§ 11 Oö. MV 2004 (weggefallen)

Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2024 bis 31.12.9999
Auf Feldern, die in einer Befallszone gelegen sind und auf denen kein Mais angebaut wird, ist der Maisdurchwuchs zu entfernen§ 11 . MV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2024

In Kraft vom 04.06.2004 bis 23.12.2024
Auf Feldern, die in einer Befallszone gelegen sind und auf denen kein Mais angebaut wird, ist der Maisdurchwuchs zu entfernen§ 11 . MV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen.

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