Anl. 3 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
LEHRPLAN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG

LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT

IAnl. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage A/1.

II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage A/1.

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen

Wochenstunden

Religion 2 2 2

Deutsch u. Kommunikation 2-3 2 1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1) 1 1 1

Mathematik 2 2 1

Politische Bildung 2 2 1

Lebenskunde 2 1 1

Bewegung und Sport 2 2 2

Haushaltungskunde 1-2 1-2 1-3

Ernährung 1-2 1-2 2-3

Gartenbau 1-2 1-2 -

Landwirtschaft - 1-2 2-3

Wirtschaftskunde 2 2 2

Informatik-EDV(1) 1 1 1

Schulautonome Stunden 0-3 0-4 0-4

Summe 23 23 21

Praktischer Unterricht

Hauswirtschaft

Kochen und Küchenführung

Textilverarbeitung 12-14(1) 12-14(1) 14-16(1)

Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2

Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37

Unterricht in Kursform Unterrichtsstunden

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Praktischer Unterricht

Gartenbau

(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -

(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Freigegenstand

Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages Förderunterricht: 10 Unterrichtsstunden je Schulstufe

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen

Wochenstunden

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1) 1 1 1

Mathematik 2 2 1

Politische Bildung 2 2 1

Lebenskunde 2 1 1

Bewegung und Sport 2 2 2

Haushaltskunde 2 2 3

Ernährung 2 2 4

Gartenbau 2 2 K-

Landwirtschaft - 2 2

Wirtschaftskunde 2 2 2

Informatik-EDV(1) 1 1 1

Summe 23 23 21

Praktischer Unterricht

Hauswirtschaft

Kochen und Küchenführung

Textilverarbeitung 14(1) 14(1) 16(1)

Gesamtwochenstundenanzahl 37 37 37

Unterricht in Kursform

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Praktischer Unterricht

Gartenbau

(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -

(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -

Traktorführerkurs

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu drei Wochen in Wochenkursen zusammengefasst werden könnenLSchV seit 12.08.2016 weggefallen. 2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A/1.

Englisch

Siehe Anlage A/1.

Mathematik

Siehe Anlage A/1.

Politische Bildung

Siehe Anlage A/1.

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und zu richtigem Verhalten bei Erkrankungen; Vertrautmachen mit den wichtigsten Maßnahmen der Kinderpflege.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch;

Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit;

gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.

2.

Schulstufe

Gesundheitslehre: Erscheinung und Ursachen häufiger Krankheiten; Verhalten bei Krankheiten; Hausapotheke.

3.

Schulstufe

Werden des Kindes; Ernährung, Pflege und Erziehung des Kindes; wichtige Kinderkrankheiten; staatliche Maßnahmen für Mutter und Kind.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Die “Erste Hilfe” ist zu üben.

Bewegung und Sport

Siehe Anlage A/1.

Haushaltungskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur rationellen Führung eines Haushaltes erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Weckung und Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hausarbeit: Arbeitsbekleidung; Reinigungs- und Pflegemittel; Haushaltsmaschinen und -geräte; Reparaturen; Unfallverhütung; Pflege des Heimes; Pflege von Wäsche und Bekleidung.

Tischdecken und Servieren im Haushalt: Tischzubehör; Tischdecken; Servieren von Speisen und Getränken.

2.

Schulstufe

Wohnhaus und Wohnungseinrichtung: Raumanordnung; wichtige Grundsätze für die Einrichtung.

3.

Schulstufe

Haushaltsführung: Arbeitsplanung; Konsum- und Investitionsplanung; Geldgebarung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Möglichkeit der Arbeitserleichterung und Arbeitsvereinfachung sowie auf die Unfallverhütung im Haushalt ist besonders hinzuweisen.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Zusammenstellung einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung einer rationellen Vorratshaltung erforderlich sind; Erziehung zu wirtschaftlichem Denken im Zusammenhang mit Einkauf und Konservierung von Lebensmitteln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Nährstoffe;

Nahrungsbegleitstoffe; Verwertung der Nährstoffe; Energiebedarf.

Kochlehre: Behandlung von Lebensmitteln; Garmachungsmethoden;

Grundmaße und Grundmengen; Grundrezepte der Teigwaren; Speiseplanung und Lebensmittelbeschaffung.

2.

Schulstufe

Lebensmittelkunde: Nahrungsmittel; Getränke und Genussmittel; Verbraucherschutz.

Kochlehre: Kostformen; Erstellen von Wochenspeiseplänen.

3.

Schulstufe

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Konservierungsarbeiten; Wirtschaftlichkeit der Konservierung im Haushalt.

Didaktische Grundsätze

Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist in passendem Zusammenhang jeweils hinzuweisen.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundkenntnisse über den bäuerlichen Gartenbau; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hausgarten: Aufgaben; Einfriedung, Einteilung.

Grundlagen des Gartenbaues: Boden; Aufbau und wichtige Lebensvorgänge der Pflanze; Pflanzenernährung; Fruchtfolge.

Gartenarbeit: Gartengeräte; Bodenbearbeitung; Düngemittel und ihre Anwendung; Saat und Pflanzung, Pflege, Wildkraut und Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung.

2.

Schulstufe

Kultur wichtiger Gemüse- und Beerenobstarten, Blumen und Ziersträucher; Wohngarten; Ortsbild-Verschönerung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ist hinzuweisen.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über die Pflanzen- und Tierproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb und von Grundkenntnissen der Funktionen des Traktors; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

1.

Schulstufe

Melk- und Tierpflegekurs: Haltung und Fütterung von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Gewinnung von Qualitätsmilch; Milchverarbeitung.

2.

Schulstufe

Tierproduktion: Haltung und Fütterung von Geflügel.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Pflanzenproduktion: Getreide-, Hackfrucht- und Futterbau; Futterkonservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten; auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Wirtschaftskunde

Siehe Anlage A/1.

Informatik - EDV

Siehe Anlage A/1.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind; Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit; Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hauswirtschaft

Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen für die Hauspflege;

Pflege-, Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten im Haus; Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen zur Wäsche- und Kleiderpflege;

Pflege und Reinigung von Wäsche, Kleidern und Schuhen. Tischdecken und Servieren im Haushalt; Pflege von Kranken im Haus.

Kochen und Küchenführung

Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen in der Küche; Pflege der Küchenmöbel; Zubereiten einfacher und feiner Speisen nach den Grundsätzen einer gesunden Ernährung; Herstellen von Schnellgerichten; Verwerten von Resten.

Anrichten und Garnieren von Speisen im Haushalt.

Haltbarmachen von Gemüse und Obst.

Textilverarbeitung

Handhaben und Pflegen der Nähmaschine; Üben verschiedener Nähte; Ausbessern von Wäsche und Kleidern; Nähen von Wäsche und von Kleidungsstücken für Arbeit, Freizeit, festliche Anlässe und für Kinder; Gewinnen von Schnitten.

Stricken, Sticken, Herstellen einfacher Werkstücke zum Schmuck der Wohnung.

Gartenbau

Gartenarbeitskurs: Handhaben und Pflegen von Gartengeräten; Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.

Landwirtschaft

Melk- und Tierpflegekurs: Füttern und Pflegen von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.

2.

Schulstufe

Hauswirtschaft

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Kochen und Küchenführung

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Kochen: Herstellen von Speisen für Kinder und Kranke.

Vorratshaltung: Handhabung und Pflege von Maschinen und Geräten zur Nahrungsmittelkonservierung; Haltbarmachen von Nahrungsmitteln und fertigen Speisen.

Textilverarbeitung

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Gartenbau

Gartenarbeitskurs: Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.

Landwirtschaft

Geflügelhaltungskurs: Füttern, Pflegen und Schlachten von Geflügel.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Hauswirtschaft

Siehe 2. Schulstufe

Kochen und Küchenführung

Siehe 2. Schulstufe

Textilverarbeitung

Siehe 2. Schulstufe

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichts ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
LEHRPLAN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BERUFSSCHULE, FACHRICHTUNG

LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT

IAnl. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage A/1.

II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage A/1.

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen

Wochenstunden

Religion 2 2 2

Deutsch u. Kommunikation 2-3 2 1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1) 1 1 1

Mathematik 2 2 1

Politische Bildung 2 2 1

Lebenskunde 2 1 1

Bewegung und Sport 2 2 2

Haushaltungskunde 1-2 1-2 1-3

Ernährung 1-2 1-2 2-3

Gartenbau 1-2 1-2 -

Landwirtschaft - 1-2 2-3

Wirtschaftskunde 2 2 2

Informatik-EDV(1) 1 1 1

Schulautonome Stunden 0-3 0-4 0-4

Summe 23 23 21

Praktischer Unterricht

Hauswirtschaft

Kochen und Küchenführung

Textilverarbeitung 12-14(1) 12-14(1) 14-16(1)

Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2

Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37

Unterricht in Kursform Unterrichtsstunden

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Praktischer Unterricht

Gartenbau

(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -

(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Freigegenstand

Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages Förderunterricht: 10 Unterrichtsstunden je Schulstufe

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

12 Wochen 10 Wochen 8 Wochen

Wochenstunden

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1) 1 1 1

Mathematik 2 2 1

Politische Bildung 2 2 1

Lebenskunde 2 1 1

Bewegung und Sport 2 2 2

Haushaltskunde 2 2 3

Ernährung 2 2 4

Gartenbau 2 2 K-

Landwirtschaft - 2 2

Wirtschaftskunde 2 2 2

Informatik-EDV(1) 1 1 1

Summe 23 23 21

Praktischer Unterricht

Hauswirtschaft

Kochen und Küchenführung

Textilverarbeitung 14(1) 14(1) 16(1)

Gesamtwochenstundenanzahl 37 37 37

Unterricht in Kursform

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs) 20 - -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 30 - -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Praktischer Unterricht

Gartenbau

(Gartenarbeitskurs) 10(1) 10(1) -

Landwirtschaft

(Melk- und Tierpflegekurs) 35(1) - -

(Geflügelhaltungskurs) - 6(1) -

Traktorführerkurs

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu drei Wochen in Wochenkursen zusammengefasst werden könnenLSchV seit 12.08.2016 weggefallen. 2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A/1.

Englisch

Siehe Anlage A/1.

Mathematik

Siehe Anlage A/1.

Politische Bildung

Siehe Anlage A/1.

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und zu richtigem Verhalten bei Erkrankungen; Vertrautmachen mit den wichtigsten Maßnahmen der Kinderpflege.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch;

Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit;

gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.

2.

Schulstufe

Gesundheitslehre: Erscheinung und Ursachen häufiger Krankheiten; Verhalten bei Krankheiten; Hausapotheke.

3.

Schulstufe

Werden des Kindes; Ernährung, Pflege und Erziehung des Kindes; wichtige Kinderkrankheiten; staatliche Maßnahmen für Mutter und Kind.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Die “Erste Hilfe” ist zu üben.

Bewegung und Sport

Siehe Anlage A/1.

Haushaltungskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur rationellen Führung eines Haushaltes erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Weckung und Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hausarbeit: Arbeitsbekleidung; Reinigungs- und Pflegemittel; Haushaltsmaschinen und -geräte; Reparaturen; Unfallverhütung; Pflege des Heimes; Pflege von Wäsche und Bekleidung.

Tischdecken und Servieren im Haushalt: Tischzubehör; Tischdecken; Servieren von Speisen und Getränken.

2.

Schulstufe

Wohnhaus und Wohnungseinrichtung: Raumanordnung; wichtige Grundsätze für die Einrichtung.

3.

Schulstufe

Haushaltsführung: Arbeitsplanung; Konsum- und Investitionsplanung; Geldgebarung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Möglichkeit der Arbeitserleichterung und Arbeitsvereinfachung sowie auf die Unfallverhütung im Haushalt ist besonders hinzuweisen.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Zusammenstellung einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung einer rationellen Vorratshaltung erforderlich sind; Erziehung zu wirtschaftlichem Denken im Zusammenhang mit Einkauf und Konservierung von Lebensmitteln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Nährstoffe;

Nahrungsbegleitstoffe; Verwertung der Nährstoffe; Energiebedarf.

Kochlehre: Behandlung von Lebensmitteln; Garmachungsmethoden;

Grundmaße und Grundmengen; Grundrezepte der Teigwaren; Speiseplanung und Lebensmittelbeschaffung.

2.

Schulstufe

Lebensmittelkunde: Nahrungsmittel; Getränke und Genussmittel; Verbraucherschutz.

Kochlehre: Kostformen; Erstellen von Wochenspeiseplänen.

3.

Schulstufe

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Konservierungsarbeiten; Wirtschaftlichkeit der Konservierung im Haushalt.

Didaktische Grundsätze

Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist in passendem Zusammenhang jeweils hinzuweisen.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundkenntnisse über den bäuerlichen Gartenbau; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hausgarten: Aufgaben; Einfriedung, Einteilung.

Grundlagen des Gartenbaues: Boden; Aufbau und wichtige Lebensvorgänge der Pflanze; Pflanzenernährung; Fruchtfolge.

Gartenarbeit: Gartengeräte; Bodenbearbeitung; Düngemittel und ihre Anwendung; Saat und Pflanzung, Pflege, Wildkraut und Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung.

2.

Schulstufe

Kultur wichtiger Gemüse- und Beerenobstarten, Blumen und Ziersträucher; Wohngarten; Ortsbild-Verschönerung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ist hinzuweisen.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über die Pflanzen- und Tierproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb und von Grundkenntnissen der Funktionen des Traktors; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

1.

Schulstufe

Melk- und Tierpflegekurs: Haltung und Fütterung von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Gewinnung von Qualitätsmilch; Milchverarbeitung.

2.

Schulstufe

Tierproduktion: Haltung und Fütterung von Geflügel.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Pflanzenproduktion: Getreide-, Hackfrucht- und Futterbau; Futterkonservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten; auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Wirtschaftskunde

Siehe Anlage A/1.

Informatik - EDV

Siehe Anlage A/1.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind; Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit; Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hauswirtschaft

Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen für die Hauspflege;

Pflege-, Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten im Haus; Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen zur Wäsche- und Kleiderpflege;

Pflege und Reinigung von Wäsche, Kleidern und Schuhen. Tischdecken und Servieren im Haushalt; Pflege von Kranken im Haus.

Kochen und Küchenführung

Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen in der Küche; Pflege der Küchenmöbel; Zubereiten einfacher und feiner Speisen nach den Grundsätzen einer gesunden Ernährung; Herstellen von Schnellgerichten; Verwerten von Resten.

Anrichten und Garnieren von Speisen im Haushalt.

Haltbarmachen von Gemüse und Obst.

Textilverarbeitung

Handhaben und Pflegen der Nähmaschine; Üben verschiedener Nähte; Ausbessern von Wäsche und Kleidern; Nähen von Wäsche und von Kleidungsstücken für Arbeit, Freizeit, festliche Anlässe und für Kinder; Gewinnen von Schnitten.

Stricken, Sticken, Herstellen einfacher Werkstücke zum Schmuck der Wohnung.

Gartenbau

Gartenarbeitskurs: Handhaben und Pflegen von Gartengeräten; Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.

Landwirtschaft

Melk- und Tierpflegekurs: Füttern und Pflegen von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.

2.

Schulstufe

Hauswirtschaft

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Kochen und Küchenführung

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Kochen: Herstellen von Speisen für Kinder und Kranke.

Vorratshaltung: Handhabung und Pflege von Maschinen und Geräten zur Nahrungsmittelkonservierung; Haltbarmachen von Nahrungsmitteln und fertigen Speisen.

Textilverarbeitung

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Gartenbau

Gartenarbeitskurs: Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.

Landwirtschaft

Geflügelhaltungskurs: Füttern, Pflegen und Schlachten von Geflügel.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

3.

Schulstufe

Hauswirtschaft

Siehe 2. Schulstufe

Kochen und Küchenführung

Siehe 2. Schulstufe

Textilverarbeitung

Siehe 2. Schulstufe

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichts ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

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