§ 12 Oö. PflSchG 2002 (weggefallen)

Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2019 bis 31.12.9999
§ 12

Sachverständige der Kommission der Europäischen Gemeinschaft

Soweit dies in gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist, können Sachverständige der Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Kontrollorgane bei der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen dieses Landesgesetzes begleiten. PflSchG 2002 seit 23.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2019

In Kraft vom 01.08.2002 bis 23.12.2019
§ 12

Sachverständige der Kommission der Europäischen Gemeinschaft

Soweit dies in gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist, können Sachverständige der Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Kontrollorgane bei der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen dieses Landesgesetzes begleiten. PflSchG 2002 seit 23.12.2019 weggefallen.

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