Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:1.Abgabenexekutionsordnung - AbgEO, BGBl Nr 104/1949, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 104/2019;2.Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl Nr 51, zuletzt geändert... mehr lesen...
(1) Die Parteien haben für die Verleihung von Berechtigungen oder sonstige auch in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen, die von Behörden im Sinne des Art. II Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (EGVG), vom zuständigen Verwaltungsgericht oder vom Verw... mehr lesen...
(1) Der Direktor und der kaufmännische Geschäftsführer haben nach Anhörung der Landesregierung für Leistungen der Anstalt, die im Auftrag Dritter – ausgenommen im Auftrag des Landes Kärnten – erbracht werden, wie insbesondere die Entlehnung von Sammlungsexponaten (§ 8), die Herstellung von Reprod... mehr lesen...
(1) Die Herstellung von Reproduktionen (wie Fotokopien, Fotografien, Mikrofilme, digitale Reproduktionen udgl.) von Sammlungsexponaten und von im Besitz der Anstalt befindlichen wissenschaftlichen Datenbeständen ist – vorbehaltlich rechtsgeschäftlich vereinbarter oder letztwillig verfügter Beschr... mehr lesen...