Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Bewerberlisten dürfen von den darin angeführten Bewerbern eingesehen werden.
(3) Kopien, Abschriften, Computerausdrucke u. ä. von Bewerberlisten dürfen weder für noch durch die Bewerber angefertigt werden.
(4) Die personenbezogenen Daten der Bewerberlisten unterliegen dem Datenschutz nach § 1 DSG 2000, sowie vergleichbaren landesgesetzlichen Bestimmungen bei nicht automatisationsunterstützt geführten Dateien. Alle Personen, denen Daten aus den Bewerberlisten zur Kenntnis gelangen, sind unbeschadet der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit, zur vertraulichen Behandlung dieser Daten verpflichtet.
(2) Die Bewerberlisten dürfen von den darin angeführten Bewerbern eingesehen werden.
(3) Kopien, Abschriften, Computerausdrucke u. ä. von Bewerberlisten dürfen weder für noch durch die Bewerber angefertigt werden.
(4) Die personenbezogenen Daten der Bewerberlisten unterliegen dem Datenschutz nach § 1 DSG 2000, sowie vergleichbaren landesgesetzlichen Bestimmungen bei nicht automatisationsunterstützt geführten Dateien. Alle Personen, denen Daten aus den Bewerberlisten zur Kenntnis gelangen, sind unbeschadet der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit, zur vertraulichen Behandlung dieser Daten verpflichtet.