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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Kassenbehälter
(1) Das Bargeld der Gemeindekasse ist möglichst in einem feuer- und einbruchsicheren Geldschrank, zumindest jedoch in einer gut versperrbaren Geldkassette aufzubewahrenOö. Jede Vermengung von Gemeindegeldern mit fremden Geldern ist untersagtGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen. Die Gemeindekasse ist gegen Einbruch und Feuer zu versichern.
(2) Über sämtliche Schlüssel (Original- und Zweitschlüssel) ist ein Schlüsselverzeichnis zu führen. Aus diesem muss zu ersehen sein, wer die Originalschlüssel besitzt und wo die Zweitschlüssel hinterlegt sind.
Kassenbehälter
(1) Das Bargeld der Gemeindekasse ist möglichst in einem feuer- und einbruchsicheren Geldschrank, zumindest jedoch in einer gut versperrbaren Geldkassette aufzubewahrenOö. Jede Vermengung von Gemeindegeldern mit fremden Geldern ist untersagtGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen. Die Gemeindekasse ist gegen Einbruch und Feuer zu versichern.
(2) Über sämtliche Schlüssel (Original- und Zweitschlüssel) ist ein Schlüsselverzeichnis zu führen. Aus diesem muss zu ersehen sein, wer die Originalschlüssel besitzt und wo die Zweitschlüssel hinterlegt sind.