Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT
IAnl. Allgemeine BildungszieleSiehe Anlage A/1.
II. Allgemeine didaktische GrundsätzeSiehe Anlage A/1.
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen
Wochenstunden
Religion 2 2 2
Deutsch u. Kommunikation 2-3 2 1
Lebende Fremdsprache
Englisch(1) 1 1 1
Mathematik 2 2 1
Politische Bildung 2 2 1
Lebenskunde 2 1 1
Bewegung und Sport 2 2 2
Haushaltungskunde 1-2 1-2 1-3
Ernährung 1-2 1-2 2-3
Gartenbau 1-2 1-2 -
Landwirtschaft - 1-2 2-3
Wirtschaftskunde 2 2 2
Informatik-EDV(1) 1 1 1
Schulautonome Stunden 0-3 0-4 0-4
Summe 23 23 21
Praktischer Unterricht
Hauswirtschaft
Kochen und Küchenführung
Textilverarbeitung 12-14(1) 12-14(1) 14-16(1)
Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2
Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37
Unterricht in Kursform Unterrichtsstunden
Lebenskunde
(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Praktischer Unterricht
Gartenbau
(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -
(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
Freigegenstand
Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2
1 Unterricht in Schülergruppen
2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages Förderunterricht: 10 Unterrichtsstunden je Schulstufe
IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen
Wochenstunden
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 1
Lebende Fremdsprache
Englisch(1) 1 1 1
Mathematik 2 2 1
Politische Bildung 2 2 1
Lebenskunde 2 1 1
Bewegung und Sport 2 2 2
Haushaltskunde 2 2 3
Ernährung 2 2 4
Gartenbau 2 2 K-
Landwirtschaft - 2 2
Wirtschaftskunde 2 2 2
Informatik-EDV(1) 1 1 1
Summe 23 23 21
Praktischer Unterricht
Hauswirtschaft
Kochen und Küchenführung
Textilverarbeitung 14(1) 14(1) 16(1)
Gesamtwochenstundenanzahl 37 37 37
Unterricht in Kursform
Lebenskunde
(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Praktischer Unterricht
Gartenbau
(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -
(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -
Traktorführerkurs
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu drei Wochen in Wochenkursen zusammengefasst werden könnenLSchV seit 12.08.2016 weggefallen. 2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A/1.
Englisch
Siehe Anlage A/1.
Mathematik
Siehe Anlage A/1.
Politische Bildung
Siehe Anlage A/1.
Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und zu richtigem Verhalten bei Erkrankungen; Vertrautmachen mit den wichtigsten Maßnahmen der Kinderpflege.
Lehrstoff
|
|
Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch;
Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit;
gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.
Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.
Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
|
Werden des Kindes; Ernährung, Pflege und Erziehung des Kindes; wichtige Kinderkrankheiten; staatliche Maßnahmen für Mutter und Kind.
Didaktische Grundsätze
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.
Die “Erste Hilfe” ist zu üben.
Bewegung und Sport
Siehe Anlage A/1.
Haushaltungskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur rationellen Führung eines Haushaltes erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Weckung und Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur.
Lehrstoff
|
|
Hausarbeit: Arbeitsbekleidung; Reinigungs- und Pflegemittel; Haushaltsmaschinen und -geräte; Reparaturen; Unfallverhütung; Pflege des Heimes; Pflege von Wäsche und Bekleidung.
Tischdecken und Servieren im Haushalt: Tischzubehör; Tischdecken; Servieren von Speisen und Getränken.
|
|
Wohnhaus und Wohnungseinrichtung: Raumanordnung; wichtige Grundsätze für die Einrichtung.
|
|
Haushaltsführung: Arbeitsplanung; Konsum- und Investitionsplanung; Geldgebarung.
Didaktische Grundsätze
Auf die Möglichkeit der Arbeitserleichterung und Arbeitsvereinfachung sowie auf die Unfallverhütung im Haushalt ist besonders hinzuweisen.
Ernährung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Zusammenstellung einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung einer rationellen Vorratshaltung erforderlich sind; Erziehung zu wirtschaftlichem Denken im Zusammenhang mit Einkauf und Konservierung von Lebensmitteln.
Lehrstoff
|
|
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Nährstoffe;
Nahrungsbegleitstoffe; Verwertung der Nährstoffe; Energiebedarf.
Kochlehre: Behandlung von Lebensmitteln; Garmachungsmethoden;
Grundmaße und Grundmengen; Grundrezepte der Teigwaren; Speiseplanung und Lebensmittelbeschaffung.
|
|
Lebensmittelkunde: Nahrungsmittel; Getränke und Genussmittel; Verbraucherschutz.
Kochlehre: Kostformen; Erstellen von Wochenspeiseplänen.
|
|
Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Konservierungsarbeiten; Wirtschaftlichkeit der Konservierung im Haushalt.
Didaktische Grundsätze
Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist in passendem Zusammenhang jeweils hinzuweisen.
Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundkenntnisse über den bäuerlichen Gartenbau; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
|
|
Hausgarten: Aufgaben; Einfriedung, Einteilung.
Grundlagen des Gartenbaues: Boden; Aufbau und wichtige Lebensvorgänge der Pflanze; Pflanzenernährung; Fruchtfolge.
Gartenarbeit: Gartengeräte; Bodenbearbeitung; Düngemittel und ihre Anwendung; Saat und Pflanzung, Pflege, Wildkraut und Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung.
|
|
Kultur wichtiger Gemüse- und Beerenobstarten, Blumen und Ziersträucher; Wohngarten; Ortsbild-Verschönerung.
Didaktische Grundsätze
Auf die Unfallverhütung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ist hinzuweisen.
Landwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Überblickes über die Pflanzen- und Tierproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb und von Grundkenntnissen der Funktionen des Traktors; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
|
|
Melk- und Tierpflegekurs: Haltung und Fütterung von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Gewinnung von Qualitätsmilch; Milchverarbeitung.
|
|
Tierproduktion: Haltung und Fütterung von Geflügel.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
|
|
Pflanzenproduktion: Getreide-, Hackfrucht- und Futterbau; Futterkonservierung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten; auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Wirtschaftskunde
Siehe Anlage A/1.
Informatik - EDV
Siehe Anlage A/1.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind; Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit; Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.
Lehrstoff
|
|
Hauswirtschaft
Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen für die Hauspflege;
Pflege-, Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten im Haus; Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen zur Wäsche- und Kleiderpflege;
Pflege und Reinigung von Wäsche, Kleidern und Schuhen. Tischdecken und Servieren im Haushalt; Pflege von Kranken im Haus.
Kochen und Küchenführung
Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen in der Küche; Pflege der Küchenmöbel; Zubereiten einfacher und feiner Speisen nach den Grundsätzen einer gesunden Ernährung; Herstellen von Schnellgerichten; Verwerten von Resten.
Anrichten und Garnieren von Speisen im Haushalt.
Haltbarmachen von Gemüse und Obst.
Textilverarbeitung
Handhaben und Pflegen der Nähmaschine; Üben verschiedener Nähte; Ausbessern von Wäsche und Kleidern; Nähen von Wäsche und von Kleidungsstücken für Arbeit, Freizeit, festliche Anlässe und für Kinder; Gewinnen von Schnitten.
Stricken, Sticken, Herstellen einfacher Werkstücke zum Schmuck der Wohnung.
Gartenbau
Gartenarbeitskurs: Handhaben und Pflegen von Gartengeräten; Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.
Landwirtschaft
Melk- und Tierpflegekurs: Füttern und Pflegen von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.
|
|
Hauswirtschaft
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.
Kochen und Küchenführung
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.
Kochen: Herstellen von Speisen für Kinder und Kranke.
Vorratshaltung: Handhabung und Pflege von Maschinen und Geräten zur Nahrungsmittelkonservierung; Haltbarmachen von Nahrungsmitteln und fertigen Speisen.
Textilverarbeitung
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.
Gartenbau
Gartenarbeitskurs: Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.
Landwirtschaft
Geflügelhaltungskurs: Füttern, Pflegen und Schlachten von Geflügel.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
|
|
Hauswirtschaft
Siehe 2. Schulstufe
Kochen und Küchenführung
Siehe 2. Schulstufe
Textilverarbeitung
Siehe 2. Schulstufe
Didaktische Grundsätze
Am Beginn des Unterrichts ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT
IAnl. Allgemeine BildungszieleSiehe Anlage A/1.
II. Allgemeine didaktische GrundsätzeSiehe Anlage A/1.
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen
Wochenstunden
Religion 2 2 2
Deutsch u. Kommunikation 2-3 2 1
Lebende Fremdsprache
Englisch(1) 1 1 1
Mathematik 2 2 1
Politische Bildung 2 2 1
Lebenskunde 2 1 1
Bewegung und Sport 2 2 2
Haushaltungskunde 1-2 1-2 1-3
Ernährung 1-2 1-2 2-3
Gartenbau 1-2 1-2 -
Landwirtschaft - 1-2 2-3
Wirtschaftskunde 2 2 2
Informatik-EDV(1) 1 1 1
Schulautonome Stunden 0-3 0-4 0-4
Summe 23 23 21
Praktischer Unterricht
Hauswirtschaft
Kochen und Küchenführung
Textilverarbeitung 12-14(1) 12-14(1) 14-16(1)
Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2
Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37
Unterricht in Kursform Unterrichtsstunden
Lebenskunde
(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Praktischer Unterricht
Gartenbau
(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -
(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
Freigegenstand
Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2
1 Unterricht in Schülergruppen
2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages Förderunterricht: 10 Unterrichtsstunden je Schulstufe
IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen
Wochenstunden
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 1
Lebende Fremdsprache
Englisch(1) 1 1 1
Mathematik 2 2 1
Politische Bildung 2 2 1
Lebenskunde 2 1 1
Bewegung und Sport 2 2 2
Haushaltskunde 2 2 3
Ernährung 2 2 4
Gartenbau 2 2 K-
Landwirtschaft - 2 2
Wirtschaftskunde 2 2 2
Informatik-EDV(1) 1 1 1
Summe 23 23 21
Praktischer Unterricht
Hauswirtschaft
Kochen und Küchenführung
Textilverarbeitung 14(1) 14(1) 16(1)
Gesamtwochenstundenanzahl 37 37 37
Unterricht in Kursform
Lebenskunde
(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Praktischer Unterricht
Gartenbau
(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -
Landwirtschaft
(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -
(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -
Traktorführerkurs
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu drei Wochen in Wochenkursen zusammengefasst werden könnenLSchV seit 12.08.2016 weggefallen. 2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A/1.
Englisch
Siehe Anlage A/1.
Mathematik
Siehe Anlage A/1.
Politische Bildung
Siehe Anlage A/1.
Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und zu richtigem Verhalten bei Erkrankungen; Vertrautmachen mit den wichtigsten Maßnahmen der Kinderpflege.
Lehrstoff
|
|
Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch;
Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit;
gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.
Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.
Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
|
Werden des Kindes; Ernährung, Pflege und Erziehung des Kindes; wichtige Kinderkrankheiten; staatliche Maßnahmen für Mutter und Kind.
Didaktische Grundsätze
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.
Die “Erste Hilfe” ist zu üben.
Bewegung und Sport
Siehe Anlage A/1.
Haushaltungskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur rationellen Führung eines Haushaltes erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Weckung und Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur.
Lehrstoff
|
|
Hausarbeit: Arbeitsbekleidung; Reinigungs- und Pflegemittel; Haushaltsmaschinen und -geräte; Reparaturen; Unfallverhütung; Pflege des Heimes; Pflege von Wäsche und Bekleidung.
Tischdecken und Servieren im Haushalt: Tischzubehör; Tischdecken; Servieren von Speisen und Getränken.
|
|
Wohnhaus und Wohnungseinrichtung: Raumanordnung; wichtige Grundsätze für die Einrichtung.
|
|
Haushaltsführung: Arbeitsplanung; Konsum- und Investitionsplanung; Geldgebarung.
Didaktische Grundsätze
Auf die Möglichkeit der Arbeitserleichterung und Arbeitsvereinfachung sowie auf die Unfallverhütung im Haushalt ist besonders hinzuweisen.
Ernährung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Zusammenstellung einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung einer rationellen Vorratshaltung erforderlich sind; Erziehung zu wirtschaftlichem Denken im Zusammenhang mit Einkauf und Konservierung von Lebensmitteln.
Lehrstoff
|
|
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Nährstoffe;
Nahrungsbegleitstoffe; Verwertung der Nährstoffe; Energiebedarf.
Kochlehre: Behandlung von Lebensmitteln; Garmachungsmethoden;
Grundmaße und Grundmengen; Grundrezepte der Teigwaren; Speiseplanung und Lebensmittelbeschaffung.
|
|
Lebensmittelkunde: Nahrungsmittel; Getränke und Genussmittel; Verbraucherschutz.
Kochlehre: Kostformen; Erstellen von Wochenspeiseplänen.
|
|
Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Konservierungsarbeiten; Wirtschaftlichkeit der Konservierung im Haushalt.
Didaktische Grundsätze
Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist in passendem Zusammenhang jeweils hinzuweisen.
Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundkenntnisse über den bäuerlichen Gartenbau; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
|
|
Hausgarten: Aufgaben; Einfriedung, Einteilung.
Grundlagen des Gartenbaues: Boden; Aufbau und wichtige Lebensvorgänge der Pflanze; Pflanzenernährung; Fruchtfolge.
Gartenarbeit: Gartengeräte; Bodenbearbeitung; Düngemittel und ihre Anwendung; Saat und Pflanzung, Pflege, Wildkraut und Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung.
|
|
Kultur wichtiger Gemüse- und Beerenobstarten, Blumen und Ziersträucher; Wohngarten; Ortsbild-Verschönerung.
Didaktische Grundsätze
Auf die Unfallverhütung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ist hinzuweisen.
Landwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Überblickes über die Pflanzen- und Tierproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb und von Grundkenntnissen der Funktionen des Traktors; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
|
|
Melk- und Tierpflegekurs: Haltung und Fütterung von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Gewinnung von Qualitätsmilch; Milchverarbeitung.
|
|
Tierproduktion: Haltung und Fütterung von Geflügel.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
|
|
Pflanzenproduktion: Getreide-, Hackfrucht- und Futterbau; Futterkonservierung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten; auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Wirtschaftskunde
Siehe Anlage A/1.
Informatik - EDV
Siehe Anlage A/1.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind; Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit; Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.
Lehrstoff
|
|
Hauswirtschaft
Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen für die Hauspflege;
Pflege-, Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten im Haus; Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen zur Wäsche- und Kleiderpflege;
Pflege und Reinigung von Wäsche, Kleidern und Schuhen. Tischdecken und Servieren im Haushalt; Pflege von Kranken im Haus.
Kochen und Küchenführung
Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen in der Küche; Pflege der Küchenmöbel; Zubereiten einfacher und feiner Speisen nach den Grundsätzen einer gesunden Ernährung; Herstellen von Schnellgerichten; Verwerten von Resten.
Anrichten und Garnieren von Speisen im Haushalt.
Haltbarmachen von Gemüse und Obst.
Textilverarbeitung
Handhaben und Pflegen der Nähmaschine; Üben verschiedener Nähte; Ausbessern von Wäsche und Kleidern; Nähen von Wäsche und von Kleidungsstücken für Arbeit, Freizeit, festliche Anlässe und für Kinder; Gewinnen von Schnitten.
Stricken, Sticken, Herstellen einfacher Werkstücke zum Schmuck der Wohnung.
Gartenbau
Gartenarbeitskurs: Handhaben und Pflegen von Gartengeräten; Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.
Landwirtschaft
Melk- und Tierpflegekurs: Füttern und Pflegen von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.
|
|
Hauswirtschaft
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.
Kochen und Küchenführung
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.
Kochen: Herstellen von Speisen für Kinder und Kranke.
Vorratshaltung: Handhabung und Pflege von Maschinen und Geräten zur Nahrungsmittelkonservierung; Haltbarmachen von Nahrungsmitteln und fertigen Speisen.
Textilverarbeitung
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.
Gartenbau
Gartenarbeitskurs: Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.
Landwirtschaft
Geflügelhaltungskurs: Füttern, Pflegen und Schlachten von Geflügel.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
|
|
Hauswirtschaft
Siehe 2. Schulstufe
Kochen und Küchenführung
Siehe 2. Schulstufe
Textilverarbeitung
Siehe 2. Schulstufe
Didaktische Grundsätze
Am Beginn des Unterrichts ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.