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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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jegliche Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechtes verboten§ 12 K-ADG seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Vom Diskriminierungsverbot nach Abs. 1 ist auch die Tätigkeit sonstiger natürlicher sowie juristischer Personen privaten oder öffentlichen Rechts erfasst, soweit sie der Gesetzgebungskompetenz des Landes unterliegt.
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jegliche Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechtes verboten§ 12 K-ADG seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Vom Diskriminierungsverbot nach Abs. 1 ist auch die Tätigkeit sonstiger natürlicher sowie juristischer Personen privaten oder öffentlichen Rechts erfasst, soweit sie der Gesetzgebungskompetenz des Landes unterliegt.