§ 93 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Die Wahlakten (Verlangen auf Abwahl, Kundmachung der Abwahl, Stimmzettel, Niederschrift) sind vom Klassenvorstand bzw§ 93 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulleiter oder dem von ihm beauftragten Lehrer in einem Umschlag unter Verschluß bis zum Ende des laufenden Schuljahres aufzubewahren und sodann zu vernichten.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
Die Wahlakten (Verlangen auf Abwahl, Kundmachung der Abwahl, Stimmzettel, Niederschrift) sind vom Klassenvorstand bzw§ 93 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulleiter oder dem von ihm beauftragten Lehrer in einem Umschlag unter Verschluß bis zum Ende des laufenden Schuljahres aufzubewahren und sodann zu vernichten.

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