§ 90 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
(1) Die Abwahl hat innerhalb von zwei Wochen, gerechnet von dem Zeitpunkt, zu dem das Verlangen auf Abwahl gestellt wurde, stattzufinden§ 90 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.

(2) Tag und Ort der Abwahl sind vom Klassenvorstand bzw. Schulleiter oder dem von ihm beauftragten Lehrer spätestens eine Woche vorher durch Anschlag in der Klasse bzw. in der Schule kundzumachen.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
(1) Die Abwahl hat innerhalb von zwei Wochen, gerechnet von dem Zeitpunkt, zu dem das Verlangen auf Abwahl gestellt wurde, stattzufinden§ 90 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.

(2) Tag und Ort der Abwahl sind vom Klassenvorstand bzw. Schulleiter oder dem von ihm beauftragten Lehrer spätestens eine Woche vorher durch Anschlag in der Klasse bzw. in der Schule kundzumachen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten