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Rechnungslegung
Rechnungsabschluss
(1) Der Rechnungsabschluss der Gemeinde ist für das abgelaufene Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellenOö. Grundlage dafür bilden die abgeschlossenen Sachbücher des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes sowie der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) GebarungGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(2) Der Rechnungsabschluss ist vom Bürgermeister zu unterfertigen und vom Kassenführer gegenzuzeichnen. Die Abschlussrechnungen der wirtschaftlichen Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind von den hiezu befugten Organen zu fertigen.
Rechnungslegung
Rechnungsabschluss
(1) Der Rechnungsabschluss der Gemeinde ist für das abgelaufene Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellenOö. Grundlage dafür bilden die abgeschlossenen Sachbücher des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes sowie der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) GebarungGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(2) Der Rechnungsabschluss ist vom Bürgermeister zu unterfertigen und vom Kassenführer gegenzuzeichnen. Die Abschlussrechnungen der wirtschaftlichen Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind von den hiezu befugten Organen zu fertigen.