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(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung), LGBl Nr 66/1978, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 54/1981, LGBl Nr 67/1983, LGBl Nr 39/1987, LGBl Nr 56/1990, LGBl Nr 115/1991 außer Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung), LGBl Nr 66/1978, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 54/1981, LGBl Nr 67/1983, LGBl Nr 39/1987, LGBl Nr 56/1990, LGBl Nr 115/1991 außer Kraft.