§ 13 Oö. ASG

Oö. Artenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2010 bis 31.12.9999

§ 13

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) § 8 dieser Verordnung tritt am 31. Juli 2010 außer Kraft. (Anm: LGBl. Nr. 148/2003LGBl. Nr. 47/2010)

(3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere, LGBl. Nr. 106/1982, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 93/1999, außer Kraft.

Anlagen

Stand vor dem 30.07.2010

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.07.2010

§ 13

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) § 8 dieser Verordnung tritt am 31. Juli 2010 außer Kraft. (Anm: LGBl. Nr. 148/2003LGBl. Nr. 47/2010)

(3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere, LGBl. Nr. 106/1982, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 93/1999, außer Kraft.

Anlagen

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