Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bewertung von Betriebsvermögen
Die Bewertung aller zu einer wirtschaftlichen Unternehmung der Gemeinde mit eigener Rechtspersönlichkeit gehörigen Vermögenswerte und sonstigen geldwertigen Verpflichtungen hat nach den Bestimmungen zu erfolgen, die für die Erstellung der steuerrechtlichen Bilanz geltenOö. Für diese Unternehmungen gelten die vorstehenden Bewertungsbestimmungen nur insoweit, als sie diesen Grundsätzen nicht entgegenstehenGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.
Bewertung von Betriebsvermögen
Die Bewertung aller zu einer wirtschaftlichen Unternehmung der Gemeinde mit eigener Rechtspersönlichkeit gehörigen Vermögenswerte und sonstigen geldwertigen Verpflichtungen hat nach den Bestimmungen zu erfolgen, die für die Erstellung der steuerrechtlichen Bilanz geltenOö. Für diese Unternehmungen gelten die vorstehenden Bewertungsbestimmungen nur insoweit, als sie diesen Grundsätzen nicht entgegenstehenGemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.