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(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 26 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlich-
keitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik (1) 2 2 1
Gesundheits- und
Ernährungslehre,
Allgemeine Haus-
wirtschaft 1 - -
Bewegung und sport 3 3 2
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umwelt-
schutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und
Regionalentwicklung - - 1
Wirtschaft und
Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische
Stunden
Pflanzenbau 1-3 1-2 1-2
Nutztierhaltung 1-3 1-2 1-2
Landtechnik und
Baukunde 1-3 1-2 1-2
Waldwirtschaft - 1-2 2-3
Obstbau - 0,5-2 -
Hauswirtschaft - - 0,5-2
Direktvermarktung - - 1-2
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 1-2 2-4
Schulautonome
Stunden 0-4 0-4 0-2,5
Summe 7 10 11
Praktischer
Unterricht(1)
Pflanzenbau 0,5-2 1-2 1-2
Nutztierhaltung 0,5-2 1-2 1-2
Landtechnik und
Baukunde - 2-4 2-4
Metallbearbeitung 1-3 - -
Waldwirtschaft - 2-4 2-4
Holzbearbeitung 1-3 - -
Direktvermarktung - - 1-3
Obstbau - 0,5-2 -
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - - 0,5-2
Hauswirtschaft und
Kochen - - 0,5-2
Schulautonome
Stunden 0-2 0-3 0-4
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstunden-
anzahl 36 35 35
Unterricht in
Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/
Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 0-1 UW(4) 0-2 UW(4) 0-3 UW(4)
Freigegenstände
Schulautonome Stunden 0-3 0-3 0-2
1 Unterricht in Schülergruppen
2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
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IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlich-
keitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik (1) 2 2 1
Gesundheits- und
Ernährungslehre,
Allgemeine Haus-
wirtschaft 1 - -
Bewegung und Sport 3 3 2
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umwelt-
schutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und
Regionalentwicklung - - 1
Wirtschaft und
Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische
Stunden
Pflanzenbau 2,5 2 1,5
Nutztierhaltung 2,5 2 1,5
Landtechnik und
Baukunde 2 1,5 1
Waldwirtschaft - 1,5 2
Obstbau - 1 -
Hauswirtschaft - - 1
Direktvermarktung - - 1
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 2 3
Summe 7 10 11
Praktischer
Unterricht(1)
Pflanzenbau 2 2 2
Nutztierhaltung 2 2 2
Landtechnik und
Baukunde - 3 2
Metallbearbeitung 3 - -
Waldwirtschaft - 2 2
Holzbearbeitung 3 - -
Direktvermarktung - - 2
Obstbau - 1 -
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - - 1
Hauswirtschaft und
Kochen - - 1
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstunden-
anzahl 36 35 35
Unterricht in
Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/
Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)
1 Unterricht in Schülergruppen
2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.
Lehrstoff
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Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter; Diktate;
Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte;
privater Schriftverkehr.
Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; Gespräch, Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.
Literatur: Stilrichtungen der Literatur mit Leseproben; Auswerten der Fachliteratur.
Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.
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Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.
Kommunikation: Freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining, Leitung von Gesprächsrunden.
Literatur: Kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.
Medienkunde: wie 1. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.
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Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.
Kommunikation: Argumentations- und Präsentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen
Literatur: inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken.
Medienkunde: wie 1. und 2. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in “Medienkunde” soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform.
Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit.
In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.
Lehrstoff
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Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers; Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen
Strukturen.
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Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler; Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder; Aktuelle Themen; Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
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Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen, Kulturleben; Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis, Standardformen der Korrespondenz, Beispiele aus der beruflichen Praxis.Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen anzustreben.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.
Lehrstoff
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Maße und Gewichte, Bruchrechnungen, Überschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Flächen- und Körperberechnungen.
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Prozent- und Zinsrechnungen, Mischungsrechnungen, beschreibende Statistik, grafische Darstellungen.
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Fachrechnen und Geometrie, Gleichungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und flächenübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden. In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten.
Lehrstoff
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Ergonomie am Arbeitsplatz, Zehnfingertastschreiben; Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.
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Textverarbeitung, Tabellenkalkulationen. Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme, Präsentationstechniken; Internet und e-mail.
Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.
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Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten; Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.
Didaktische Grundsätze
Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.
Gesundheits- und Ernährungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Gesundheit gestellt werden. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist; Erkennen und Annehmen von Krankheiten und ihre Überwindung ist eine Voraussetzung für eine sinnvolle Behandlung.
Lehrstoff
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Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Gesunderhaltung und gesunde Ernährung. Bau und Funktion des menschlichen Körpers.
Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten. Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.
Allgemeine Hauswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Das Verständnis für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Haushaltes wecken und fördern; Vermittlung eines Überblickes über die Aufgaben der Hauswirtschaft; Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Erziehung zu umweltbewusstem Denken und Handeln im Haushalt.
Lehrstoff
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Hauswirtschaft allgemein: Bedeutung der Hauswirtschaft, Haushaltsorganisation, Besonderheiten des bäuerlichen Haushaltes.
Arbeitsgrundsätze: Ergonomie, Arbeitsplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung im Haushalt.
Servierkunde: Grundsätze des Servierens, Tischzubehör: Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Tischschmuck.
Materialienkunde: Technische Ausstattung.
Räumliche Ausstattung: Böden, Möbel, Heimtextilien; Reinigung
und Pflege.
Konsumerziehung: Einkaufsplanung, Konsumentenschutz, Kostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Die Schüler sollen zu einer Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe
Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.
Lehrstoff
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Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.
Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen, Entspannungstechniken.
Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.
Spiele: Laufspiele, große und kleine Laufspiele.
Trend- und Alternativsportarten.
Jahreszeitlich bedingte Sportarten.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehen zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten- gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.
Lehrstoff
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Schulgemeinschaft, Lerntechniken, Umgangsformen heute, Jugendschutzbestimmungen.
Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Geburt, Entwicklungsstufen, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen.
Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Sekten, Okkultismus.
Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Jugendgruppierungen, Überalterung, Randgruppen.
Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung, Kritikfähigkeit,
Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken.
Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung, Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen, Motivation, Ziele setzen. Brauchtumspflege.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Erste-Hilfe-Kurs.
Didaktische Grundsätze:
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Eine Koordination mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Religion ist herzustellen.
Ökologie und Umweltschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.
Lehrstoff
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Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage; Witterungsschäden;
Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;
Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz; Landschafts- und Naturschutz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel einsetzen. Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.
Politische Bildung und Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft, Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.
Lehrstoff
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Staat: Lebensformen der Gemeinschaft, Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.
Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen; Gerichtsverfahren.
Verwaltung: Organe und Behörden; Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.
Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile;
Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen;
staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.
Recht und Rechtsordnung
Wichtige Rechtsbestimmungen: Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht über “Politik” soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen usw.) zu ergänzen.
Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen zu veranschaulichen.
Volkskunde und Regionalentwicklung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern.
Aufzeigen der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt; Vermittlung eines Überblickes über die Bedeutung und Möglichkeiten der Orts- und Regionalentwicklung im ländlichen Raum; Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.
Lehrstoff
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Volkskunde: Brauchkultur (Sitte und Brauch, zeitgemäßes Brauchtum), Arbeitsleben, Volkskunst, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Hof- und Familienforschung.
Besiedelung, soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft; Entwicklung des landwirtschaftlichen Bildungs- und Organisationswesens; Siedlungsstruktur, Haus- und Hofformen;
Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte.
Regionalentwicklung: Einflussfaktoren auf das dörfliche Leben;
Stellung der Bauern in der dörflichen Gesellschaft; Ziele und Aufgaben der Orts- und Regionalentwicklung im soziokulturellen, baulich-gestalterischen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen, möglichst praxisnah erfolgen, durch museale Demonstrationen veranschaulicht und durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Wirtschaft und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft;
Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.
Österreich und Europäische Union: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;
wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.
Weltwirtschaft: Globale Wirtschaftsräume und deren Bedeutung, Verteilung des Welteinkommens, Grundlagen des Marketing;
Marketinginstrumente.
Gütererzeugung: Produktion und Produktivität; Produktionsfaktoren;
Betrieb und Unternehmen.
Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte; Handel und Verkehr; Markt und Preis; Agrarmarkt.
Genossenschaftswesen: Entwicklung; rechtliche Grundlagen; Arten von Genossenschaften.
Betriebserhebung: Grundbesitz; Standort, Arbeitskräfte; Vermögen; Erhebung der Produktionsgrundlagen.
Landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen.
Belegwesen.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Didaktische Grundsätze
Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Unterricht über genossenschaftliche Einrichtungen soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Chemie: Grundbegriffe.
Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.
Grundlagen der Bodenkunde.
Grundlagen der Düngungslehre.
Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.
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Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.
Ackerbau: Pflanzenzüchtung; Saatgut und Saat; Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen; Erstellen von Düngungsplänen.
Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.
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Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung.
Alternativkulturen, Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl, Anbau, Pflege und Verwertung.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme, biologische Landwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.
Nutztierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind;
Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln;
Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher
Grundlagen der Tierhaltung.
Lehrstoff
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Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers.
Haltung von Nutztieren; Wichtige Haltungsgrundsätze.
Rassenkunde.
Tierschutzbestimmungen.
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Gewinnung und Behandlung der Milch.
Grundlagen der Fütterung. Fütterung von Nutztieren; Wichtige Fütterungsgrundsätze, Futterrationsberechnungen.
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Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.
Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.
Sonderformen der Tierhaltung.
Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche. Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Organisationen der Nutztierhaltung.
Gute landwirtschaftliche Praxis.
Didaktische Grundsätze
Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik; Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen der Landtechnik.
Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; Elektrik.
Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen; Maschinenpflege.
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Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen.
Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde.
Stallbauten für Nutztiere; Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude; Zeichnen von Planskizzen.
Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen, Anlagen zur Energienutzung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Lehrstoff
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Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen, Energiewald.
Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden;
Schaden durch den Menschen und Wildschaden.
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen.
Menschen; Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, forstliche Betriebsplanung; Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.
Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald, überbetriebliche Zusammenarbeit.
Waldpädagogik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen des Obstbaues.
Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.
Pflanzenschutz.
Ernte, Lagerung, Vermarktung.
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.
Grundkenntnisse der Imkerei: Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft; wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.
Hauswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewusst zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die Arbeitsaufteilung zwischen Familienmitgliedern, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushaltes. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung sind aufzuzeigen.
Lehrstoff
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Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb: Aufgaben der Bäuerin in Familie, Betrieb und Haushalt, Möglichkeiten der Arbeitserleichterung. Arbeitsplanung des bäuerlichen Haushaltes:
Arbeitsbedarf, Arbeitseinteilung, Arbeitsentlastung; Mittel des Haushaltes; Einrichtung und Gestaltung des bäuerlichen Wohnhauses; Hofgestaltung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah und praxisbezogen durchzuführen. Das Lesen von Plänen ist zu üben.Einrichtungsplanskizzen sind anzufertigen.
Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen; Hinführen zu ökonomischem und ökologischem Handeln.
Direktvermarktung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
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Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.
Didaktische Grundsätze:
Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff
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Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten;
Gesetzmäßigkeiten der Produktion.
Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung;
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von
Investitionen.
Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.
Wichtige Steuern und Versicherungen.
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Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.
Grundzüge der Bilanzlehre.
Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb;
Personalverrechnung; Steuererklärungen.
Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers;
Kundentypen; Umgang mit dem Kunden; Verkaufsgespräch;
Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten;
Wettbewerbsanalyse; Warenkennzeichnung; Warentest.
Förderungsanträge.
Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.
Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Lehrstoff
Pflanzenbau
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Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei. Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
Nutztierhaltung
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Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege, Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten.
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.
Landtechnik und Baukunde
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Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen, Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Kunststoffbe- und -verarbeitung: Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele.
Baukunde: Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.
Metallbearbeitung
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Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke.
Waldwirtschaft
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Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und Grenzen.
Holzbearbeitung
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Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer, verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.
Direktvermarktung
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Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und Konservieren von
Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten.
Herstellen von Milch-, Obst- und Gemüseprodukten.
Brennen und Fertigmachen von Fruchtbranntwein.
Herstellen sonstiger Produkte, die sich für eine Direktvermarktung besonders eignen.
Üben des marktgerechten Anbietens bäuerlicher Erzeugnisse.
Obstbau
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Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
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Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.
Förderungsabwicklung.
Dokumente am Bauernhof.
Hauswirtschaft und Kochen
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Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten
Praxisbetrieben durchzuführen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.
Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.
Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:
Siehe Anlage B/3.
Anlage B/1a
Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft
I. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B1
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B1
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik(1) 2 2 1
Gesundheits- und Ernähr-
ungslehre
Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -
Bewegung und Sport 3 3 2
Lebenskunde und Persönlich-
keitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umweltschutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und Regional-
entwicklung - - 1
Wirtschaft und Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenbau 1 - 3 2 - 4 1 - 3
Nutztierhaltung 1 - 3 - -
Landtechnik und Baukunde 1 - 3 1 - 2 1 - 2
Pferdehaltung und Zucht 1 - 3 1 - 3 1 - 3
Veterinärkunde - 1 - 2 1 - 3
Reit- und Fahrlehre - 1 - 2 1 - 3
Hauswirtschaft - - 0,5 - 2
Direktvermarktung - - 1 - 2
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 1 - 2 2 - 4
Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2,5
Summe 7 10 11
Praktischer Unterricht(1)
Pflanzenbau 0,5 - 2 - -
Metallbearbeitung 1 - 3 - -
Holzbearbeitung 1 - 3 - -
Pferdehaltung 1 - 3 0,5 - 2 0,5 - 2
Veterinärkunde - 0,5 - 2 0,5 - 2
Reiten und Fahren - 4 - 8 4 - 8
Land- und Forstwirtschaft - 2 - 5 2 - 5
Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen - - 0,5 - 2
Hauswirtschaft und Kochen - - 0,5 - 2
Schulautonome Stunden 0 - 2 0 - 3 0 - 4
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35
Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/Praktischer
Unterricht - 4 h Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 0 - 1 UW(4) 0 - 2 UW(4) 0 - 3 UW(4)
Freigegenstände
Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2
1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
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IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 5
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik(1) 2 2 1
Gesundheits- und Ernähr-
ungslehre
Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -
Bewegung und Sport 3 3 2
Lebenskunde und Persön-
lichkeitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umweltschutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und Regional-
entwicklung - - 1
Wirtschaft und Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenbau 2 2 1
Nutztierhaltung 2 - -
Landtechnik und Baukunde 2 2 1,5
Pferdehaltung und Zucht 1 2 2
Veterinärkunde - 1 2
Reit- und Fahrlehre - 1 1
Hauswirtschaft - - 0,5
Direktvermarktung - - 1
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 2 2
Summe 7 10 11
Praktischer Unterricht(1)
Pflanzenbau 2 - -
Metallbearbeitung 2 - -
Holzbearbeitung 2 - -
Pferdehaltung und Zucht 1 1 0,5
Veterinärkunde - 1 0,5
Reiten und Fahren 1,5 5 6
Land- und Forstwirtschaft - 2,5 3
Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen - - 1
Hauswirtschaft und Kochen - - 1
Kreatives Gestalten 1 0,5 -
Naturerkundung 0,5 - -
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35
Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/Praktischer
Unterricht - 4 h Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)
1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
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IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnenUnterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf dieeinzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage B/1
Englisch
Siehe Anlage B/1
Mathematik
Siehe Anlage B/1
Informatik
Siehe Anlage B/1
Gesundheits- und Ernährungslehre
Siehe Anlage B/1
Allgemeine Hauswirtschaft
Siehe Anlage B/1
Bewegung und Sport
Siehe Anlage B/1
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Siehe Anlage B/1
Ökologie und Umweltschutz
Siehe Anlage B/1
Politische Bildung und Rechtskunde
Siehe Anlage B/1
Volkskunde und Regionalentwicklung
Siehe Anlage B/1
Wirtschaft und Marketing
Siehe Anlage B/1
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Nutzung des Ackers, des Grünlandes und des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anregung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff:
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Siehe Anlage B/1
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Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung für Pferde
Fruchtfolge: Aufgabe und Erstellung von Fruchtfolgen
Pflanzenschutz: Aufgaben; Bedeutung und Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln
Gute landwirtschaftliche Praxis/KPA/
ÖPUL; biologische Wirtschaftsweise
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen
Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden;
Insektenschäden; Schaden durch den Menschen
Ernte und Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald
mit dem Pferd
Überbetriebliche Zusammenarbeit
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist im Wald sowie in der Landwirtschaft besonders hinzuweisen.
Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen.
Nutztierhaltung
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Siehe Anlage B/1
Landtechnik und Baukunde
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Siehe Anlage B/1
Pferdehaltung und Zucht
Bildungs- und Lehraufgabe
Über die im Unterrichtsgegenstand Nutztierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus sollen Kenntnisse erworben werden, die eine wirtschaftliche Pferdehaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Pferdehaltung und Pferdezucht ist zu fördern.
Lehrstoff:
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Bedeutung der Pferdezucht als Betriebszweig; Ethische Grundsätze; Pferdepflege; Führen eines Pferdes; Vorbereiten für den Transport; Verladen eines Pferdes; Geschichte der österreichischen Pferderassen.
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Entwicklungsgeschichte des Pferdes; Rassenlehre;
Verhaltensweisen; Haltungsformen; Hufpflege; Ausrüstung eines Pferdes.
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Organisation der Pferdezucht; Züchtung; Versteigerung;
Vermarktung; Pferdekauf; Tierschutzgesetz; Versicherungsfragen;
Zusatzeinrichtungen; Stallplanung; Fütterung;
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen.
Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung;
Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten;
Grundkenntnisse der Exterieurkunde sind zu vermitteln.
Lehrstoff:
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Anatomie, Histologie und Physiologie des Pferdes; Merkmale des gesunden Pferdes; Geburt und Aufzucht; Grundlagen der Exterieurbeurteilung; Krankheitslehre.
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Festigung des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Fortpflanzung;
Mikrobiologie und Hygiene; Parasitologie; Spezielle Krankheiten;
Exterieurkunde; Trainingslehre.
Didaktische Grundsätze
Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl zu achten.
Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.
Reit- und Fahrlehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren sowie die Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.
Lehrstoff:
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Reiten: Sattel und Zaumzeugkunde, Vorbereitung des Pferdes, Sitz des Reiters, Hilfegebung durch den Reiter, Grundgangarten, Hufschlagfiguren, Grundlagen der Springausbildung.
Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren, Wagenkunde, Stilkunde; gesetzliche Grundlagen.
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Reiten: Ausbildung eines Jungpferdes, Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Dressur und Springausbildung, Geländereiten, Österreichische Turnierordnung.
Fahren: Ausbildung des Fahrpferdes, Turnier fahren, Aufbau eines Dressurviereckes, Ungarischer Fahrstil, Ausbildung eines Pferdes an der Longe; gesetzliche Grundlagen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausbildung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.
Hauswirtschaft
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Siehe Anlage B/1
Direktvermarktung
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Siehe Anlage B/1
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
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Siehe Anlage B/1
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Pflanzenbau
Lehrstoff:
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Grundlagen des Pflanzenbaues; pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Grundlagen der Düngung.
Metallbearbeitung
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Siehe Anlage B/1
Holzbearbeitung
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Siehe Anlage B/1
Pferdehaltung
Lehrstoff:
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Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und Hygienemaßnahmen.
Pflege: Putzen, Hufpflege, Hufbeschlag, Geschirrpflege; Führen eines Pferdes, Vorbereitung für den Transport, Verladen eines Pferdes.
Veterinärkunde
Lehrstoff:
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Veterinärkunde: Beurteilung des gesunden Pferdes, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung, Fortpflanzung.
Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische Rassenkunde, Vorführen.
Reiten und Fahren
Lehrstoff:
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Reiten und Fahren: Longieren, Frei- und Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges Gespann fahren nach Achenbach; Ungarisch Fahren, Turniervorbereitung, Prüfungsvorbereitung.
Land- und Forstwirtschaft
Lehrstoff:
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Pflanzenproduktion:
Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung, Wirtschaftsdüngerbehandlung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
Landtechnik:
Wartung, Pflege und Einstellung der landwirtschaftlichen
Maschinen und Geräte; einfache Reparaturarbeiten; Durchführen von
einfachen Arbeiten der KFZ- und Hofelektrik.
Traktorführerkurs:
Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung
der Klasse F erforderlich ist.
Baukunde:
Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen, Gebäuden und Pferdestallungen; Errichtung von einfachen Turniereinrichtungen.
Waldwirtschaft:
Handhabung und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte mit Pferd.
Direktvermarktung:
Schlachten und Zerteilen von Schlachtpferden; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch und Fleischprodukten; Herstellen
sonstiger landwirtschaftlicher Produkte.
Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege des Obstbaumes; Ernte,
Lagerung und Verarbeitung von Obst.
Die angeführten Lehrinhalte sollen schwerpunktmäßig behandelt und sowohl die Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung ausgelegt werden.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
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Siehe Anlage B/1
Hauswirtschaft und Kochen
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Siehe Anlage B/1
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Anlage B/1b
Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule
Goldbrunnhof, Fachrichtung Landwirtschaft
I. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B/1
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages
3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes
4 UW = Unterrichtswochen
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,
3.Schulstufe 60 Stunden
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung
des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und
3. Schulstufe je 10 Stunden
IIIa. Ersatzstundentafel gem § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages
3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes
4 UW = Unterrichtswochen
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,
3. Schulstufe 60 Stunden
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung
des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden,
2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln und Grammatik; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen
unter Berücksichtigung der gebräuchlichen Fremdwörter,
Diktate;
Sprichwörter und Redewendungen; Erlebnisschilderungen;
Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte; Privater
Schriftverkehr;
Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes, Gespräch,
Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.
Literatur: Stilrichtung der Literatur mit Leseproben,
Auswertung der Fachliteratur.
2. Schulstufe
Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher
Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.
Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen;
Berichte mit gesteigerten Anforderungen
Kommunikation: freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining.
Literatur: kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.
Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.
3.Schulstufe
Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.
Kommunikation: Argumentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen.
Literatur: Inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken von Kärntner und Österreichischen Literaten.
Medienkunde: wie in der 2. Schulstufe jedoch mit gesteigerten Anforderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachgebieten der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in „Medienkunde“ soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform. Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit. In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers/der Schülerin, Aktuelle Themen, Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
2. Schulstufe
Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers/der Schülerin, kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder, aktuelle Themen, Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
3. Schulstufe
Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen;
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis; Standardformen der Korrespondenz; Beispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen ist anzustreben.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Mathematik und Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Maße und Gewichte; Bruchrechnungen; Überschlagsrechnungen;
Schlussrechnungen; Flächen- und Körperberechnungen.
2. Schulstufe
Prozent und Zinsrechnungen; Mischungsrechnungen; beschreibende Statistik; grafische Darstellungen; Fachrechnen.
3. Schulstufe
Fachrechnen und Geometrie; Gleichungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und fächerübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden.In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten. Verantwortungsvoller Umgang mit der Informationstechnologie.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Ergonomie am Arbeitsplatz; Zehnfinger-Blindschreibmethode;
Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.
Grundlagen der Tabellenkalkulation.
2. Schulstufe
Textverarbeitung; Tabellenkalkulationen; Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme;
Präsentationstechniken; Internet und e-mail.
Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.
3. Schulstufe
Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten;
Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.
Didaktische Grundsätze
Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.
Gesundheit und Soziales
Bildungs- und Lehraufgabe
In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Ernährung und einer gesundheitsbewussten Lebensweise sowie Vermittlung von sozialer Kompetenz gestellt werden. Zum Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist. Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement.
Lehrstoff
1. und 2. Schulstufe
Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Grundlagen der Ernährung, Gesunderhaltung und gesundheitsbewusste Ernährung, Ernährungsfehler.
Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln.
Bau und Funktion des menschlichen Körpers;
Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten.
Hausapotheke.
Sozialbereiche; soziale Sicherstellung; soziale Einrichtungen;
familiäres und soziales Umfeld;
Familienhilfe; Betriebshilfe.
Kurs: Betreuung und Pflege in der Familie
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten und sozialem Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Mit sozialen Einrichtungen ist zusammenzuarbeiten. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe
Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung, sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichen Verhalten.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen,
Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-,
Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.
Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und
Lockerungsübungen; Haltungs- und bewegungsformende Übungen,
Entspannungstechniken;
Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.
Spiele: große und kleine Laufspiele.
Trend- und Alternativsportarten.
Jahreszeitlich bedingte Sportarten.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Lebenskunde und Volkskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.
Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern und Bäuerinnen.Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Schulgemeinschaft; Lerntechniken; Umgangsformen heute;
Jugendschutzbestimmungen.
Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität,
Schwangerschaft, Geburt, Entwicklungsstufen, Zusammenleben von
Generationen, Strategien und Lösungen.
Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft,
Rollenbilder, Jugendgruppierungen, Sekten, Überalterung,
Randgruppen.
Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung,
Kritikfähigkeit.
Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung,
Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und
Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen.
Erste-Hilfe-Kurs.
Volkskunde: Brauchtumspflege, Brauchkultur (Sitte und Brauch,
zeitgemäßes Brauchtum), Volkskunst, Kleidung, Nahrung,
Wohnung, Hof- und Familienforschung, Pflege der Sprache, des
Liedes, der Musik, des Tanzes
und des Theaters.
Besiedelung; soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung
der Landwirtschaft; Siedlungsstruktur; Haus- und Hofformen.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen und möglichst praxisnah erfolgen. Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Der Unterricht ist durch museale Demonstrationen und Lehrausgänge zu ergänzen.
Ökologie und Umweltschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung
und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung
gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage;
Witterungsschäden;
Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;
Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz;
Landschafts- und Naturschutz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel sind einzusetzen.
Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.
Politische Bildung und Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Der österreichische Staat: Elemente des Staates, Staatsbürger, Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung (Gemeinden, Länder).
2. Schulstufe
Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes;
Kontrolleinrichtungen.
Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft; Europäische
Union; internationale Organisationen.
Politische Systeme und deren Bestandteile; politische
Gruppierungen.
Gerichtsbarkeit: wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen;
Gerichtsverfahren.
3. Schulstufe
Recht und Rechtsordnung. Wichtige Rechtsbestimmungen:
Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-,
Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für
die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.
Verwaltungsverfahren; Parteienstellung; Bescheid und Berufung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht über „Politik“ soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen, zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen) zu ergänzen.
Wirtschaft, Marketing und Präsentation
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft, Wirtschaftssysteme.
Österreich und seine Wirtschaft: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;
wichtige Wirtschaftszweige, Wirtschaftserfolg.
Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme
wichtiger Staaten, Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.
Grundlagen des Marketings; Marketinginstrumente.
Gütererzeugung: Produktion und Produktivität;
Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen.
Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte, Handel und Verkehr, Markt und Preis, Agrarmarkt.
Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Arten von Genossenschaften.
Betriebserhebung: Grundbesitz, Standort, Arbeitskräfte, Vermögen.
Erhebung der Produktionsgrundlagen.
Grundlagen der Präsentation; Hilfs- und Werkzeuge für Präsentationen.
Didaktische Grundsätze
Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Auf den fächerübergreifenden Einsatz audiovisueller Hilfsmittel, die dem jeweiligen Stand der Technik angepasst sind, ist zu achten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Chemie: Grundbegriffe.
Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.
Grundlagen der Bodenkunde; Grundlagen der Düngungslehre.
Grundlagen des Biologischen Landbaues: Nährstoff- und Produktionskreislauf.
2. Schulstufe
Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.
Ackerbau: Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat, Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen, Erstellen von Düngungsplänen.
Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.
Wichtige rechtliche Bestimmungen für Boden und Umwelt.
Didaktische Grundsätze
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Nutztierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind. Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln. Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen. Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers; Haltung von
Nutztieren; wichtige Haltungsgrundsätze; Gewinnung und
Behandlung der Milch; Rassenkunde; Tierschutzbestimmungen;
2. Schulstufe
Grundlagen der Fütterung; Futtermittel; Fütterung von
Nutztieren; wichtige Fütterungsgrundsätze;
Futterrationsberechnungen; Sonderformen der Tierhaltung.
3. Schulstufe
Grundlagen der Züchtung; Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.
Organisation der Nutztierhaltung; Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche; biologische Tierhaltung; rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Didaktische Grundsätze
Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst.
Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung.
Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Grundlagen des Obstbaues;
Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.
Pflanzenschutz;
Ernte; Lagerung; Vermarktung;
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein,
Fruchtbranntwein.
Wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen
Bienen und Landwirtschaft;
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.
Direktvermarktung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation;
Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Projektmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können; innovative, regionale Aufgabenkomplexe planen, durchführen und steuern können.
Lehrstoff
2. und 3. Schulstufe
Aufzeigen von Möglichkeiten im Bereich von Dienstleistungen, Vermarktung und landwirtschaftliche Erwerbskombinationen.
Projektabläufe: Projektstart (Zieldefinition,
Projektorganisation, Projektdokumentation, Projekt-Kick-off);
Projektplanung (Projektstruktur, Arbeitspakete, Meilensteine,
Aufwandschätzung, Ablaufplanung, Kostenplanung,
Risikoanalyse); Projektsteuerung und Projektdurchführung (Ist-
Soll-Vergleich, Meilenstein-Trend-Analyse,
Steuerungsmaßnahmen, Konfliktmanagement, Teamentwicklung);
Projektabschluss (Projektabschlusssitzung,
Projektabschlussbericht, Projektpräsentation).
Didaktische Grundsätze:
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu vertiefen.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind. Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung. Anleitung zu unternehmerischem Denken und Handeln. Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige,
Produktionsverfahren, Leistungen, Arten und Gliederung der Kosten.
Gesetzmäßigkeiten der Produktion;
Deckungsbeitragsberechnungen;
Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der
Finanzierung, kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung,
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.
Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.
Überbetriebliche Zusammenarbeit.
3. Schulstufe
Buchführung: landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen, Belegwesen, Buchführung im
landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.
Grundzüge der Bilanzlehre;
Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb, wichtige
Steuern und Versicherungen, Steuererklärung; Förderungswesen;
Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von
praxisbezogenen und komplexen Problemen des
landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger
Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,
Waldwirtschaft
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe
Lehrstoff
3. Schulstufe
Grünlandwirtschaft: Feldfutterbau, Futterkonservierung.
Alternativkulturen; Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl,
Anbau, Pflege und Verwertung.
Pflanzenbauliche EDV Programme; Förderprogramme.
Erstellung von Düngungsplänen; biologische Landwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren;
alternative Antriebstechniken; Elektrik;
Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;
Maschinenpflege.
2. und 3. Schulstufe
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen,
Geräten und technischen Einrichtungen; Mechanisierungsketten;
Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der
Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde; Stallbauten für Nutztiere;
Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude;
Interpretieren und Bearbeiten von Plänen.
Bäuerliches Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm;
Interpretieren von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen; Anlagen zur alternativen
Energienutzung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. Im Besonderem ist auf ökologische Aspekte hinzuweisen.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des
Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.
Sonderformen.
Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,
Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,
Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung, Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes,
forstliche Betriebsplanung.
Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige
forstrechtliche Bestimmungen;
Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,
überbetriebliche Zusammenarbeit.
Waldpädagogik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,
Ernährungslehre, Gartenbau, Verkaufskunde, Waldwirtschaft/
Landtechnik und Baukunde
Haushaltsmanagement und Agrartourismus
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Betriebsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind. Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur. Die Schüler sollen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement planen können. Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind.Auf ökonomisches und ökologisches Denken und Handeln ist in allen Bereichen zu achten. Die Schüler sollen zu Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Umsicht ausgebildet werden.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden,
Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung
und Unfallverhütung
Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Umgang
mit Maschinen und Geräten.
Materialkunde; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Servierkunde;
Einkauf und Konsumverhalten.
2. Schulstufe
Servierkunde; Getränkekunde; Frühstücksarten; Buffetarten;
Bauen und Wohnen: gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung,
Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und
Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.
Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement,
Einkaufsplan, Kostenrechnung.
3. Schulstufe
Bedeutung des Tourismus.
Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre
Voraussetzungen für den Agrartourismus.
Werbung und Schriftverkehr; Aufzeichnungen und Kalkulationen.
Regionalgeografie und Regionalgeschichte.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung und auf die Unfallverhütung im Betrieb ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Ernährungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Saisonalität, Regionalität und Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen,
Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von
Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.
2. Schulstufe
Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation,
altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen.
Konsumentenschutz.
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und
ihre Bestandteile.
3. Schulstufe
Genussmittel und Getränke; Würzmittel; Zusatzstoffe;
Verdauung und Stoffwechsel.
Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln,
Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.
Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der
Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln;
Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.
Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung. Anleitung zu nachhaltigem Denken und Handeln.
Lehrstoff
3. Schulstufe
Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen,
Gestaltungselemente, Anbauplanung, Planung eines Hausgartens.
Zimmerpflanzen; Gemüsebau; Ernte und Lagerung; Würz- und
Heilkräuter; Beerenobst;
Kultur und Pflege von Blumen und Ziersträuchern.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.
Verkaufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
3. Schulstufe
Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen;
Umgang mit den Kunden; Verkaufsgespräch; Warenpräsentation;
Sensorik; Warenpflege; Verpackungsarten; Wettbewerbsanalyse;
Warenkennzeichnung; Gesetzliche Bestimmungen; Warentest.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes.
Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern. Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
2. und 3. Schulstufe
Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des
Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.
Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,
Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,
Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung,
Holzverkauf.
Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,
überbetriebliche Zusammenarbeit.
Waldpädagogik.
Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs-
und Elektromotoren; alternative Arbeitstechniken; Elektrik,
Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;
Maschinenpflege
Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der
Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde, Stallbauten für Nutztiere,
Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Anlagen zur
alternativen Energienutzung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller bäuerlicher Bausubstanz ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
P r a k t i s c h e r U n t e r r i c h t
Bildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten. In selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können. Kooperationen mit außerschulischen Betrieben und Organisationen sind anzustreben.
Lehrstoff
Pflanzenbau
1. und 2. Schulstufe
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen
(Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen
von Fruchtfolgeplänen;
Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und
Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung;
Pflanzenschutzmaßnahmen; Führen von vorgeschriebenen
Aufzeichnungen.
Nutztierhaltung
1. bis 3. Schulstufe
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren; Stallhygiene und
Gesundheitskontrolle; Klauenpflege; Tierbeurteilung;
Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde; Futtermittellagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung; Rationserhebung und Futtervoranschlag;
Fütterung; tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen in der
Tierhaltung;
Tierkennzeichnung; Tiertransport.
Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit;
Milchbehandlung und
-verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.
Obstbau
2. Schulstufe
Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege von Obstarten;
Vermehrung und Veredelung; Ernte; Sortieren; Lagerung;
Verarbeitung; Vermarktung.
Projektmanagement
2. und 3. Schulstufe
Die Planung und Durchführung von Projekten aus den Themenbereichen der fachspezifischen Pflichtgegenstände. Üben von praktischen Tätigkeiten die in den Bereichen Dienstleistungen und Erwerbskombination benötigt werden.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
3. Schulstufe
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen
und anderen Aufzeichnungen.
Förderungsabwicklung;
Dokumente am Bauernhof.
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,
Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Waldwirtschaft,
Direktvermarktung und Kochen
Lehrstoff
Pflanzenbau
3. Schulstufe
Erstellen von Düngeplänen und Düngeroptimierung;
Ackerschlagkartei; Pflanzenschutzmaßnahmen; Lagerung und
Futterkonservierung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Führen
von vorgeschriebenen Aufzeichnungen.
Landtechnik und Baukunde
2. und 3. Schulstufe
Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen;
einfache Reparaturarbeiten; Einstellarbeiten an Motoren;
Landmaschinen und Geräten; praktischer Einsatz von
Landmaschinen; Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen;
Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik;
Schweißen.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung
der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverarbeitung; Werkzeuge,
Techniken, Anwendungsbeispiele.
Baukunde:
Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung,
Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und
Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und
Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.
Metallbearbeitung
1. Schulstufe
Werkstätte; Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der
Werkzeuge und Geräte; Materialkunde; verschiedene Fertigkeiten
und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und
Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen,
Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik);
einfache technische Zeichnungen; Werkstücke.
Holzbearbeitung
1. Schulstufe
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und
Geräte; Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene
Fertigkeiten und Techniken; Holzverbindungen; Holzschutz;
Werkskizzen; einfache Werkstücke; Reparaturen;
Restaurierungsarbeiten.
Waldwirtschaft
1. bis 3. Schulstufe
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;
Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte
im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und
Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen
Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von
Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von
Waldflächen und Grenzen.
Direktvermarktung und Kochen
3. Schulstufe
Zubereitung einfacher Speisen, Tischdecken und Servieren;
Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und
Konservieren von Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten;
Verarbeitung von Getreide und Ölfrüchten.
Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,
Kreatives Gestalten, Gartenbau, Direktvermarktung und Kochen,
Waldwirtschaft/Landtechnik und Baukunde
Lehrstoff
Haushaltsmanagement und Agrartourismus
1. bis 3. Schulstufe
Hauswirtschaft:
Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltung- und Reparaturarbeiten in Haus und Hof, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Schriftliche Aufzeichnungen.
Agrartourismus:
Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Gästebetreuung.
Kreatives Gestalten
1. bis 3. Schulstufe
Kennenlernen traditioneller Handwerkstechniken; Be- und Verarbeitung von Textil- und Naturmaterialien.
Gartenbau
3. Schulstufe
Kulturmaßnahmen im Gartenjahr; Anbau, Pflege, Ernten und Lagern von Gemüse und Kräutern; Zimmer- und Balkonpflanzen; Blumenschmuck im und um das Haus.
Direktvermarktung und Kochen
1. bis 3. Schulstufe
Direktvermarktung:
Erzeugung von Produkten, die sich für die Direktvermarktung in
der Region besonders eignen; Kalkulation; Präsentation und
Verkauf.
Kochen:
Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte; Regionale
Küche; Internationale Küche; Herstellen von Schnellgerichten;
Kalte Küche; Kostformen; Anrichten und Garnieren von Speisen;
Kosten berechnen.
Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde
2. und 3. Schulstufe
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;
Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte
im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und
Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen
Forstmaschinen;
Werkstätte; Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der
Werkzeuge. Verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metall-
und Holzbearbeitung. Handhabung und richtiger Einsatz der
wichtigsten Landmaschinen und Geräte. Pflege, Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten an Landmaschinen.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung
der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Instandhaltungsmaßnahmen an baulichen Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung, unterBerücksichtigung der Betriebsanleitung von Maschinen und Geräten, abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.
Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.Der praktische EDV Einsatz ist zu vermitteln.
Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:
Siehe Anlage B/3
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 26 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlich-
keitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik (1) 2 2 1
Gesundheits- und
Ernährungslehre,
Allgemeine Haus-
wirtschaft 1 - -
Bewegung und sport 3 3 2
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umwelt-
schutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und
Regionalentwicklung - - 1
Wirtschaft und
Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische
Stunden
Pflanzenbau 1-3 1-2 1-2
Nutztierhaltung 1-3 1-2 1-2
Landtechnik und
Baukunde 1-3 1-2 1-2
Waldwirtschaft - 1-2 2-3
Obstbau - 0,5-2 -
Hauswirtschaft - - 0,5-2
Direktvermarktung - - 1-2
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 1-2 2-4
Schulautonome
Stunden 0-4 0-4 0-2,5
Summe 7 10 11
Praktischer
Unterricht(1)
Pflanzenbau 0,5-2 1-2 1-2
Nutztierhaltung 0,5-2 1-2 1-2
Landtechnik und
Baukunde - 2-4 2-4
Metallbearbeitung 1-3 - -
Waldwirtschaft - 2-4 2-4
Holzbearbeitung 1-3 - -
Direktvermarktung - - 1-3
Obstbau - 0,5-2 -
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - - 0,5-2
Hauswirtschaft und
Kochen - - 0,5-2
Schulautonome
Stunden 0-2 0-3 0-4
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstunden-
anzahl 36 35 35
Unterricht in
Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/
Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 0-1 UW(4) 0-2 UW(4) 0-3 UW(4)
Freigegenstände
Schulautonome Stunden 0-3 0-3 0-2
1 Unterricht in Schülergruppen
2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
|
|
IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlich-
keitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik (1) 2 2 1
Gesundheits- und
Ernährungslehre,
Allgemeine Haus-
wirtschaft 1 - -
Bewegung und Sport 3 3 2
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umwelt-
schutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und
Regionalentwicklung - - 1
Wirtschaft und
Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische
Stunden
Pflanzenbau 2,5 2 1,5
Nutztierhaltung 2,5 2 1,5
Landtechnik und
Baukunde 2 1,5 1
Waldwirtschaft - 1,5 2
Obstbau - 1 -
Hauswirtschaft - - 1
Direktvermarktung - - 1
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 2 3
Summe 7 10 11
Praktischer
Unterricht(1)
Pflanzenbau 2 2 2
Nutztierhaltung 2 2 2
Landtechnik und
Baukunde - 3 2
Metallbearbeitung 3 - -
Waldwirtschaft - 2 2
Holzbearbeitung 3 - -
Direktvermarktung - - 2
Obstbau - 1 -
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - - 1
Hauswirtschaft und
Kochen - - 1
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstunden-
anzahl 36 35 35
Unterricht in
Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/
Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)
1 Unterricht in Schülergruppen
2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.
Lehrstoff
|
|
Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter; Diktate;
Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte;
privater Schriftverkehr.
Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; Gespräch, Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.
Literatur: Stilrichtungen der Literatur mit Leseproben; Auswerten der Fachliteratur.
Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.
|
|
Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.
Kommunikation: Freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining, Leitung von Gesprächsrunden.
Literatur: Kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.
Medienkunde: wie 1. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.
|
|
Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.
Kommunikation: Argumentations- und Präsentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen
Literatur: inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken.
Medienkunde: wie 1. und 2. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in “Medienkunde” soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform.
Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit.
In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.
Lehrstoff
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|
Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers; Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen
Strukturen.
|
|
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler; Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder; Aktuelle Themen; Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
|
|
Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen, Kulturleben; Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis, Standardformen der Korrespondenz, Beispiele aus der beruflichen Praxis.Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen anzustreben.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.
Lehrstoff
|
|
Maße und Gewichte, Bruchrechnungen, Überschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Flächen- und Körperberechnungen.
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Prozent- und Zinsrechnungen, Mischungsrechnungen, beschreibende Statistik, grafische Darstellungen.
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Fachrechnen und Geometrie, Gleichungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und flächenübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden. In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten.
Lehrstoff
|
|
Ergonomie am Arbeitsplatz, Zehnfingertastschreiben; Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.
|
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Textverarbeitung, Tabellenkalkulationen. Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme, Präsentationstechniken; Internet und e-mail.
Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.
|
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Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten; Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.
Didaktische Grundsätze
Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.
Gesundheits- und Ernährungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Gesundheit gestellt werden. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist; Erkennen und Annehmen von Krankheiten und ihre Überwindung ist eine Voraussetzung für eine sinnvolle Behandlung.
Lehrstoff
|
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Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Gesunderhaltung und gesunde Ernährung. Bau und Funktion des menschlichen Körpers.
Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten. Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.
Allgemeine Hauswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Das Verständnis für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Haushaltes wecken und fördern; Vermittlung eines Überblickes über die Aufgaben der Hauswirtschaft; Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Erziehung zu umweltbewusstem Denken und Handeln im Haushalt.
Lehrstoff
|
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Hauswirtschaft allgemein: Bedeutung der Hauswirtschaft, Haushaltsorganisation, Besonderheiten des bäuerlichen Haushaltes.
Arbeitsgrundsätze: Ergonomie, Arbeitsplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung im Haushalt.
Servierkunde: Grundsätze des Servierens, Tischzubehör: Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Tischschmuck.
Materialienkunde: Technische Ausstattung.
Räumliche Ausstattung: Böden, Möbel, Heimtextilien; Reinigung
und Pflege.
Konsumerziehung: Einkaufsplanung, Konsumentenschutz, Kostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Die Schüler sollen zu einer Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe
Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.
Lehrstoff
|
|
Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.
Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen, Entspannungstechniken.
Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.
Spiele: Laufspiele, große und kleine Laufspiele.
Trend- und Alternativsportarten.
Jahreszeitlich bedingte Sportarten.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehen zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten- gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.
Lehrstoff
|
|
Schulgemeinschaft, Lerntechniken, Umgangsformen heute, Jugendschutzbestimmungen.
Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Geburt, Entwicklungsstufen, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen.
Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Sekten, Okkultismus.
Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Jugendgruppierungen, Überalterung, Randgruppen.
Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung, Kritikfähigkeit,
Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken.
Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung, Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen, Motivation, Ziele setzen. Brauchtumspflege.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Erste-Hilfe-Kurs.
Didaktische Grundsätze:
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Eine Koordination mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Religion ist herzustellen.
Ökologie und Umweltschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.
Lehrstoff
|
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Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage; Witterungsschäden;
Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;
Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz; Landschafts- und Naturschutz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel einsetzen. Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.
Politische Bildung und Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft, Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.
Lehrstoff
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Staat: Lebensformen der Gemeinschaft, Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.
Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen; Gerichtsverfahren.
Verwaltung: Organe und Behörden; Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.
Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile;
Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen;
staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.
Recht und Rechtsordnung
Wichtige Rechtsbestimmungen: Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht über “Politik” soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen usw.) zu ergänzen.
Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen zu veranschaulichen.
Volkskunde und Regionalentwicklung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern.
Aufzeigen der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt; Vermittlung eines Überblickes über die Bedeutung und Möglichkeiten der Orts- und Regionalentwicklung im ländlichen Raum; Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.
Lehrstoff
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Volkskunde: Brauchkultur (Sitte und Brauch, zeitgemäßes Brauchtum), Arbeitsleben, Volkskunst, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Hof- und Familienforschung.
Besiedelung, soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft; Entwicklung des landwirtschaftlichen Bildungs- und Organisationswesens; Siedlungsstruktur, Haus- und Hofformen;
Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte.
Regionalentwicklung: Einflussfaktoren auf das dörfliche Leben;
Stellung der Bauern in der dörflichen Gesellschaft; Ziele und Aufgaben der Orts- und Regionalentwicklung im soziokulturellen, baulich-gestalterischen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen, möglichst praxisnah erfolgen, durch museale Demonstrationen veranschaulicht und durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Wirtschaft und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft;
Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.
Österreich und Europäische Union: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;
wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.
Weltwirtschaft: Globale Wirtschaftsräume und deren Bedeutung, Verteilung des Welteinkommens, Grundlagen des Marketing;
Marketinginstrumente.
Gütererzeugung: Produktion und Produktivität; Produktionsfaktoren;
Betrieb und Unternehmen.
Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte; Handel und Verkehr; Markt und Preis; Agrarmarkt.
Genossenschaftswesen: Entwicklung; rechtliche Grundlagen; Arten von Genossenschaften.
Betriebserhebung: Grundbesitz; Standort, Arbeitskräfte; Vermögen; Erhebung der Produktionsgrundlagen.
Landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen.
Belegwesen.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Didaktische Grundsätze
Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Unterricht über genossenschaftliche Einrichtungen soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Chemie: Grundbegriffe.
Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.
Grundlagen der Bodenkunde.
Grundlagen der Düngungslehre.
Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.
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Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.
Ackerbau: Pflanzenzüchtung; Saatgut und Saat; Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen; Erstellen von Düngungsplänen.
Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.
|
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Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung.
Alternativkulturen, Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl, Anbau, Pflege und Verwertung.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme, biologische Landwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.
Nutztierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind;
Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln;
Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher
Grundlagen der Tierhaltung.
Lehrstoff
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Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers.
Haltung von Nutztieren; Wichtige Haltungsgrundsätze.
Rassenkunde.
Tierschutzbestimmungen.
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Gewinnung und Behandlung der Milch.
Grundlagen der Fütterung. Fütterung von Nutztieren; Wichtige Fütterungsgrundsätze, Futterrationsberechnungen.
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Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.
Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.
Sonderformen der Tierhaltung.
Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche. Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Organisationen der Nutztierhaltung.
Gute landwirtschaftliche Praxis.
Didaktische Grundsätze
Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik; Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen der Landtechnik.
Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; Elektrik.
Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen; Maschinenpflege.
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Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen.
Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde.
Stallbauten für Nutztiere; Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude; Zeichnen von Planskizzen.
Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen, Anlagen zur Energienutzung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Lehrstoff
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Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen, Energiewald.
Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden;
Schaden durch den Menschen und Wildschaden.
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen.
Menschen; Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, forstliche Betriebsplanung; Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.
Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald, überbetriebliche Zusammenarbeit.
Waldpädagogik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen des Obstbaues.
Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.
Pflanzenschutz.
Ernte, Lagerung, Vermarktung.
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.
Grundkenntnisse der Imkerei: Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft; wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.
Hauswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewusst zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die Arbeitsaufteilung zwischen Familienmitgliedern, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushaltes. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung sind aufzuzeigen.
Lehrstoff
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Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb: Aufgaben der Bäuerin in Familie, Betrieb und Haushalt, Möglichkeiten der Arbeitserleichterung. Arbeitsplanung des bäuerlichen Haushaltes:
Arbeitsbedarf, Arbeitseinteilung, Arbeitsentlastung; Mittel des Haushaltes; Einrichtung und Gestaltung des bäuerlichen Wohnhauses; Hofgestaltung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah und praxisbezogen durchzuführen. Das Lesen von Plänen ist zu üben.Einrichtungsplanskizzen sind anzufertigen.
Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen; Hinführen zu ökonomischem und ökologischem Handeln.
Direktvermarktung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
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Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.
Didaktische Grundsätze:
Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff
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Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten;
Gesetzmäßigkeiten der Produktion.
Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung;
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von
Investitionen.
Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.
Wichtige Steuern und Versicherungen.
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Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.
Grundzüge der Bilanzlehre.
Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb;
Personalverrechnung; Steuererklärungen.
Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers;
Kundentypen; Umgang mit dem Kunden; Verkaufsgespräch;
Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten;
Wettbewerbsanalyse; Warenkennzeichnung; Warentest.
Förderungsanträge.
Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.
Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Lehrstoff
Pflanzenbau
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Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei. Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
Nutztierhaltung
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Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege, Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten.
Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;
tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.
Landtechnik und Baukunde
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Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen, Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Kunststoffbe- und -verarbeitung: Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele.
Baukunde: Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.
Metallbearbeitung
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Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke.
Waldwirtschaft
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Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;
Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;
Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und Grenzen.
Holzbearbeitung
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Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;
Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer, verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;
Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.
Direktvermarktung
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Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und Konservieren von
Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten.
Herstellen von Milch-, Obst- und Gemüseprodukten.
Brennen und Fertigmachen von Fruchtbranntwein.
Herstellen sonstiger Produkte, die sich für eine Direktvermarktung besonders eignen.
Üben des marktgerechten Anbietens bäuerlicher Erzeugnisse.
Obstbau
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Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
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Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.
Förderungsabwicklung.
Dokumente am Bauernhof.
Hauswirtschaft und Kochen
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Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten
Praxisbetrieben durchzuführen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.
Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.
Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:
Siehe Anlage B/3.
Anlage B/1a
Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft
I. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B1
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B1
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik(1) 2 2 1
Gesundheits- und Ernähr-
ungslehre
Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -
Bewegung und Sport 3 3 2
Lebenskunde und Persönlich-
keitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umweltschutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und Regional-
entwicklung - - 1
Wirtschaft und Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenbau 1 - 3 2 - 4 1 - 3
Nutztierhaltung 1 - 3 - -
Landtechnik und Baukunde 1 - 3 1 - 2 1 - 2
Pferdehaltung und Zucht 1 - 3 1 - 3 1 - 3
Veterinärkunde - 1 - 2 1 - 3
Reit- und Fahrlehre - 1 - 2 1 - 3
Hauswirtschaft - - 0,5 - 2
Direktvermarktung - - 1 - 2
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 1 - 2 2 - 4
Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2,5
Summe 7 10 11
Praktischer Unterricht(1)
Pflanzenbau 0,5 - 2 - -
Metallbearbeitung 1 - 3 - -
Holzbearbeitung 1 - 3 - -
Pferdehaltung 1 - 3 0,5 - 2 0,5 - 2
Veterinärkunde - 0,5 - 2 0,5 - 2
Reiten und Fahren - 4 - 8 4 - 8
Land- und Forstwirtschaft - 2 - 5 2 - 5
Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen - - 0,5 - 2
Hauswirtschaft und Kochen - - 0,5 - 2
Schulautonome Stunden 0 - 2 0 - 3 0 - 4
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35
Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/Praktischer
Unterricht - 4 h Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 0 - 1 UW(4) 0 - 2 UW(4) 0 - 3 UW(4)
Freigegenstände
Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2
1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
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IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 5
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion 2 2 2
Deutsch und
Kommunikation 3 2 2
Englisch(1) 2 2 2
Mathematik 2 1 1
Informatik(1) 2 2 1
Gesundheits- und Ernähr-
ungslehre
Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -
Bewegung und Sport 3 3 2
Lebenskunde und Persön-
lichkeitsbildung 1 1 -
Ökologie und Umweltschutz 1 - -
Politische Bildung und
Rechtskunde 1 1 1
Volkskunde und Regional-
entwicklung - - 1
Wirtschaft und Marketing 1 1 -
Summe 19 15 12
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenbau 2 2 1
Nutztierhaltung 2 - -
Landtechnik und Baukunde 2 2 1,5
Pferdehaltung und Zucht 1 2 2
Veterinärkunde - 1 2
Reit- und Fahrlehre - 1 1
Hauswirtschaft - - 0,5
Direktvermarktung - - 1
Betriebswirtschaft
und Rechnungswesen - 2 2
Summe 7 10 11
Praktischer Unterricht(1)
Pflanzenbau 2 - -
Metallbearbeitung 2 - -
Holzbearbeitung 2 - -
Pferdehaltung und Zucht 1 1 0,5
Veterinärkunde - 1 0,5
Reiten und Fahren 1,5 5 6
Land- und Forstwirtschaft - 2,5 3
Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen - - 1
Hauswirtschaft und Kochen - - 1
Kreatives Gestalten 1 0,5 -
Naturerkundung 0,5 - -
Summe 10 10 12
Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35
Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde und
Persönlichkeitbildung
(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -
Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -
Traktorführerkurs/Praktischer
Unterricht - 4 h Fahrunterricht
je Schüler
Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)
1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:
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IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnenUnterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf dieeinzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage B/1
Englisch
Siehe Anlage B/1
Mathematik
Siehe Anlage B/1
Informatik
Siehe Anlage B/1
Gesundheits- und Ernährungslehre
Siehe Anlage B/1
Allgemeine Hauswirtschaft
Siehe Anlage B/1
Bewegung und Sport
Siehe Anlage B/1
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Siehe Anlage B/1
Ökologie und Umweltschutz
Siehe Anlage B/1
Politische Bildung und Rechtskunde
Siehe Anlage B/1
Volkskunde und Regionalentwicklung
Siehe Anlage B/1
Wirtschaft und Marketing
Siehe Anlage B/1
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Nutzung des Ackers, des Grünlandes und des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anregung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff:
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Siehe Anlage B/1
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Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung für Pferde
Fruchtfolge: Aufgabe und Erstellung von Fruchtfolgen
Pflanzenschutz: Aufgaben; Bedeutung und Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln
Gute landwirtschaftliche Praxis/KPA/
ÖPUL; biologische Wirtschaftsweise
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen
Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden;
Insektenschäden; Schaden durch den Menschen
Ernte und Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald
mit dem Pferd
Überbetriebliche Zusammenarbeit
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist im Wald sowie in der Landwirtschaft besonders hinzuweisen.
Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen.
Nutztierhaltung
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Siehe Anlage B/1
Landtechnik und Baukunde
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Siehe Anlage B/1
Pferdehaltung und Zucht
Bildungs- und Lehraufgabe
Über die im Unterrichtsgegenstand Nutztierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus sollen Kenntnisse erworben werden, die eine wirtschaftliche Pferdehaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Pferdehaltung und Pferdezucht ist zu fördern.
Lehrstoff:
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Bedeutung der Pferdezucht als Betriebszweig; Ethische Grundsätze; Pferdepflege; Führen eines Pferdes; Vorbereiten für den Transport; Verladen eines Pferdes; Geschichte der österreichischen Pferderassen.
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Entwicklungsgeschichte des Pferdes; Rassenlehre;
Verhaltensweisen; Haltungsformen; Hufpflege; Ausrüstung eines Pferdes.
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Organisation der Pferdezucht; Züchtung; Versteigerung;
Vermarktung; Pferdekauf; Tierschutzgesetz; Versicherungsfragen;
Zusatzeinrichtungen; Stallplanung; Fütterung;
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen.
Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung;
Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten;
Grundkenntnisse der Exterieurkunde sind zu vermitteln.
Lehrstoff:
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Anatomie, Histologie und Physiologie des Pferdes; Merkmale des gesunden Pferdes; Geburt und Aufzucht; Grundlagen der Exterieurbeurteilung; Krankheitslehre.
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Festigung des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Fortpflanzung;
Mikrobiologie und Hygiene; Parasitologie; Spezielle Krankheiten;
Exterieurkunde; Trainingslehre.
Didaktische Grundsätze
Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl zu achten.
Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.
Reit- und Fahrlehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren sowie die Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.
Lehrstoff:
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Reiten: Sattel und Zaumzeugkunde, Vorbereitung des Pferdes, Sitz des Reiters, Hilfegebung durch den Reiter, Grundgangarten, Hufschlagfiguren, Grundlagen der Springausbildung.
Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren, Wagenkunde, Stilkunde; gesetzliche Grundlagen.
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Reiten: Ausbildung eines Jungpferdes, Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Dressur und Springausbildung, Geländereiten, Österreichische Turnierordnung.
Fahren: Ausbildung des Fahrpferdes, Turnier fahren, Aufbau eines Dressurviereckes, Ungarischer Fahrstil, Ausbildung eines Pferdes an der Longe; gesetzliche Grundlagen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausbildung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.
Hauswirtschaft
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Siehe Anlage B/1
Direktvermarktung
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Siehe Anlage B/1
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
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Siehe Anlage B/1
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Pflanzenbau
Lehrstoff:
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Grundlagen des Pflanzenbaues; pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Grundlagen der Düngung.
Metallbearbeitung
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Siehe Anlage B/1
Holzbearbeitung
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Siehe Anlage B/1
Pferdehaltung
Lehrstoff:
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Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und Hygienemaßnahmen.
Pflege: Putzen, Hufpflege, Hufbeschlag, Geschirrpflege; Führen eines Pferdes, Vorbereitung für den Transport, Verladen eines Pferdes.
Veterinärkunde
Lehrstoff:
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Veterinärkunde: Beurteilung des gesunden Pferdes, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung, Fortpflanzung.
Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische Rassenkunde, Vorführen.
Reiten und Fahren
Lehrstoff:
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Reiten und Fahren: Longieren, Frei- und Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges Gespann fahren nach Achenbach; Ungarisch Fahren, Turniervorbereitung, Prüfungsvorbereitung.
Land- und Forstwirtschaft
Lehrstoff:
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Pflanzenproduktion:
Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung, Wirtschaftsdüngerbehandlung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
Landtechnik:
Wartung, Pflege und Einstellung der landwirtschaftlichen
Maschinen und Geräte; einfache Reparaturarbeiten; Durchführen von
einfachen Arbeiten der KFZ- und Hofelektrik.
Traktorführerkurs:
Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung
der Klasse F erforderlich ist.
Baukunde:
Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen, Gebäuden und Pferdestallungen; Errichtung von einfachen Turniereinrichtungen.
Waldwirtschaft:
Handhabung und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte mit Pferd.
Direktvermarktung:
Schlachten und Zerteilen von Schlachtpferden; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch und Fleischprodukten; Herstellen
sonstiger landwirtschaftlicher Produkte.
Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege des Obstbaumes; Ernte,
Lagerung und Verarbeitung von Obst.
Die angeführten Lehrinhalte sollen schwerpunktmäßig behandelt und sowohl die Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung ausgelegt werden.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
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Siehe Anlage B/1
Hauswirtschaft und Kochen
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Siehe Anlage B/1
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Anlage B/1b
Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule
Goldbrunnhof, Fachrichtung Landwirtschaft
I. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B/1
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages
3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes
4 UW = Unterrichtswochen
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,
3.Schulstufe 60 Stunden
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung
des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und
3. Schulstufe je 10 Stunden
IIIa. Ersatzstundentafel gem § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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1 Unterricht in Schülergruppen
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages
3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes
4 UW = Unterrichtswochen
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,
3. Schulstufe 60 Stunden
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung
des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden,
2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln und Grammatik; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen
unter Berücksichtigung der gebräuchlichen Fremdwörter,
Diktate;
Sprichwörter und Redewendungen; Erlebnisschilderungen;
Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte; Privater
Schriftverkehr;
Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes, Gespräch,
Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.
Literatur: Stilrichtung der Literatur mit Leseproben,
Auswertung der Fachliteratur.
2. Schulstufe
Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher
Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.
Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen;
Berichte mit gesteigerten Anforderungen
Kommunikation: freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining.
Literatur: kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.
Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.
3.Schulstufe
Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.
Kommunikation: Argumentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen.
Literatur: Inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken von Kärntner und Österreichischen Literaten.
Medienkunde: wie in der 2. Schulstufe jedoch mit gesteigerten Anforderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachgebieten der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in „Medienkunde“ soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform. Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit. In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers/der Schülerin, Aktuelle Themen, Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
2. Schulstufe
Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers/der Schülerin, kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder, aktuelle Themen, Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
3. Schulstufe
Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen;
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis; Standardformen der Korrespondenz; Beispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen ist anzustreben.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Mathematik und Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Maße und Gewichte; Bruchrechnungen; Überschlagsrechnungen;
Schlussrechnungen; Flächen- und Körperberechnungen.
2. Schulstufe
Prozent und Zinsrechnungen; Mischungsrechnungen; beschreibende Statistik; grafische Darstellungen; Fachrechnen.
3. Schulstufe
Fachrechnen und Geometrie; Gleichungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und fächerübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden.In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten. Verantwortungsvoller Umgang mit der Informationstechnologie.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Ergonomie am Arbeitsplatz; Zehnfinger-Blindschreibmethode;
Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.
Grundlagen der Tabellenkalkulation.
2. Schulstufe
Textverarbeitung; Tabellenkalkulationen; Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme;
Präsentationstechniken; Internet und e-mail.
Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.
3. Schulstufe
Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten;
Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.
Didaktische Grundsätze
Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.
Gesundheit und Soziales
Bildungs- und Lehraufgabe
In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Ernährung und einer gesundheitsbewussten Lebensweise sowie Vermittlung von sozialer Kompetenz gestellt werden. Zum Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist. Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement.
Lehrstoff
1. und 2. Schulstufe
Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Grundlagen der Ernährung, Gesunderhaltung und gesundheitsbewusste Ernährung, Ernährungsfehler.
Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln.
Bau und Funktion des menschlichen Körpers;
Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten.
Hausapotheke.
Sozialbereiche; soziale Sicherstellung; soziale Einrichtungen;
familiäres und soziales Umfeld;
Familienhilfe; Betriebshilfe.
Kurs: Betreuung und Pflege in der Familie
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten und sozialem Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Mit sozialen Einrichtungen ist zusammenzuarbeiten. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe
Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung, sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichen Verhalten.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen,
Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-,
Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.
Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und
Lockerungsübungen; Haltungs- und bewegungsformende Übungen,
Entspannungstechniken;
Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.
Spiele: große und kleine Laufspiele.
Trend- und Alternativsportarten.
Jahreszeitlich bedingte Sportarten.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Lebenskunde und Volkskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.
Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern und Bäuerinnen.Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Schulgemeinschaft; Lerntechniken; Umgangsformen heute;
Jugendschutzbestimmungen.
Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität,
Schwangerschaft, Geburt, Entwicklungsstufen, Zusammenleben von
Generationen, Strategien und Lösungen.
Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft,
Rollenbilder, Jugendgruppierungen, Sekten, Überalterung,
Randgruppen.
Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung,
Kritikfähigkeit.
Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung,
Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und
Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen.
Erste-Hilfe-Kurs.
Volkskunde: Brauchtumspflege, Brauchkultur (Sitte und Brauch,
zeitgemäßes Brauchtum), Volkskunst, Kleidung, Nahrung,
Wohnung, Hof- und Familienforschung, Pflege der Sprache, des
Liedes, der Musik, des Tanzes
und des Theaters.
Besiedelung; soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung
der Landwirtschaft; Siedlungsstruktur; Haus- und Hofformen.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen und möglichst praxisnah erfolgen. Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Der Unterricht ist durch museale Demonstrationen und Lehrausgänge zu ergänzen.
Ökologie und Umweltschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung
und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung
gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage;
Witterungsschäden;
Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;
Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz;
Landschafts- und Naturschutz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel sind einzusetzen.
Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.
Politische Bildung und Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Der österreichische Staat: Elemente des Staates, Staatsbürger, Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung (Gemeinden, Länder).
2. Schulstufe
Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes;
Kontrolleinrichtungen.
Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft; Europäische
Union; internationale Organisationen.
Politische Systeme und deren Bestandteile; politische
Gruppierungen.
Gerichtsbarkeit: wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen;
Gerichtsverfahren.
3. Schulstufe
Recht und Rechtsordnung. Wichtige Rechtsbestimmungen:
Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-,
Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für
die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.
Verwaltungsverfahren; Parteienstellung; Bescheid und Berufung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht über „Politik“ soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen, zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen) zu ergänzen.
Wirtschaft, Marketing und Präsentation
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft, Wirtschaftssysteme.
Österreich und seine Wirtschaft: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;
wichtige Wirtschaftszweige, Wirtschaftserfolg.
Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme
wichtiger Staaten, Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.
Grundlagen des Marketings; Marketinginstrumente.
Gütererzeugung: Produktion und Produktivität;
Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen.
Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte, Handel und Verkehr, Markt und Preis, Agrarmarkt.
Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Arten von Genossenschaften.
Betriebserhebung: Grundbesitz, Standort, Arbeitskräfte, Vermögen.
Erhebung der Produktionsgrundlagen.
Grundlagen der Präsentation; Hilfs- und Werkzeuge für Präsentationen.
Didaktische Grundsätze
Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Auf den fächerübergreifenden Einsatz audiovisueller Hilfsmittel, die dem jeweiligen Stand der Technik angepasst sind, ist zu achten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Chemie: Grundbegriffe.
Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.
Grundlagen der Bodenkunde; Grundlagen der Düngungslehre.
Grundlagen des Biologischen Landbaues: Nährstoff- und Produktionskreislauf.
2. Schulstufe
Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.
Ackerbau: Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat, Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen, Erstellen von Düngungsplänen.
Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.
Wichtige rechtliche Bestimmungen für Boden und Umwelt.
Didaktische Grundsätze
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Nutztierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind. Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln. Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen. Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers; Haltung von
Nutztieren; wichtige Haltungsgrundsätze; Gewinnung und
Behandlung der Milch; Rassenkunde; Tierschutzbestimmungen;
2. Schulstufe
Grundlagen der Fütterung; Futtermittel; Fütterung von
Nutztieren; wichtige Fütterungsgrundsätze;
Futterrationsberechnungen; Sonderformen der Tierhaltung.
3. Schulstufe
Grundlagen der Züchtung; Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.
Organisation der Nutztierhaltung; Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche; biologische Tierhaltung; rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Didaktische Grundsätze
Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst.
Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung.
Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Grundlagen des Obstbaues;
Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.
Pflanzenschutz;
Ernte; Lagerung; Vermarktung;
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein,
Fruchtbranntwein.
Wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen
Bienen und Landwirtschaft;
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.
Direktvermarktung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation;
Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Projektmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können; innovative, regionale Aufgabenkomplexe planen, durchführen und steuern können.
Lehrstoff
2. und 3. Schulstufe
Aufzeigen von Möglichkeiten im Bereich von Dienstleistungen, Vermarktung und landwirtschaftliche Erwerbskombinationen.
Projektabläufe: Projektstart (Zieldefinition,
Projektorganisation, Projektdokumentation, Projekt-Kick-off);
Projektplanung (Projektstruktur, Arbeitspakete, Meilensteine,
Aufwandschätzung, Ablaufplanung, Kostenplanung,
Risikoanalyse); Projektsteuerung und Projektdurchführung (Ist-
Soll-Vergleich, Meilenstein-Trend-Analyse,
Steuerungsmaßnahmen, Konfliktmanagement, Teamentwicklung);
Projektabschluss (Projektabschlusssitzung,
Projektabschlussbericht, Projektpräsentation).
Didaktische Grundsätze:
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu vertiefen.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind. Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung. Anleitung zu unternehmerischem Denken und Handeln. Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige,
Produktionsverfahren, Leistungen, Arten und Gliederung der Kosten.
Gesetzmäßigkeiten der Produktion;
Deckungsbeitragsberechnungen;
Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der
Finanzierung, kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung,
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.
Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.
Überbetriebliche Zusammenarbeit.
3. Schulstufe
Buchführung: landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen, Belegwesen, Buchführung im
landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.
Grundzüge der Bilanzlehre;
Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb, wichtige
Steuern und Versicherungen, Steuererklärung; Förderungswesen;
Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von
praxisbezogenen und komplexen Problemen des
landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger
Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,
Waldwirtschaft
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe
Lehrstoff
3. Schulstufe
Grünlandwirtschaft: Feldfutterbau, Futterkonservierung.
Alternativkulturen; Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl,
Anbau, Pflege und Verwertung.
Pflanzenbauliche EDV Programme; Förderprogramme.
Erstellung von Düngungsplänen; biologische Landwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren;
alternative Antriebstechniken; Elektrik;
Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;
Maschinenpflege.
2. und 3. Schulstufe
Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen,
Geräten und technischen Einrichtungen; Mechanisierungsketten;
Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der
Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde; Stallbauten für Nutztiere;
Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude;
Interpretieren und Bearbeiten von Plänen.
Bäuerliches Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm;
Interpretieren von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen; Anlagen zur alternativen
Energienutzung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. Im Besonderem ist auf ökologische Aspekte hinzuweisen.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern.
Lehrstoff
1. bis 3. Schulstufe
Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des
Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.
Sonderformen.
Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,
Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,
Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung, Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes,
forstliche Betriebsplanung.
Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige
forstrechtliche Bestimmungen;
Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,
überbetriebliche Zusammenarbeit.
Waldpädagogik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,
Ernährungslehre, Gartenbau, Verkaufskunde, Waldwirtschaft/
Landtechnik und Baukunde
Haushaltsmanagement und Agrartourismus
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Betriebsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind. Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur. Die Schüler sollen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement planen können. Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind.Auf ökonomisches und ökologisches Denken und Handeln ist in allen Bereichen zu achten. Die Schüler sollen zu Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Umsicht ausgebildet werden.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden,
Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung
und Unfallverhütung
Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Umgang
mit Maschinen und Geräten.
Materialkunde; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Servierkunde;
Einkauf und Konsumverhalten.
2. Schulstufe
Servierkunde; Getränkekunde; Frühstücksarten; Buffetarten;
Bauen und Wohnen: gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung,
Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und
Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.
Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement,
Einkaufsplan, Kostenrechnung.
3. Schulstufe
Bedeutung des Tourismus.
Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre
Voraussetzungen für den Agrartourismus.
Werbung und Schriftverkehr; Aufzeichnungen und Kalkulationen.
Regionalgeografie und Regionalgeschichte.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung und auf die Unfallverhütung im Betrieb ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Ernährungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Saisonalität, Regionalität und Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen,
Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von
Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.
2. Schulstufe
Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation,
altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen.
Konsumentenschutz.
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und
ihre Bestandteile.
3. Schulstufe
Genussmittel und Getränke; Würzmittel; Zusatzstoffe;
Verdauung und Stoffwechsel.
Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln,
Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.
Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der
Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln;
Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.
Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung. Anleitung zu nachhaltigem Denken und Handeln.
Lehrstoff
3. Schulstufe
Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen,
Gestaltungselemente, Anbauplanung, Planung eines Hausgartens.
Zimmerpflanzen; Gemüsebau; Ernte und Lagerung; Würz- und
Heilkräuter; Beerenobst;
Kultur und Pflege von Blumen und Ziersträuchern.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.
Verkaufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
3. Schulstufe
Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen;
Umgang mit den Kunden; Verkaufsgespräch; Warenpräsentation;
Sensorik; Warenpflege; Verpackungsarten; Wettbewerbsanalyse;
Warenkennzeichnung; Gesetzliche Bestimmungen; Warentest.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes.
Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern. Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
2. und 3. Schulstufe
Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des
Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.
Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,
Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,
Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung,
Holzverkauf.
Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,
überbetriebliche Zusammenarbeit.
Waldpädagogik.
Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs-
und Elektromotoren; alternative Arbeitstechniken; Elektrik,
Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;
Maschinenpflege
Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der
Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Grundlagen der Baukunde, Stallbauten für Nutztiere,
Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Anlagen zur
alternativen Energienutzung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller bäuerlicher Bausubstanz ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
P r a k t i s c h e r U n t e r r i c h t
Bildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten. In selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können. Kooperationen mit außerschulischen Betrieben und Organisationen sind anzustreben.
Lehrstoff
Pflanzenbau
1. und 2. Schulstufe
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen
(Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen
von Fruchtfolgeplänen;
Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und
Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung;
Pflanzenschutzmaßnahmen; Führen von vorgeschriebenen
Aufzeichnungen.
Nutztierhaltung
1. bis 3. Schulstufe
Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren; Stallhygiene und
Gesundheitskontrolle; Klauenpflege; Tierbeurteilung;
Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;
Futtermittelkunde; Futtermittellagerung; Futterbeurteilung;
Futterberechnung; Rationserhebung und Futtervoranschlag;
Fütterung; tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen in der
Tierhaltung;
Tierkennzeichnung; Tiertransport.
Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit;
Milchbehandlung und
-verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.
Obstbau
2. Schulstufe
Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege von Obstarten;
Vermehrung und Veredelung; Ernte; Sortieren; Lagerung;
Verarbeitung; Vermarktung.
Projektmanagement
2. und 3. Schulstufe
Die Planung und Durchführung von Projekten aus den Themenbereichen der fachspezifischen Pflichtgegenstände. Üben von praktischen Tätigkeiten die in den Bereichen Dienstleistungen und Erwerbskombination benötigt werden.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
3. Schulstufe
Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;
Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen
und anderen Aufzeichnungen.
Förderungsabwicklung;
Dokumente am Bauernhof.
Alternative Pflichtgegenstände
Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,
Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Waldwirtschaft,
Direktvermarktung und Kochen
Lehrstoff
Pflanzenbau
3. Schulstufe
Erstellen von Düngeplänen und Düngeroptimierung;
Ackerschlagkartei; Pflanzenschutzmaßnahmen; Lagerung und
Futterkonservierung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Führen
von vorgeschriebenen Aufzeichnungen.
Landtechnik und Baukunde
2. und 3. Schulstufe
Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen;
einfache Reparaturarbeiten; Einstellarbeiten an Motoren;
Landmaschinen und Geräten; praktischer Einsatz von
Landmaschinen; Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen;
Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik;
Schweißen.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung
der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverarbeitung; Werkzeuge,
Techniken, Anwendungsbeispiele.
Baukunde:
Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung,
Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und
Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und
Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.
Metallbearbeitung
1. Schulstufe
Werkstätte; Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der
Werkzeuge und Geräte; Materialkunde; verschiedene Fertigkeiten
und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und
Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen,
Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik);
einfache technische Zeichnungen; Werkstücke.
Holzbearbeitung
1. Schulstufe
Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und
Geräte; Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene
Fertigkeiten und Techniken; Holzverbindungen; Holzschutz;
Werkskizzen; einfache Werkstücke; Reparaturen;
Restaurierungsarbeiten.
Waldwirtschaft
1. bis 3. Schulstufe
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;
Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte
im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und
Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen
Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von
Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von
Waldflächen und Grenzen.
Direktvermarktung und Kochen
3. Schulstufe
Zubereitung einfacher Speisen, Tischdecken und Servieren;
Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und
Konservieren von Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten;
Verarbeitung von Getreide und Ölfrüchten.
Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,
Kreatives Gestalten, Gartenbau, Direktvermarktung und Kochen,
Waldwirtschaft/Landtechnik und Baukunde
Lehrstoff
Haushaltsmanagement und Agrartourismus
1. bis 3. Schulstufe
Hauswirtschaft:
Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltung- und Reparaturarbeiten in Haus und Hof, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Schriftliche Aufzeichnungen.
Agrartourismus:
Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Gästebetreuung.
Kreatives Gestalten
1. bis 3. Schulstufe
Kennenlernen traditioneller Handwerkstechniken; Be- und Verarbeitung von Textil- und Naturmaterialien.
Gartenbau
3. Schulstufe
Kulturmaßnahmen im Gartenjahr; Anbau, Pflege, Ernten und Lagern von Gemüse und Kräutern; Zimmer- und Balkonpflanzen; Blumenschmuck im und um das Haus.
Direktvermarktung und Kochen
1. bis 3. Schulstufe
Direktvermarktung:
Erzeugung von Produkten, die sich für die Direktvermarktung in
der Region besonders eignen; Kalkulation; Präsentation und
Verkauf.
Kochen:
Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte; Regionale
Küche; Internationale Küche; Herstellen von Schnellgerichten;
Kalte Küche; Kostformen; Anrichten und Garnieren von Speisen;
Kosten berechnen.
Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde
2. und 3. Schulstufe
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;
Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte
im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und
Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen
Forstmaschinen;
Werkstätte; Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der
Werkzeuge. Verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metall-
und Holzbearbeitung. Handhabung und richtiger Einsatz der
wichtigsten Landmaschinen und Geräte. Pflege, Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten an Landmaschinen.
Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung
der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Instandhaltungsmaßnahmen an baulichen Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung, unterBerücksichtigung der Betriebsanleitung von Maschinen und Geräten, abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.
Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.Der praktische EDV Einsatz ist zu vermitteln.
Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:
Siehe Anlage B/3