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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Form und Inhalt der Zahlungsanweisungen
(1) Jede Auszahlungs- und Annahmeanweisung hat insbesondere zu enthalten:
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(2) Liegt ein Beleg, auf Grund dessen die Anweisung erfolgt, bereits vor, so kann die Anweisung durch einen entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Beleg erteilt werdenOö. Der Stempelaufdruck hat die im AbsGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen. 1 aufgezählten Angaben zu enthalten, soweit diese nicht aus dem Beleg hervorgehen.
(3) Abschlagszahlungen zu Lasten einer Voranschlagsstelle sind nur zulässig, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Teilzahlungen dürfen nur auf Grund überprüfbarer Teilrechnungen angewiesen werden.
Form und Inhalt der Zahlungsanweisungen
(1) Jede Auszahlungs- und Annahmeanweisung hat insbesondere zu enthalten:
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(2) Liegt ein Beleg, auf Grund dessen die Anweisung erfolgt, bereits vor, so kann die Anweisung durch einen entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Beleg erteilt werdenOö. Der Stempelaufdruck hat die im AbsGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen. 1 aufgezählten Angaben zu enthalten, soweit diese nicht aus dem Beleg hervorgehen.
(3) Abschlagszahlungen zu Lasten einer Voranschlagsstelle sind nur zulässig, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Teilzahlungen dürfen nur auf Grund überprüfbarer Teilrechnungen angewiesen werden.