Anl. 2 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
1 Unterricht in Schülergruppen.

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 30 Unterrichtsstunden, Unterricht durch zwei Lehrer.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen

Wochenstunden

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1) 1 1 1

Mathematik 2 2 1

Politische Bildung 2 2 1

Lebenskunde 2 - -

Bewegung und Sport 2 2 2

Planzenproduktion 6 3 3

Obstbau - - 2

Waldwirtschaft 1 3 2

Nutztierhaltung 2 4 6

Landtechnik und

Baukunde - 2 2

Wirtschaftskunde 2 2 2

Informatik-EDV(1) 1 1 1

Summe 26 26 26

Praktischer Unterricht

Holzbearbeitung,

Metallbearbeitung 11(1,3)

Holzbearbeitung,

Metallbeareitung,

Waldwirtschaft 11(1,3)

Waldwirtschaft,

Landtechnik 11(1,3)

Gesamtwochenstundenanzahl 37 37 37

Unterricht in Kursform

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs) - 20 -

Nutztierhaltung

(Melk- und Tierpflegekurs) 15 - -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Praktischer Unterricht

Nutztierhaltung

(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Hauswirtschaft

(Hauswirtschaftskurs) 15(1) - -

1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu drei Wochen in Wochenkursen zusammengefasst werden könnenAnl. 2 maxK-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 30 Unterrichtsstunden, Unterricht durch zwei Lehrer.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der

einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der wichtigsten Schriftstücke des Berufslebens ohne größere Verstöße gegen die Rechtschreibung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Rechtschreiben und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter. Diktate;

Erlebnis-schilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte;

Privater Schriftverkehr.

Sprecherziehung: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; freies Sprechen.

2.

bis 3. Schulstufe

Schriftverkehr: Abfassen von Schriftstücken beruflicher Art;

Ausfüllen von Formularen und Anträgen;

Sprecherziehung: Gespräch, Diskussion, freie Rede.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung von Nachschlagewerken ist zu üben. Das freie Sprechen ist zu üben.

In der 1. und 2. Schulstufe sind zwei einstündige Schularbeiten, in der 3. Schulstufe ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltags- und Berufsleben und die Befähigung, Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache zu bewältigen.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Sprachnormen: Schreibweise und Bedeutung von Wörtern und Phrasen;

Grammatikalische Grundstrukturen; Gebrauch von Wörterbüchern.

Mündliche Kommunikation: Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes;

Redeübungen; Gesprächsübungen; Freies Kommunizieren.

Schriftliche Kommunikation: Konzeption; Gliederung; Formale und inhaltliche Aspekte.

Kreatives Schreiben: Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers; Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen.

Didaktische Grundsätze

Es sind Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers, gesellschaftsrelevante und berufsspezifische Themen zu behandeln.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zum raschen und sicheren Lösen der im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Probleme; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Fachrechnen: Gebräuchliche Maße; Üben der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Brüche sowie von Flächen- und Körperberechnungen, Durchschnitts-, Verhältnis-, Schluss- und Prozentrechnungen an ausgewählten Beispielen der Fachrichtung.

2.

bis 3. Schulstufe

Fachrechnen: Rechnen ausgewählter Beispiele der Fachrichtung.

Didaktische Grundsätze

Kopfrechnen ist zu üben. Kurze schriftliche Überprüfungen sollen die Ermittlung von Übungsschwerpunkten erleichtern.

In der 1. und 2. Schulstufe sind zwei einstündige Schularbeiten, in der 3. Schulstufe ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates, die österreichische Verfassung und das österreichische Recht. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft.

Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Staat: Lebensformen der Gemeinschaft; Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Interessenvertretungen: Landwirtschaftskammern, Landarbeiterkammern, sonstige wichtige Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

2.

Schulstufe

Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile;

Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen;

Staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.

3.

Schulstufe

Recht: Für das Berufsleben wichtige Rechtsbestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Arbeits- und Sozialrechtes.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über “Politik” soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen.

Auf kritische Auswertung ist zu achten. Beim Unterricht über “Recht” ist auf klare und einfache Darstellung besonderer Wert zu legen.

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch;

Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit;

gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Die “Erste Hilfe” ist zu üben; auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel ist besonders Bedacht zu nehmen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und körperlichen Ausdauer; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Grundübungen: Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen- und Staffelübungen.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Leistungsübungen: Bodenturnen, einfache Geräteübungen, leichtathletische Übungen.

Spiele: Lauf- und Ballspiele.

Schwimmen: Einführung in das Schwimmen; einfache Sprünge und Tauchübungen.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung und der Pflanzenproduktion in landwirtschaftlichen Betrieben; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Berücksichtigung der Prinzipien des Biologischen Landbaues.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Chemie: Grundbegriffe; wichtige anorganische und organische Verbindungen.

Wetter und Klimakunde: Grundbegriffe; Einfluss der Klimafaktoren auf die Pflanze; Wettervorhersage; Witterungsschäden und deren Verhütung.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteile, Eigenschaften, Einteilung, Bewertung, Verbesserung und Bearbeitung des Bodens.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe; Ertragsgesetze;

Wirtschaftsdünger; Mineraldünger; Bemessung der Düngungsgaben;

Düngungstechnik; Düngungsplan.

2.

Schulstufe

Ackerbau: Anbau, Düngung, Pflege und Ernte wichtiger Ackerpflanzen. Ackerbau im Biolandbau.

3.

Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Bewirtschaftung des Dauergrünlandes, Futterkonservierung. Grünlandwirtschaft im Biolandbau.

Didaktische Grundsätze

Die Erstellung von Düngungsplänen ist zu üben. Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der wichtigsten Grundkenntnisse der Erzeugung und Verwertung von Obst. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues; wichtige Obstkulturen und deren Bearbeitung; Obstverwertung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des bäuerlichen Obstbaues abzustimmen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Kultur und Nutzung des Waldes; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes; Anleitung zu ökonomischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen des Waldbaues; Lebensgemeinschaft Wald;

Nährstoffkreislauf; Waldboden; wichtige Baumarten; Klimaeinfluss.

2.

Schulstufe

Waldbau: Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Schutz des Waldes.

3.

Schulstufe

Ernte und Vermarktung des Holzes; wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers und der Tierproduktion in landwirtschaftlichen Betrieben; Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers: Funktionen der Zelle, Gewebe, Gewebsarten, Organe und Organsysteme.

Melk- und Tierpflegekurs: Hand- und Maschinmelken; Zusammensetzung der Milch; Milchbehandlung beim Produzenten; Milchqualität und Milchpreis; Milchverarbeitung.

2.

Schulstufe

Grundlagen der Fütterung: Futterzusammensetzung; Futterwert; Arten von Futtermitteln; Berechnung von Futterrationen.

Fütterung von Rindern und Schweinen: Fütterungsgrundsätze; Erstellen von Futterplänen.

3.

Schulstufe

Züchtung und Haltung von Rindern und Schweinen: Wichtige Züchtungsgrundsätze; Haltungsformen; Zuchtbenutzung; Anforderungen an den Stall; Haltungs- und Pflegemaßnahmen; wichtige Aufzeichnungen.

Haltung von Geflügel, Schafen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.

Tierheilkunde: Wichtige Krankheiten bei Rindern und Schweinen.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen ist zu üben. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik sowie der Funktion und wirtschaftlichen Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte, technischer Anlagen und Gebäude; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik: Wichtige physikalische Grundbegriffe; Werkstoffkunde; Maschinenelemente; Verbrennungsmotoren.

Maschinenkunde: Wichtige landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten; Maschinenkauf; Arbeitstechnik; Überbetrieblicher Maschineneinsatz; Maschinenpflege.

Baukunde: Stallbauten für Rinder und Schweine.

Didaktische Grundsätze

Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.

Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge im einzelnen Betrieb und in der gesamten Wirtschaft erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.

Österreich und seine Wirtschaft; Wirtschaftsraum; Bevölkerung, wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme wichtiger Staaten; Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.

2.

Schulstufe

Güteraustausch: Geld und Geldgeschäfte; Markt und Preis; Agrarmarkt.

Steuern und Versicherungen.

Agrarpolitik: Ziele und Maßnahmen.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlage; Arten von Genossenschaften.

3.

Schulstufe

Betriebswirtschaft: Produktionsgrundlagen; Betriebsformen, Betriebserfolg; Buchführung; Verkauf eigener Produkte.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln.

Informatik - EDV

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln. Die Schüler sollen Programme anwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können.

1.

Schulstufe

Handhabung von Personalcomputern, Hardware-Grundlagen, Erstellen von einfachen Schriftstücken mit Hilfe von Standard-Software.

2.

und 3. Schulstufe

Erstellen von Schriftstücken beruflicher Art mit Hilfe von Standard-Software.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch das Sehen und das selbstständige Nachvollziehen zu erlernen und zu festigen. Im Informatikunterricht ist eine fächerübergreifende Anwendung anzustreben. Es ist daher eine Koordination mit den Fachgegenständen herzustellen. Selbstständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind. Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit. Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Holzbearbeitung

Handhabung und Instandhalten von Werkzeugen für die Holzverarbeitung; Anfertigen einfacher Holzverbindungen und Werkstücke aus Holz.

Metallbearbeitung

Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen für die Metallbearbeitung einschließlich der Elektroschweißgeräte; Anfertigen einfacher Werkstücke aus Metall.

Nutztierhaltung

Melk- und Tierpflegekurs: Hand- und Maschinenmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.

Hauswirtschaft

Hauswirtschaftskurs: Handhaben des Elektroherdes; Zubereiten einfachster Speisen unter Verwendung von Fertiggerichten; Tischdecken im Haushalt und bäuerlichen Fremdenverkehr; Pflegen und Reinigen von Kleidern; Aufräumen eines Zimmers.

2.

Schulstufe

Holzbearbeitung

Wie in der 1. Schulstufe, bei gesteigerten Anforderungen.

Metallbearbeitung

Wie in der 1. Schulstufe, bei gesteigerten

Anforderungen.

Waldwirtschaft

Handhaben und Instandsetzen von Motorsägen und Forstwerkzeugen; Durchführen wichtiger Waldarbeiten.

Landtechnik

Pflegen und Instandhalten von Elektromotoren, Benzin- und Dieselmotoren.

Handhaben von Elektroschweißgeräten; Vorbereiten und Anfertigen von Elektroschweißverbindungen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Waldwirtschaft

Festigen des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Messen von Holz.

Landtechnik

Pflegen und Instandhalten von Traktoren und wichtigen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
1 Unterricht in Schülergruppen.

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 30 Unterrichtsstunden, Unterricht durch zwei Lehrer.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen

Wochenstunden

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1) 1 1 1

Mathematik 2 2 1

Politische Bildung 2 2 1

Lebenskunde 2 - -

Bewegung und Sport 2 2 2

Planzenproduktion 6 3 3

Obstbau - - 2

Waldwirtschaft 1 3 2

Nutztierhaltung 2 4 6

Landtechnik und

Baukunde - 2 2

Wirtschaftskunde 2 2 2

Informatik-EDV(1) 1 1 1

Summe 26 26 26

Praktischer Unterricht

Holzbearbeitung,

Metallbearbeitung 11(1,3)

Holzbearbeitung,

Metallbeareitung,

Waldwirtschaft 11(1,3)

Waldwirtschaft,

Landtechnik 11(1,3)

Gesamtwochenstundenanzahl 37 37 37

Unterricht in Kursform

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs) - 20 -

Nutztierhaltung

(Melk- und Tierpflegekurs) 15 - -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Praktischer Unterricht

Nutztierhaltung

(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Hauswirtschaft

(Hauswirtschaftskurs) 15(1) - -

1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu drei Wochen in Wochenkursen zusammengefasst werden könnenAnl. 2 maxK-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 30 Unterrichtsstunden, Unterricht durch zwei Lehrer.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der

einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der wichtigsten Schriftstücke des Berufslebens ohne größere Verstöße gegen die Rechtschreibung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Rechtschreiben und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter. Diktate;

Erlebnis-schilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte;

Privater Schriftverkehr.

Sprecherziehung: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; freies Sprechen.

2.

bis 3. Schulstufe

Schriftverkehr: Abfassen von Schriftstücken beruflicher Art;

Ausfüllen von Formularen und Anträgen;

Sprecherziehung: Gespräch, Diskussion, freie Rede.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung von Nachschlagewerken ist zu üben. Das freie Sprechen ist zu üben.

In der 1. und 2. Schulstufe sind zwei einstündige Schularbeiten, in der 3. Schulstufe ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltags- und Berufsleben und die Befähigung, Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache zu bewältigen.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Sprachnormen: Schreibweise und Bedeutung von Wörtern und Phrasen;

Grammatikalische Grundstrukturen; Gebrauch von Wörterbüchern.

Mündliche Kommunikation: Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes;

Redeübungen; Gesprächsübungen; Freies Kommunizieren.

Schriftliche Kommunikation: Konzeption; Gliederung; Formale und inhaltliche Aspekte.

Kreatives Schreiben: Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers; Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen.

Didaktische Grundsätze

Es sind Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers, gesellschaftsrelevante und berufsspezifische Themen zu behandeln.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zum raschen und sicheren Lösen der im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Probleme; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Fachrechnen: Gebräuchliche Maße; Üben der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Brüche sowie von Flächen- und Körperberechnungen, Durchschnitts-, Verhältnis-, Schluss- und Prozentrechnungen an ausgewählten Beispielen der Fachrichtung.

2.

bis 3. Schulstufe

Fachrechnen: Rechnen ausgewählter Beispiele der Fachrichtung.

Didaktische Grundsätze

Kopfrechnen ist zu üben. Kurze schriftliche Überprüfungen sollen die Ermittlung von Übungsschwerpunkten erleichtern.

In der 1. und 2. Schulstufe sind zwei einstündige Schularbeiten, in der 3. Schulstufe ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates, die österreichische Verfassung und das österreichische Recht. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft.

Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Staat: Lebensformen der Gemeinschaft; Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Interessenvertretungen: Landwirtschaftskammern, Landarbeiterkammern, sonstige wichtige Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

2.

Schulstufe

Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile;

Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen;

Staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.

3.

Schulstufe

Recht: Für das Berufsleben wichtige Rechtsbestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Arbeits- und Sozialrechtes.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über “Politik” soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen.

Auf kritische Auswertung ist zu achten. Beim Unterricht über “Recht” ist auf klare und einfache Darstellung besonderer Wert zu legen.

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch;

Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit;

gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Die “Erste Hilfe” ist zu üben; auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel ist besonders Bedacht zu nehmen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und körperlichen Ausdauer; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Grundübungen: Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen- und Staffelübungen.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Leistungsübungen: Bodenturnen, einfache Geräteübungen, leichtathletische Übungen.

Spiele: Lauf- und Ballspiele.

Schwimmen: Einführung in das Schwimmen; einfache Sprünge und Tauchübungen.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung und der Pflanzenproduktion in landwirtschaftlichen Betrieben; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Berücksichtigung der Prinzipien des Biologischen Landbaues.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Chemie: Grundbegriffe; wichtige anorganische und organische Verbindungen.

Wetter und Klimakunde: Grundbegriffe; Einfluss der Klimafaktoren auf die Pflanze; Wettervorhersage; Witterungsschäden und deren Verhütung.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteile, Eigenschaften, Einteilung, Bewertung, Verbesserung und Bearbeitung des Bodens.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe; Ertragsgesetze;

Wirtschaftsdünger; Mineraldünger; Bemessung der Düngungsgaben;

Düngungstechnik; Düngungsplan.

2.

Schulstufe

Ackerbau: Anbau, Düngung, Pflege und Ernte wichtiger Ackerpflanzen. Ackerbau im Biolandbau.

3.

Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Bewirtschaftung des Dauergrünlandes, Futterkonservierung. Grünlandwirtschaft im Biolandbau.

Didaktische Grundsätze

Die Erstellung von Düngungsplänen ist zu üben. Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der wichtigsten Grundkenntnisse der Erzeugung und Verwertung von Obst. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues; wichtige Obstkulturen und deren Bearbeitung; Obstverwertung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des bäuerlichen Obstbaues abzustimmen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Kultur und Nutzung des Waldes; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes; Anleitung zu ökonomischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen des Waldbaues; Lebensgemeinschaft Wald;

Nährstoffkreislauf; Waldboden; wichtige Baumarten; Klimaeinfluss.

2.

Schulstufe

Waldbau: Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Schutz des Waldes.

3.

Schulstufe

Ernte und Vermarktung des Holzes; wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers und der Tierproduktion in landwirtschaftlichen Betrieben; Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers: Funktionen der Zelle, Gewebe, Gewebsarten, Organe und Organsysteme.

Melk- und Tierpflegekurs: Hand- und Maschinmelken; Zusammensetzung der Milch; Milchbehandlung beim Produzenten; Milchqualität und Milchpreis; Milchverarbeitung.

2.

Schulstufe

Grundlagen der Fütterung: Futterzusammensetzung; Futterwert; Arten von Futtermitteln; Berechnung von Futterrationen.

Fütterung von Rindern und Schweinen: Fütterungsgrundsätze; Erstellen von Futterplänen.

3.

Schulstufe

Züchtung und Haltung von Rindern und Schweinen: Wichtige Züchtungsgrundsätze; Haltungsformen; Zuchtbenutzung; Anforderungen an den Stall; Haltungs- und Pflegemaßnahmen; wichtige Aufzeichnungen.

Haltung von Geflügel, Schafen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.

Tierheilkunde: Wichtige Krankheiten bei Rindern und Schweinen.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen ist zu üben. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik sowie der Funktion und wirtschaftlichen Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte, technischer Anlagen und Gebäude; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik: Wichtige physikalische Grundbegriffe; Werkstoffkunde; Maschinenelemente; Verbrennungsmotoren.

Maschinenkunde: Wichtige landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten; Maschinenkauf; Arbeitstechnik; Überbetrieblicher Maschineneinsatz; Maschinenpflege.

Baukunde: Stallbauten für Rinder und Schweine.

Didaktische Grundsätze

Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.

Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge im einzelnen Betrieb und in der gesamten Wirtschaft erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.

Österreich und seine Wirtschaft; Wirtschaftsraum; Bevölkerung, wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme wichtiger Staaten; Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.

2.

Schulstufe

Güteraustausch: Geld und Geldgeschäfte; Markt und Preis; Agrarmarkt.

Steuern und Versicherungen.

Agrarpolitik: Ziele und Maßnahmen.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlage; Arten von Genossenschaften.

3.

Schulstufe

Betriebswirtschaft: Produktionsgrundlagen; Betriebsformen, Betriebserfolg; Buchführung; Verkauf eigener Produkte.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln.

Informatik - EDV

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln. Die Schüler sollen Programme anwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können.

1.

Schulstufe

Handhabung von Personalcomputern, Hardware-Grundlagen, Erstellen von einfachen Schriftstücken mit Hilfe von Standard-Software.

2.

und 3. Schulstufe

Erstellen von Schriftstücken beruflicher Art mit Hilfe von Standard-Software.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch das Sehen und das selbstständige Nachvollziehen zu erlernen und zu festigen. Im Informatikunterricht ist eine fächerübergreifende Anwendung anzustreben. Es ist daher eine Koordination mit den Fachgegenständen herzustellen. Selbstständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind. Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit. Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Holzbearbeitung

Handhabung und Instandhalten von Werkzeugen für die Holzverarbeitung; Anfertigen einfacher Holzverbindungen und Werkstücke aus Holz.

Metallbearbeitung

Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen für die Metallbearbeitung einschließlich der Elektroschweißgeräte; Anfertigen einfacher Werkstücke aus Metall.

Nutztierhaltung

Melk- und Tierpflegekurs: Hand- und Maschinenmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.

Hauswirtschaft

Hauswirtschaftskurs: Handhaben des Elektroherdes; Zubereiten einfachster Speisen unter Verwendung von Fertiggerichten; Tischdecken im Haushalt und bäuerlichen Fremdenverkehr; Pflegen und Reinigen von Kleidern; Aufräumen eines Zimmers.

2.

Schulstufe

Holzbearbeitung

Wie in der 1. Schulstufe, bei gesteigerten Anforderungen.

Metallbearbeitung

Wie in der 1. Schulstufe, bei gesteigerten

Anforderungen.

Waldwirtschaft

Handhaben und Instandsetzen von Motorsägen und Forstwerkzeugen; Durchführen wichtiger Waldarbeiten.

Landtechnik

Pflegen und Instandhalten von Elektromotoren, Benzin- und Dieselmotoren.

Handhaben von Elektroschweißgeräten; Vorbereiten und Anfertigen von Elektroschweißverbindungen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Waldwirtschaft

Festigen des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Messen von Holz.

Landtechnik

Pflegen und Instandhalten von Traktoren und wichtigen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

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