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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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sofern dies in die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes und die Ausführungsgesetzgebungskompetenz der Länder nach Art§ 28 K-ADG seit 31.12.2021 weggefallen. 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 B-VG fällt.
(2) Für den Bereich des Abs. 1 gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes und die Vorschriften, auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird, sowie der 1., 7. und 8. Abschnitt und die §§ 10, 26 und 27a dieses Gesetzes.
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sofern dies in die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes und die Ausführungsgesetzgebungskompetenz der Länder nach Art§ 28 K-ADG seit 31.12.2021 weggefallen. 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 B-VG fällt.
(2) Für den Bereich des Abs. 1 gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes und die Vorschriften, auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird, sowie der 1., 7. und 8. Abschnitt und die §§ 10, 26 und 27a dieses Gesetzes.