Oö. Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (Oö. AStV-LF) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Oö. Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft - (Oö. AStV-LF)
StF: LGBl.Nr. 5/2005

Änderung

LGBl.Nr. 12/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. 1 und Abs. 2 Z 4 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 13/2003, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1

Anwendungsbereich

1. ABSCHNITT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ARBEITSSTÄTTEN

§ 2

Verkehrswege

§ 3

Ausgänge

§ 4

Stiegen

§ 5

Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 6

Fußböden, Wände und Decken

§ 7

Türen und Tore

§ 8

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 9

Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§ 10

Lagerungen

§ 11

Gefahrenbereiche

§ 12

Alarmeinrichtungen

§ 13

Prüfungen

§ 14

Information der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 15

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

2. ABSCHNITT

SICHERUNG DER FLUCHT

§ 16

Grundsätzliche Bestimmungen

§ 17

Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

§ 18

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 19

Anforderungen an Fluchtwege

§ 20

Anforderungen an Notausgänge

§ 21

Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 22

Stiegenhaus

3. ABSCHNITT

ANFORDERUNGEN DER ARBEITSRÄUME

§ 23

Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 24

Bodenfläche und Luftraum

§ 25

Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 26

Natürliche Lüftung

§ 27

Mechanische Be- und Entlüftung

§ 28

Raumklima in Arbeitsräumen

§ 29

Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 30

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 31

Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen

4. ABSCHNITT

SANITÄRE VORKEHRUNGEN UND SOZIALEINRICHTUNGEN

§ 32

Trink- und Waschwasser

§ 33

Toiletten

§ 34

Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 35

Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 36

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 37

Wohnräume

§ 38

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

5. ABSCHNITT

ERSTE HILFE UND BRANDSCHUTZ

§ 39

Mittel für die erste Hilfe

§ 40

Ersthelferinnen und Ersthelfer

§ 41

Sanitätsräume

§ 42

Löschhilfen

§ 43

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 44

Brandschutzgruppe

§ 44a

Sonstige für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständige Personen

§ 45

Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

6. ABSCHNITT

ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 46

Übergangsbestimmungen

§ 47

Schlussbestimmungen

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 26.02.2005 bis 31.12.2019
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Oö. Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft - (Oö. AStV-LF)
StF: LGBl.Nr. 5/2005

Änderung

LGBl.Nr. 12/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. 1 und Abs. 2 Z 4 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 13/2003, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1

Anwendungsbereich

1. ABSCHNITT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ARBEITSSTÄTTEN

§ 2

Verkehrswege

§ 3

Ausgänge

§ 4

Stiegen

§ 5

Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 6

Fußböden, Wände und Decken

§ 7

Türen und Tore

§ 8

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 9

Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§ 10

Lagerungen

§ 11

Gefahrenbereiche

§ 12

Alarmeinrichtungen

§ 13

Prüfungen

§ 14

Information der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 15

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

2. ABSCHNITT

SICHERUNG DER FLUCHT

§ 16

Grundsätzliche Bestimmungen

§ 17

Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

§ 18

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 19

Anforderungen an Fluchtwege

§ 20

Anforderungen an Notausgänge

§ 21

Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 22

Stiegenhaus

3. ABSCHNITT

ANFORDERUNGEN DER ARBEITSRÄUME

§ 23

Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 24

Bodenfläche und Luftraum

§ 25

Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 26

Natürliche Lüftung

§ 27

Mechanische Be- und Entlüftung

§ 28

Raumklima in Arbeitsräumen

§ 29

Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 30

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 31

Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen

4. ABSCHNITT

SANITÄRE VORKEHRUNGEN UND SOZIALEINRICHTUNGEN

§ 32

Trink- und Waschwasser

§ 33

Toiletten

§ 34

Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 35

Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 36

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 37

Wohnräume

§ 38

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

5. ABSCHNITT

ERSTE HILFE UND BRANDSCHUTZ

§ 39

Mittel für die erste Hilfe

§ 40

Ersthelferinnen und Ersthelfer

§ 41

Sanitätsräume

§ 42

Löschhilfen

§ 43

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 44

Brandschutzgruppe

§ 44a

Sonstige für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständige Personen

§ 45

Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

6. ABSCHNITT

ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 46

Übergangsbestimmungen

§ 47

Schlussbestimmungen

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