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Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft seit 31.12.2018 weggefallen.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz, LGBl Nr 16/1965, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/1981, außer Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen bereits ab der Kundmachung dieses Gesetzes erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Zeitpunkt nach Abs 1 in Kraft gesetzt werden.
Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft seit 31.12.2018 weggefallen.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz, LGBl Nr 16/1965, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/1981, außer Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen bereits ab der Kundmachung dieses Gesetzes erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Zeitpunkt nach Abs 1 in Kraft gesetzt werden.