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In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) § 8 dieser Verordnung tritt am 31. Juli 2010 außer Kraft. (Anm: LGBl. Nr. 148/2003LGBl. Nr. 47/2010)
(3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere, LGBl. Nr. 106/1982, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 93/1999, außer Kraft.
Anlagen
In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) § 8 dieser Verordnung tritt am 31. Juli 2010 außer Kraft. (Anm: LGBl. Nr. 148/2003LGBl. Nr. 47/2010)
(3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere, LGBl. Nr. 106/1982, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 93/1999, außer Kraft.
Anlagen