§ 33 Oö. GemHKRO (weggefallen)

Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.08.2019 bis 31.12.9999
§ 33

Kassenstunden

Der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse die Kassenstunden so festzusetzen, dass die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können. GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 29.08.2019

In Kraft vom 01.09.2002 bis 29.08.2019
§ 33

Kassenstunden

Der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse die Kassenstunden so festzusetzen, dass die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können. GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.

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