§ 5 OÖ. BÜV (weggefallen)

Oö. Bau-Übertragungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 5 OÖ. BÜV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.01.2014 weggefallen. Juli 2003 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung (§ 1 rechte Spalte) anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.2013
§ 5 OÖ. BÜV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.01.2014 weggefallen. Juli 2003 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung (§ 1 rechte Spalte) anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

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