Anl. 5 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Lehrplan der dreijährigen
Landwirtschaftlichen Fachschule,
Fachrichtung Landwirtschaft

IAnl. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

a)

die Schüler durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorzubereiten und sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu erfüllen;

b)

die Schüler zu demokratischen, heimatverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden und

c)

die Allgemeinbildung der Schüler zu erweitern und zu vertiefen.

II5 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
Lehrplan der dreijährigen
Landwirtschaftlichen Fachschule,
Fachrichtung Landwirtschaft

IAnl. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

a)

die Schüler durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorzubereiten und sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu erfüllen;

b)

die Schüler zu demokratischen, heimatverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden und

c)

die Allgemeinbildung der Schüler zu erweitern und zu vertiefen.

II5 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

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