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Verwaltung der beweglichen Sachen
(1) Mit der Verwaltung der beweglichen Sachen sind durch den Bürgermeister verlässliche und sachkundige Bedienstete zu betrauenOö. Die Geschäfte der Inventar- und Materialverwaltung einer Dienststelle sind möglichst in einer Stelle zusammenzufassenGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(2) Den Inventar- und Materialverwaltungen obliegt es:
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Verwaltung der beweglichen Sachen
(1) Mit der Verwaltung der beweglichen Sachen sind durch den Bürgermeister verlässliche und sachkundige Bedienstete zu betrauenOö. Die Geschäfte der Inventar- und Materialverwaltung einer Dienststelle sind möglichst in einer Stelle zusammenzufassenGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
(2) Den Inventar- und Materialverwaltungen obliegt es:
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