§ 1 K-LG (weggefallen)

Kärntner Landeslehrergesetz - K-LG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz – ausgenommen der 4§ 1 K-LG seit 31.12.2018 weggefallen. Abschnitt – findet auf die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land stehenden Lehrer für öffentliche Volks-, Haupt-, Neue Mittel- und Sonderschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen (Landeslehrer) Anwendung. § 6, der 5. und 6a. Abschnitt sowie § 27 finden auch auf Landesvertragslehrpersonen an öffentlichen Volks-, Haupt-, Neuen Mittel- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen Anwendung.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 17.07.2014 bis 31.12.2018
Dieses Gesetz – ausgenommen der 4§ 1 K-LG seit 31.12.2018 weggefallen. Abschnitt – findet auf die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land stehenden Lehrer für öffentliche Volks-, Haupt-, Neue Mittel- und Sonderschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen (Landeslehrer) Anwendung. § 6, der 5. und 6a. Abschnitt sowie § 27 finden auch auf Landesvertragslehrpersonen an öffentlichen Volks-, Haupt-, Neuen Mittel- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen Anwendung.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten