Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 16.01.2022

Gesetze 1-3 von 3

2 Paragrafen zu Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz - K-LVAG (K-LVAG) aktualisiert


§ 10a K-LVAG

Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:1.Abgabenexekutionsordnung - AbgEO, BGBl Nr 104/1949, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 104/2019;2.Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl Nr 51, zuletzt geändert... mehr lesen...


§ 1 K-LVAG

(1) Die Parteien haben für die Verleihung von Berechtigungen oder sonstige auch in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen, die von Behörden im Sinne des Art. II Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (EGVG), vom zuständigen Verwaltungsgericht oder vom Verw... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22

2 Paragrafen zu Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) aktualisiert


§ 33 K-LMG

(1) Der Direktor und der kaufmännische Geschäftsführer haben nach Anhörung der Landesregierung für Leistungen der Anstalt, die im Auftrag Dritter – ausgenommen im Auftrag des Landes Kärnten – erbracht werden, wie insbesondere die Entlehnung von Sammlungsexponaten (§ 8), die Herstellung von Reprod... mehr lesen...


§ 9 K-LMG

(1) Die Herstellung von Reproduktionen (wie Fotokopien, Fotografien, Mikrofilme, digitale Reproduktionen udgl.) von Sammlungsexponaten und von im Besitz der Anstalt befindlichen wissenschaftlichen Datenbeständen ist – vorbehaltlich rechtsgeschäftlich vereinbarter oder letztwillig verfügter Beschr... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22

19 Paragrafen zu Kärntner Objektivierungsverordnung (K-OV) aktualisiert


§ 21 K-OV

(1) Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.(2) Bewerben sich um eine Planstelle für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Servicedienste od... mehr lesen...


§ 20 K-OV

(1) Für die Beurteilung und Auswertung der einzelnen Verfahrensschritte gelten §§ 5 Abs. 2 bis 5 bzw. 8 Abs. 3 und 9 Abs. 5 in gleicher Weise.(2) Die sich für jeden Bewerber aus den Verfahrensschritten ergebenden Durchschnittsnoten werden mit mathematischen Faktoren so gewichtet, dass die beiden ... mehr lesen...


§ 19 K-OV

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Servicedienste sowie b)Modellfunktionen Infrastruktur Assistenzdienst, Infrastruktur Facharbeiter und Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiter hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht §... mehr lesen...


§ 17 K-OV

(1) Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.(2) Bewerben sich um eine Planstelle für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Sachbearbeitung A... mehr lesen...


§ 16 K-OV

(1) Für die Beurteilung und Auswertung der einzelnen Verfahrensschritte gelten §§ 5 Abs. 2 bis 5, 6 Abs. 6 und 9 Abs. 5 in gleicher Weise.(2) Die sich für jeden Bewerber aus den Verfahrensschritten gemäß § 15 Abs. 1 ergebenden Durchschnittsnoten werden mit mathematischen Faktoren so gewichtet, da... mehr lesen...


§ 15 K-OV

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein oderb)Entlohnungsgruppe k 5 im Entlohnungsschema k: Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst und Fachdiensthat das Objektivierungsverfahren jedenfalls aus folgenden V... mehr lesen...


§ 13 K-OV

(1) Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.(2) Bewerben sich um eine Planstelle für eine Verwendung dera)Modellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, V... mehr lesen...


§ 12 K-OV

(1) Für die Beurteilung und Auswertung der einzelnen Verfahrensschritte gelten §§ 5 Abs. 2 bis 5, 6 Abs. 5 und 6, 7 Abs. 3 bzw. 8 Abs. 3 und 9 Abs. 5 in gleicher Weise.(2) Die sich für jeden Bewerber einer Einzelausschreibung aus den Verfahrensschritten gemäß § 11 Abs. 1 ergebenden Durchschnittsn... mehr lesen...


§ 11 K-OV

(1) Für Bewerber, die sich auf Grund einer Einzelausschreibung um eine freie Planstelle für eine Verwendung der a)Modellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, Verwaltung/Administration Spezialisten, Verwaltung/Administration Sachbearbeitung, b)Modellfunktionen Ärzte im öffentlichen Ge... mehr lesen...


§ 10 K-OV

(1) Das Bewerbergespräch ist vom künftigen Vorgesetzten und einem Gutachter aus der für die Angelegenheiten des Dienstrechts zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung so zu führen, daß die Person und die einschlägige Erfahrung des Bewerbers beurteilt werden können. Im Bereich der Landes... mehr lesen...


§ 9 K-OV

(1) Das Interview ist so zu führen, daß es ein Bild über die Persönlichkeitsstruktur und die fachliche Kompetenz der Bewerber ermöglicht. Unklarheiten sind durch Nachfragen zu klären.(2) Anhand des bestehenden Anforderungsprofils, insbesondere der fachlichen und persönlichen Anforderungen, ist ei... mehr lesen...


§ 8 K-OV

(1) Ein berufskundlich-psychologischer Eignungstest muß geeignet sein, insbesondere über Interessenslage, Intelligenz und Leistungsfähigkeit der Bewerber Aufschluß zu geben.(2) Die zur Anwendung gelangenden berufskundlich-psychologischen Eignungstests müssen wissenschaftlich fundierte, nach beruf... mehr lesen...


§ 7 K-OV

(1) Ein psychologischer Persönlichkeitstest muß geeignet sein, insbesondere über die Persönlichkeitsstruktur der Bewerber Aufschluß zu geben.(2) Die zur Anwendung gelangenden psychologischen Persönlichkeitstests müssen nach allgemein anerkannten Verfahren den wissenschaftlichen Kriterien der Obje... mehr lesen...


§ 6 K-OV

(l) Die schriftliche Arbeit muß geeignet sein, insbesondere Aufschluß über die fachliche Eignung der Bewerber zu geben.(2) Die Themen- bzw. Aufgabenstellung der schriftlichen Arbeit muß im Zusammenhang mit der vorgesehenen Planstelle stehen. Die Themen bzw. Aufgaben hat (haben) der/die in Betrach... mehr lesen...


§ 5 K-OV

(l) Anhand der Bewerbungsunterlagen wird die Befähigung der Bewerber analysiert und beurteilt, inwieweit sie die von ihnen angestrebte Aufgabe auf Grund der bisherigen Leistungen auszuüben in der Lage sind.(2) Die Beurteilung erfolgt durch mindestens zwei Gutachter nach folgenden Kriterien:–beruf... mehr lesen...


§ 4 K-OV

Das Objektivierungsverfahren besteht aus einzelnen oder allen der nachstehend angeführten Verfahrensschritten:1.Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen;2.Schriftliche Arbeit;a)praktisches Fallbeispiel;b)allgemeines Thema;c)Tests zum Nachweis praktischer Fähigkeiten, wie Rechtschreibtests... mehr lesen...


§ 1 K-OV

(1) Grundlage für das Objektivierungsverfahren bildet das für die zu besetzende Planstelle erstellte Anforderungsprofil.(2) Das Anforderungsprofil besteht aus einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten und der hiefür erforderlichen fachlichen und persönlichen Anforderungen.(3) Die Erarbeit... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22
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