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Legende:
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Verfahrensrecht
In den Verfahren nach den §§ 53, 6161a Abs 2. 4, 7, 10, 11, 1263 Abs. 5 und 6, 68 Abs. 3, 68 Abs. 3f und 68 Abs. 3g sind die Verwaltungsverfahrensgesetze und in den Verfahren nach den §§ 37 bis 42 die Verwaltungsverfahrensgesetze, ausgenommen §§ 77 und 78 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, anzuwenden.
Verfahrensrecht
In den Verfahren nach den §§ 53, 6161a Abs 2. 4, 7, 10, 11, 1263 Abs. 5 und 6, 68 Abs. 3, 68 Abs. 3f und 68 Abs. 3g sind die Verwaltungsverfahrensgesetze und in den Verfahren nach den §§ 37 bis 42 die Verwaltungsverfahrensgesetze, ausgenommen §§ 77 und 78 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, anzuwenden.