§ 27d K-LG (weggefallen)

Kärntner Landeslehrergesetz - K-LG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Bestellung von Präventivfachkräften im Sinne des § 113e des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes in Verbindung mit § 52d Abs§ 27d K-LG seit 31.12.2018 weggefallen. 2 des Kärntner Bedienstetenschutzgesetzes 2005 erfolgt durch die Landesregierung. Diese bedarf gemäß § 9 Abs. 2 lit. m Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) des Einvernehmens mit dem zuständigen Zentralausschuss gemäß § 10 PVG.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 13.09.2012 bis 31.12.2018
Die Bestellung von Präventivfachkräften im Sinne des § 113e des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes in Verbindung mit § 52d Abs§ 27d K-LG seit 31.12.2018 weggefallen. 2 des Kärntner Bedienstetenschutzgesetzes 2005 erfolgt durch die Landesregierung. Diese bedarf gemäß § 9 Abs. 2 lit. m Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) des Einvernehmens mit dem zuständigen Zentralausschuss gemäß § 10 PVG.

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