§ 4 Oö. BÜV (weggefallen)

Oö. Bau-Übertragungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2024 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 4 . Juli 2003 in KraftBÜV seit 31.01.2024 weggefallen.

(2) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung (§ 1 rechte Spalte) anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(Anm.: LGBl.Nr. 85/2013)

Stand vor dem 31.01.2024

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.01.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 4 . Juli 2003 in KraftBÜV seit 31.01.2024 weggefallen.

(2) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung (§ 1 rechte Spalte) anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(Anm.: LGBl.Nr. 85/2013)

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