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(2) Im Jahr des Auftretens des Schadorganismus und im Folgejahr bis zum Ende der Eiablageperiode ist in der Befallszone eine geeignete Behandlung von Maisfeldern gegen den Schadorganismus mit einem gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 für diese Zwecke zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit entsprechenden Geräten durchzuführenMV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen. (Anm: LGBl.Nr. 142/2007, 24/2012)
(2) Im Jahr des Auftretens des Schadorganismus und im Folgejahr bis zum Ende der Eiablageperiode ist in der Befallszone eine geeignete Behandlung von Maisfeldern gegen den Schadorganismus mit einem gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 für diese Zwecke zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit entsprechenden Geräten durchzuführenMV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen. (Anm: LGBl.Nr. 142/2007, 24/2012)