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Kassenraum
(1) Die Geschäfte der Gemeindekasse sowie jene der Nebenkassen dürfen nur in den dazu bestimmten Räumen und von den bestellten Personen wahrgenommen werdenOö. Dies gilt sinngemäß auch für Handkassen (Handverläge)GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(2) Der Kassenraum hat nach Möglichkeit baulich und seiner inneren Einrichtung nach so beschaffen zu sein, dass er genügend Sicherheit gegen Diebstahl jeder Art bietet.
Kassenraum
(1) Die Geschäfte der Gemeindekasse sowie jene der Nebenkassen dürfen nur in den dazu bestimmten Räumen und von den bestellten Personen wahrgenommen werdenOö. Dies gilt sinngemäß auch für Handkassen (Handverläge)GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(2) Der Kassenraum hat nach Möglichkeit baulich und seiner inneren Einrichtung nach so beschaffen zu sein, dass er genügend Sicherheit gegen Diebstahl jeder Art bietet.