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Hygienemaßnahmen
Die auf Maisfeldern verwendeten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sind vor dem Verlassen einer Befallszone von Erde und Rückständen zu reinigen. (Anm: LGBl. Nr. 142/2007)
Hygienemaßnahmen
Die auf Maisfeldern verwendeten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sind vor dem Verlassen einer Befallszone von Erde und Rückständen zu reinigen. (Anm: LGBl. Nr. 142/2007)