§ 2 NO2-Maßnahmenverordnung Klagenfurt

NO2-Maßnahmenverordnung Klagenfurt

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2024 bis 31.12.9999

Als Sanierungsgebiete gemäß § 2 Abs. 8 IG-L werdenAls Sanierungsgebiete gemäß Paragraph 2, Absatz 8, IG-L werden

1.

jene Teilstrecke der A2 Süd Autobahn, die zwischen folgenden Punkten liegt:

a)

in Fahrtrichtung Villach die Strecke von Straßenkilometer 305.500 bis 316.828;

b)

in Fahrtrichtung Wien die Strecke von Straßenkilometer 316.990 bis 305.035 und

2.

das Gebiet der Katastralgemeinde Klagenfurt

  1. 1.Ziffer einsjene Teilstrecke der A2 Süd Autobahn, die zwischen folgenden Punkten liegt:
  2. a)Litera ain Fahrtrichtung Villach die Strecke von Straßenkilometer 305,50 (Koordinaten E14,369543°, N46,641325°) bis 316,61 (Koordinaten E14,338042°, N46,645615°);
  3. b)Litera bin Fahrtrichtung Wien die Strecke von Straßenkilometer 316,96 (Koordinaten: E14,333651°, N46,646551°) bis 305,04 (Koordinaten: E14,375044°, N46,643058°) und
  4. 2.Ziffer 2das Gebiet der Katastralgemeinde Klagenfurt

festgelegt.

Stand vor dem 15.07.2024

In Kraft vom 01.12.2009 bis 15.07.2024

Als Sanierungsgebiete gemäß § 2 Abs. 8 IG-L werdenAls Sanierungsgebiete gemäß Paragraph 2, Absatz 8, IG-L werden

1.

jene Teilstrecke der A2 Süd Autobahn, die zwischen folgenden Punkten liegt:

a)

in Fahrtrichtung Villach die Strecke von Straßenkilometer 305.500 bis 316.828;

b)

in Fahrtrichtung Wien die Strecke von Straßenkilometer 316.990 bis 305.035 und

2.

das Gebiet der Katastralgemeinde Klagenfurt

  1. 1.Ziffer einsjene Teilstrecke der A2 Süd Autobahn, die zwischen folgenden Punkten liegt:
  2. a)Litera ain Fahrtrichtung Villach die Strecke von Straßenkilometer 305,50 (Koordinaten E14,369543°, N46,641325°) bis 316,61 (Koordinaten E14,338042°, N46,645615°);
  3. b)Litera bin Fahrtrichtung Wien die Strecke von Straßenkilometer 316,96 (Koordinaten: E14,333651°, N46,646551°) bis 305,04 (Koordinaten: E14,375044°, N46,643058°) und
  4. 2.Ziffer 2das Gebiet der Katastralgemeinde Klagenfurt

festgelegt.

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