Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig hervorgeht, welchem Kandidaten der Wähler seine Stimme geben wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler den Familien- und Vornamen in deutlich lesbarer Schrift anbringt.
(3) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
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(4) Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf den vom Klassenvorstand zur Verfügung gestellten Stimmzetteln außer zur Bezeichnung des Kandidaten angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der im Abs. 3 angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt.
(2) Der Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig hervorgeht, welchem Kandidaten der Wähler seine Stimme geben wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler den Familien- und Vornamen in deutlich lesbarer Schrift anbringt.
(3) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
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(4) Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf den vom Klassenvorstand zur Verfügung gestellten Stimmzetteln außer zur Bezeichnung des Kandidaten angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der im Abs. 3 angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt.