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Legende:
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Lagerungen
(1) Lagerungen sind so vorzunehmen, dass Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer durch das Lagergut oder durch die Gebinde oder Verpackungen nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden können, wobei insbesondere Bedacht zu nehmen ist auf:
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(2) Durch geeignete Maßnahmen, wie z.BOö. durch deutlich erkennbare, dauerhafte Aufschrift, ist dafür zu sorgen, dass
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(3) Auf Stiegen einschließlich der Stiegenpodeste sind Lagerungen unzulässigAStV-LF seit 31.12.2019 weggefallen.
Lagerungen
(1) Lagerungen sind so vorzunehmen, dass Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer durch das Lagergut oder durch die Gebinde oder Verpackungen nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden können, wobei insbesondere Bedacht zu nehmen ist auf:
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(2) Durch geeignete Maßnahmen, wie z.BOö. durch deutlich erkennbare, dauerhafte Aufschrift, ist dafür zu sorgen, dass
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(3) Auf Stiegen einschließlich der Stiegenpodeste sind Lagerungen unzulässigAStV-LF seit 31.12.2019 weggefallen.