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Diskriminierungsverbot in Beschäftigung und Beruf
Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Dienst- oderAusbildungsverhältnis
Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis iSd. § 2 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
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Diskriminierungsverbot in Beschäftigung und Beruf
Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Dienst- oderAusbildungsverhältnis
Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis iSd. § 2 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
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