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Legende:
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haben die Frage: “Soll ...... (Familien- und Vorname) als .......
sprecher (Stellvertreter) abgesetzt werden ?” und darunter die Worte “ja” und “nein”, jedes mit einem daneben angebrachten Kreis, zu enthalten.
(2) Der Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm der Wille des Abstimmenden eindeutig zu erkennen ist. Dies ist der Fall, wenn der Abstimmende am Stimmzettel in einem der neben den Worten “ja” oder “nein” angebrachten Kreise ein Kreuz oder ein sonstiges Zeichen oder an anderer Stelle ein solches Zeichen anbringt, aus dem eindeutig hervorgeht, ob er die zur Abstimmung gelangte Frage mit “ja” oder mit “nein” beantwortet.
(3) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
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(4) Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf den zur Verfügung gestellten Stimmzetteln außer zur Bezeichnung des Wortes “ja” oder “nein” angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der im Abs. 3 angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt.
haben die Frage: “Soll ...... (Familien- und Vorname) als .......
sprecher (Stellvertreter) abgesetzt werden ?” und darunter die Worte “ja” und “nein”, jedes mit einem daneben angebrachten Kreis, zu enthalten.
(2) Der Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm der Wille des Abstimmenden eindeutig zu erkennen ist. Dies ist der Fall, wenn der Abstimmende am Stimmzettel in einem der neben den Worten “ja” oder “nein” angebrachten Kreise ein Kreuz oder ein sonstiges Zeichen oder an anderer Stelle ein solches Zeichen anbringt, aus dem eindeutig hervorgeht, ob er die zur Abstimmung gelangte Frage mit “ja” oder mit “nein” beantwortet.
(3) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
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(4) Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf den zur Verfügung gestellten Stimmzetteln außer zur Bezeichnung des Wortes “ja” oder “nein” angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der im Abs. 3 angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt.