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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die landwirtschaftliche Berufsschule hat drei Schulstufen zu umfassen§ 1 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.
(3) Der Unterricht an der landwirtschaftlichen Berufsschule hat in der ersten Schulstufe zwölf Wochen, in der zweiten Schulstufe zehn Wochen und in der dritten Schulstufe acht Wochen zu dauern.
(4) An Schulen gemäß Abs. 1 hat der Unterricht an fünf Tagen in der Woche zu erfolgen.
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(2) Die landwirtschaftliche Berufsschule hat drei Schulstufen zu umfassen§ 1 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.
(3) Der Unterricht an der landwirtschaftlichen Berufsschule hat in der ersten Schulstufe zwölf Wochen, in der zweiten Schulstufe zehn Wochen und in der dritten Schulstufe acht Wochen zu dauern.
(4) An Schulen gemäß Abs. 1 hat der Unterricht an fünf Tagen in der Woche zu erfolgen.