§ 12 K-LG (weggefallen)

Kärntner Landeslehrergesetz - K-LG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 12 K-LG

Bericht über den Schulleiter

Im Sinne des 6 seit 31.12.2018 weggefallen. Abschnittes des LDG 1984 hat über die dienstlichen Leistungen eines Leiters einer Schule das zuständige Schulaufsichtsorgan zu berichten.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.2018
§ 12 K-LG

Bericht über den Schulleiter

Im Sinne des 6 seit 31.12.2018 weggefallen. Abschnittes des LDG 1984 hat über die dienstlichen Leistungen eines Leiters einer Schule das zuständige Schulaufsichtsorgan zu berichten.

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