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Gemeindekasse
(1) Alle Kassengeschäfte der Gemeinde sind über die Gemeindekasse als Einheitskasse zu führen.
(2) In besonders begründeten Fällen kann der Bürgermeister zur Einbringung bestimmter Einnahmen und/oder zur Leistung von Ausgaben Nebenkassen einrichtenOö. Sie sind Teil der Gemeindekasse und haben mit dieser zu den vom Bürgermeister schriftlich festgesetzten Terminen abzurechnenGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(3) Zur Bestreitung geringfügiger Ausgaben können Handkassen (Handverläge) eingerichtet werden. Sie haben mit der Gemeindekasse zu den festgesetzten Terminen abzurechnen.
Gemeindekasse
(1) Alle Kassengeschäfte der Gemeinde sind über die Gemeindekasse als Einheitskasse zu führen.
(2) In besonders begründeten Fällen kann der Bürgermeister zur Einbringung bestimmter Einnahmen und/oder zur Leistung von Ausgaben Nebenkassen einrichtenOö. Sie sind Teil der Gemeindekasse und haben mit dieser zu den vom Bürgermeister schriftlich festgesetzten Terminen abzurechnenGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(3) Zur Bestreitung geringfügiger Ausgaben können Handkassen (Handverläge) eingerichtet werden. Sie haben mit der Gemeindekasse zu den festgesetzten Terminen abzurechnen.