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Sachbuch für die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung
(1) Für die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung ist gleichfalls ein Sachbuch zu führen, welches Spalten für die laufende Nummer (Belegnummer), den Tag der Ein- oder Auszahlung, die Nummer des Zeitbuches, unter der die zeitfolgemäßige Buchung erfolgte, die Bezeichnung des Einzahlers oder Empfängers, den Zahlungsgrund und eine Ist-Spalte für den Betrag zu enthalten hatOö.
(2) Die unwirksam zu verrechnenden Einnahmen werden als Verwahrgelder (fremde Gelder usw GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.), die unwirksam zu verrechnenden Ausgaben werden als Vorschüsse bezeichnet.
(3) Für die einzelnen Arten der Verwahrgelder und Vorschüsse sind Kontoblätter zu führen.
Sachbuch für die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung
(1) Für die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung ist gleichfalls ein Sachbuch zu führen, welches Spalten für die laufende Nummer (Belegnummer), den Tag der Ein- oder Auszahlung, die Nummer des Zeitbuches, unter der die zeitfolgemäßige Buchung erfolgte, die Bezeichnung des Einzahlers oder Empfängers, den Zahlungsgrund und eine Ist-Spalte für den Betrag zu enthalten hatOö.
(2) Die unwirksam zu verrechnenden Einnahmen werden als Verwahrgelder (fremde Gelder usw GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.), die unwirksam zu verrechnenden Ausgaben werden als Vorschüsse bezeichnet.
(3) Für die einzelnen Arten der Verwahrgelder und Vorschüsse sind Kontoblätter zu führen.