§ 34 Oö. GemHKRO (weggefallen)

Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.08.2019 bis 31.12.9999
§ 34

Zahlungsmittel

(1) Für die Gemeinde zulässige Zahlungsmittel sind Bargeld, Giralgeld und bargeldloser Zahlungsverkehr (Bankomatkarten, Kreditkarten).

(2) Die Verwendung von Wechseln als Zahlungsmittel ist den Gemeinden untersagt GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 29.08.2019

In Kraft vom 01.09.2002 bis 29.08.2019
§ 34

Zahlungsmittel

(1) Für die Gemeinde zulässige Zahlungsmittel sind Bargeld, Giralgeld und bargeldloser Zahlungsverkehr (Bankomatkarten, Kreditkarten).

(2) Die Verwendung von Wechseln als Zahlungsmittel ist den Gemeinden untersagt GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.

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