§ 13 Oö. MV 2004 (weggefallen)

Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2024 bis 31.12.9999
In einer Sicherheitszone darf Mais in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils nur einmal angebaut werden oder es ist im Jahr des Auftretens des Schadorganismus und im Folgejahr jeweils eine geeignete Behandlung der Maisfelder gegen den Schadorganismus mit einem gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 für diese Zwecke zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit entsprechenden Geräten (z§ 13 . BMV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen. Stelzentraktoren) durchzuführen. (Anm: LGBl.Nr. 24/2012)

Stand vor dem 23.12.2024

In Kraft vom 31.03.2012 bis 23.12.2024
In einer Sicherheitszone darf Mais in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils nur einmal angebaut werden oder es ist im Jahr des Auftretens des Schadorganismus und im Folgejahr jeweils eine geeignete Behandlung der Maisfelder gegen den Schadorganismus mit einem gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 für diese Zwecke zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit entsprechenden Geräten (z§ 13 . BMV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen. Stelzentraktoren) durchzuführen. (Anm: LGBl.Nr. 24/2012)

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