Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der eine Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung für die oö. Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut erlassen wird (Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung - Oö. GemHKRO)
StF: LGBl. Nr. 69/2002
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 152/2002 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 73 Abs. 4, des § 74 Abs. 6, des § 90 Abs. 2 und des § 92 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 152/2001, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der eine Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung für die oö. Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut erlassen wird (Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung - Oö. GemHKRO)
StF: LGBl. Nr. 69/2002
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 152/2002 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 73 Abs. 4, des § 74 Abs. 6, des § 90 Abs. 2 und des § 92 Abs. 6 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 152/2001, wird verordnet: