Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Inventaraufschreibungen
(1) Die zum dauernden Gebrauch bestimmten Gegenstände sind in einem Inventar wie folgt auszuweisen:
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(2) Sämtliche Aufzeichnungen sind, beginnend mit den durch Inventur festzustellenden Anfangsbeständen, laufend in der zeitlichen Reihenfolge der Veränderungen zu führenOö. GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
Inventaraufschreibungen
(1) Die zum dauernden Gebrauch bestimmten Gegenstände sind in einem Inventar wie folgt auszuweisen:
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(2) Sämtliche Aufzeichnungen sind, beginnend mit den durch Inventur festzustellenden Anfangsbeständen, laufend in der zeitlichen Reihenfolge der Veränderungen zu führenOö. GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.