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Beruflicher Aufstieg von Beamten
(1) Ist ein Beamter wegen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 5 lit e nicht mit einer Verwendung (Funktion) betraut worden, so ist das Land, die betroffene Gemeinde oder der betroffene Gemeindeverband zum Ersatz des Vermögensschadens und zu einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtet seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Der Ersatzanspruch beträgt, wenn der Beamte
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Beruflicher Aufstieg von Beamten
(1) Ist ein Beamter wegen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 5 lit e nicht mit einer Verwendung (Funktion) betraut worden, so ist das Land, die betroffene Gemeinde oder der betroffene Gemeindeverband zum Ersatz des Vermögensschadens und zu einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtet seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Der Ersatzanspruch beträgt, wenn der Beamte
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