBl. I Nr. 87, zuletzt geändert durch | |||||||||
4. | Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG, BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2021. |
Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:
1. | Abgabenexekutionsordnung - AbgEO, BGBl Nr 104/1949, zuletzt geändert durch | |||||||||
2. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch | |||||||||
3. | Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG, BGBl. I Nr. 87, zuletzt geändert durch | |||||||||
4. | Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG, BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2021. |