§ 54 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Veranstaltungen, die in den §§ 43 § 54 K-LSchVbis 52 nicht geregelt werden, sind keine Schulveranstaltungen seit 12.08.2016 weggefallen. Dazu zählen insbesondere Vorträge schulfremder Personen, die nicht der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes dienen, sowie Bildungs- und Absolventenreisen.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
Veranstaltungen, die in den §§ 43 § 54 K-LSchVbis 52 nicht geregelt werden, sind keine Schulveranstaltungen seit 12.08.2016 weggefallen. Dazu zählen insbesondere Vorträge schulfremder Personen, die nicht der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes dienen, sowie Bildungs- und Absolventenreisen.

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