Anl. 6 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
IIIAnl. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 26 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik (1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Haus-

wirtschaft 1 - -

Bewegung und sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umwelt-

schutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und

Regionalentwicklung - - 1

Wirtschaft und

Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische

Stunden

Pflanzenbau 1-3 1-2 1-2

Nutztierhaltung 1-3 1-2 1-2

Landtechnik und

Baukunde 1-3 1-2 1-2

Waldwirtschaft - 1-2 2-3

Obstbau - 0,5-2 -

Hauswirtschaft - - 0,5-2

Direktvermarktung - - 1-2

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 1-2 2-4

Schulautonome

Stunden 0-4 0-4 0-2,5

Summe 7 10 11

Praktischer

Unterricht(1)

Pflanzenbau 0,5-2 1-2 1-2

Nutztierhaltung 0,5-2 1-2 1-2

Landtechnik und

Baukunde - 2-4 2-4

Metallbearbeitung 1-3 - -

Waldwirtschaft - 2-4 2-4

Holzbearbeitung 1-3 - -

Direktvermarktung - - 1-3

Obstbau - 0,5-2 -

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - - 0,5-2

Hauswirtschaft und

Kochen - - 0,5-2

Schulautonome

Stunden 0-2 0-3 0-4

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstunden-

anzahl 36 35 35

Unterricht in

Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/

Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 0-1 UW(4) 0-2 UW(4) 0-3 UW(4)

Freigegenstände

Schulautonome Stunden 0-3 0-3 0-2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1.

Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik (1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Haus-

wirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umwelt-

schutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und

Regionalentwicklung - - 1

Wirtschaft und

Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische

Stunden

Pflanzenbau 2,5 2 1,5

Nutztierhaltung 2,5 2 1,5

Landtechnik und

Baukunde 2 1,5 1

Waldwirtschaft - 1,5 2

Obstbau - 1 -

Hauswirtschaft - - 1

Direktvermarktung - - 1

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 2 3

Summe 7 10 11

Praktischer

Unterricht(1)

Pflanzenbau 2 2 2

Nutztierhaltung 2 2 2

Landtechnik und

Baukunde - 3 2

Metallbearbeitung 3 - -

Waldwirtschaft - 2 2

Holzbearbeitung 3 - -

Direktvermarktung - - 2

Obstbau - 1 -

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - - 1

Hauswirtschaft und

Kochen - - 1

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstunden-

anzahl 36 35 35

Unterricht in

Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/

Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)

1 Unterricht in Schülergruppen

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter; Diktate;

Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte;

privater Schriftverkehr.

Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; Gespräch, Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.

Literatur: Stilrichtungen der Literatur mit Leseproben; Auswerten der Fachliteratur.

Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.

2.

Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Kommunikation: Freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining, Leitung von Gesprächsrunden.

Literatur: Kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.

Medienkunde: wie 1. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.

3.

Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.

Kommunikation: Argumentations- und Präsentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen

Literatur: inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken.

Medienkunde: wie 1. und 2. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in “Medienkunde” soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform.

Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit.

In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers; Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen

Strukturen.

2.

Schulstufe

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler; Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder; Aktuelle Themen; Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Schulstufe

Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen, Kulturleben; Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis, Standardformen der Korrespondenz, Beispiele aus der beruflichen Praxis.Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen anzustreben.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Maße und Gewichte, Bruchrechnungen, Überschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Flächen- und Körperberechnungen.

2.

Schulstufe

Prozent- und Zinsrechnungen, Mischungsrechnungen, beschreibende Statistik, grafische Darstellungen.

3.

Schulstufe

Fachrechnen und Geometrie, Gleichungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und flächenübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden. In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Ergonomie am Arbeitsplatz, Zehnfingertastschreiben; Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

2.

Schulstufe

Textverarbeitung, Tabellenkalkulationen. Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme, Präsentationstechniken; Internet und e-mail.

Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.

3.

Schulstufe

Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten; Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.

Didaktische Grundsätze

Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Gesundheits- und Ernährungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Gesundheit gestellt werden. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist; Erkennen und Annehmen von Krankheiten und ihre Überwindung ist eine Voraussetzung für eine sinnvolle Behandlung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Gesunderhaltung und gesunde Ernährung. Bau und Funktion des menschlichen Körpers.

Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten. Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.

Allgemeine Hauswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Verständnis für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Haushaltes wecken und fördern; Vermittlung eines Überblickes über die Aufgaben der Hauswirtschaft; Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Erziehung zu umweltbewusstem Denken und Handeln im Haushalt.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hauswirtschaft allgemein: Bedeutung der Hauswirtschaft, Haushaltsorganisation, Besonderheiten des bäuerlichen Haushaltes.

Arbeitsgrundsätze: Ergonomie, Arbeitsplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung im Haushalt.

Servierkunde: Grundsätze des Servierens, Tischzubehör: Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Tischschmuck.

Materialienkunde: Technische Ausstattung.

Räumliche Ausstattung: Böden, Möbel, Heimtextilien; Reinigung

und Pflege.

Konsumerziehung: Einkaufsplanung, Konsumentenschutz, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Die Schüler sollen zu einer Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen, Entspannungstechniken.

Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.

Spiele: Laufspiele, große und kleine Laufspiele.

Trend- und Alternativsportarten.

Jahreszeitlich bedingte Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehen zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten- gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Lehrstoff

1.

und 2. Schulstufe

Schulgemeinschaft, Lerntechniken, Umgangsformen heute, Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Geburt, Entwicklungsstufen, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Sekten, Okkultismus.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Jugendgruppierungen, Überalterung, Randgruppen.

Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung, Kritikfähigkeit,

Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken.

Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung, Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen, Motivation, Ziele setzen. Brauchtumspflege.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Erste-Hilfe-Kurs.

Didaktische Grundsätze:

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Eine Koordination mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Religion ist herzustellen.

Ökologie und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage; Witterungsschäden;

Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;

Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz; Landschafts- und Naturschutz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel einsetzen. Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.

Politische Bildung und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft, Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Staat: Lebensformen der Gemeinschaft, Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen; Gerichtsverfahren.

Verwaltung: Organe und Behörden; Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile;

Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen;

staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.

Recht und Rechtsordnung

Wichtige Rechtsbestimmungen: Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über “Politik” soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen usw.) zu ergänzen.

Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen zu veranschaulichen.

Volkskunde und Regionalentwicklung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern.

Aufzeigen der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt; Vermittlung eines Überblickes über die Bedeutung und Möglichkeiten der Orts- und Regionalentwicklung im ländlichen Raum; Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Volkskunde: Brauchkultur (Sitte und Brauch, zeitgemäßes Brauchtum), Arbeitsleben, Volkskunst, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Hof- und Familienforschung.

Besiedelung, soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft; Entwicklung des landwirtschaftlichen Bildungs- und Organisationswesens; Siedlungsstruktur, Haus- und Hofformen;

Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte.

Regionalentwicklung: Einflussfaktoren auf das dörfliche Leben;

Stellung der Bauern in der dörflichen Gesellschaft; Ziele und Aufgaben der Orts- und Regionalentwicklung im soziokulturellen, baulich-gestalterischen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen, möglichst praxisnah erfolgen, durch museale Demonstrationen veranschaulicht und durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Wirtschaft und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

und 2. Schulstufe

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft;

Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.

Österreich und Europäische Union: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;

wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Globale Wirtschaftsräume und deren Bedeutung, Verteilung des Welteinkommens, Grundlagen des Marketing;

Marketinginstrumente.

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität; Produktionsfaktoren;

Betrieb und Unternehmen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte; Handel und Verkehr; Markt und Preis; Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung; rechtliche Grundlagen; Arten von Genossenschaften.

Betriebserhebung: Grundbesitz; Standort, Arbeitskräfte; Vermögen; Erhebung der Produktionsgrundlagen.

Landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen.

Belegwesen.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Unterricht über genossenschaftliche Einrichtungen soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Chemie: Grundbegriffe.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Grundlagen der Bodenkunde.

Grundlagen der Düngungslehre.

Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.

2.

Schulstufe

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Pflanzenzüchtung; Saatgut und Saat; Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen; Erstellen von Düngungsplänen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.

3.

Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung.

Alternativkulturen, Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl, Anbau, Pflege und Verwertung.

Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme, biologische Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind;

Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln;

Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher

Grundlagen der Tierhaltung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers.

Haltung von Nutztieren; Wichtige Haltungsgrundsätze.

Rassenkunde.

Tierschutzbestimmungen.

2.

Schulstufe

Gewinnung und Behandlung der Milch.

Grundlagen der Fütterung. Fütterung von Nutztieren; Wichtige Fütterungsgrundsätze, Futterrationsberechnungen.

3.

Schulstufe

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.

Sonderformen der Tierhaltung.

Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche. Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.

Organisationen der Nutztierhaltung.

Gute landwirtschaftliche Praxis.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik; Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik.

Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; Elektrik.

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen; Maschinenpflege.

2.

und 3. Schulstufe

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen.

Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde.

Stallbauten für Nutztiere; Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude; Zeichnen von Planskizzen.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen, Anlagen zur Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.

Lehrstoff

2.

und 3. Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen, Energiewald.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden;

Schaden durch den Menschen und Wildschaden.

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen.

Menschen; Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, forstliche Betriebsplanung; Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald, überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues.

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz.

Ernte, Lagerung, Vermarktung.

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.

Grundkenntnisse der Imkerei: Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft; wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.

Hauswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewusst zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die Arbeitsaufteilung zwischen Familienmitgliedern, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushaltes. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung sind aufzuzeigen.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb: Aufgaben der Bäuerin in Familie, Betrieb und Haushalt, Möglichkeiten der Arbeitserleichterung. Arbeitsplanung des bäuerlichen Haushaltes:

Arbeitsbedarf, Arbeitseinteilung, Arbeitsentlastung; Mittel des Haushaltes; Einrichtung und Gestaltung des bäuerlichen Wohnhauses; Hofgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah und praxisbezogen durchzuführen. Das Lesen von Plänen ist zu üben.Einrichtungsplanskizzen sind anzufertigen.

Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen; Hinführen zu ökonomischem und ökologischem Handeln.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.

Didaktische Grundsätze:

Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten;

Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung;

Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von

Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.

Wichtige Steuern und Versicherungen.

3.

Schulstufe

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Grundzüge der Bilanzlehre.

Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb;

Personalverrechnung; Steuererklärungen.

Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers;

Kundentypen; Umgang mit dem Kunden; Verkaufsgespräch;

Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten;

Wettbewerbsanalyse; Warenkennzeichnung; Warentest.

Förderungsanträge.

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.

Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Lehrstoff

Pflanzenbau

1.

bis 3. Schulstufe

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei. Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Nutztierhaltung

1.

bis 3. Schulstufe

Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege, Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten.

Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;

Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;

tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.

Landtechnik und Baukunde

2.

bis 3. Schulstufe

Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen, Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Kunststoffbe- und -verarbeitung: Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele.

Baukunde: Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.

Metallbearbeitung

1.

Schulstufe

Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke.

Waldwirtschaft

2.

und 3. Schulstufe

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;

Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;

Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und Grenzen.

Holzbearbeitung

1.

Schulstufe

Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;

Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer, verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;

Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.

Direktvermarktung

3.

Schulstufe

Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und Konservieren von

Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten.

Herstellen von Milch-, Obst- und Gemüseprodukten.

Brennen und Fertigmachen von Fruchtbranntwein.

Herstellen sonstiger Produkte, die sich für eine Direktvermarktung besonders eignen.

Üben des marktgerechten Anbietens bäuerlicher Erzeugnisse.

Obstbau

2.

Schulstufe

Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3.

Schulstufe

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.

Förderungsabwicklung.

Dokumente am Bauernhof.

Hauswirtschaft und Kochen

3.

Schulstufe

Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.

Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten

Praxisbetrieben durchzuführen.

Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.

Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.

Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3.

Anlage B/1a

Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B1

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B1

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und Ernähr-

ungslehre

Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und Persönlich-

keitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau 1 - 3 2 - 4 1 - 3

Nutztierhaltung 1 - 3 - -

Landtechnik und Baukunde 1 - 3 1 - 2 1 - 2

Pferdehaltung und Zucht 1 - 3 1 - 3 1 - 3

Veterinärkunde - 1 - 2 1 - 3

Reit- und Fahrlehre - 1 - 2 1 - 3

Hauswirtschaft - - 0,5 - 2

Direktvermarktung - - 1 - 2

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 1 - 2 2 - 4

Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2,5

Summe 7 10 11

Praktischer Unterricht(1)

Pflanzenbau 0,5 - 2 - -

Metallbearbeitung 1 - 3 - -

Holzbearbeitung 1 - 3 - -

Pferdehaltung 1 - 3 0,5 - 2 0,5 - 2

Veterinärkunde - 0,5 - 2 0,5 - 2

Reiten und Fahren - 4 - 8 4 - 8

Land- und Forstwirtschaft - 2 - 5 2 - 5

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - - 0,5 - 2

Hauswirtschaft und Kochen - - 0,5 - 2

Schulautonome Stunden 0 - 2 0 - 3 0 - 4

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/Praktischer

Unterricht - 4 h Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 0 - 1 UW(4) 0 - 2 UW(4) 0 - 3 UW(4)

Freigegenstände

Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1.

Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 5

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und Ernähr-

ungslehre

Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und Persön-

lichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau 2 2 1

Nutztierhaltung 2 - -

Landtechnik und Baukunde 2 2 1,5

Pferdehaltung und Zucht 1 2 2

Veterinärkunde - 1 2

Reit- und Fahrlehre - 1 1

Hauswirtschaft - - 0,5

Direktvermarktung - - 1

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 2 2

Summe 7 10 11

Praktischer Unterricht(1)

Pflanzenbau 2 - -

Metallbearbeitung 2 - -

Holzbearbeitung 2 - -

Pferdehaltung und Zucht 1 1 0,5

Veterinärkunde - 1 0,5

Reiten und Fahren 1,5 5 6

Land- und Forstwirtschaft - 2,5 3

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - - 1

Hauswirtschaft und Kochen - - 1

Kreatives Gestalten 1 0,5 -

Naturerkundung 0,5 - -

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/Praktischer

Unterricht - 4 h Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1.

Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage B/1

Englisch

Siehe Anlage B/1

Mathematik

Siehe Anlage B/1

Informatik

Siehe Anlage B/1

Gesundheits- und Ernährungslehre

Siehe Anlage B/1

Allgemeine Hauswirtschaft

Siehe Anlage B/1

Bewegung und Sport

Siehe Anlage B/1

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Siehe Anlage B/1

Ökologie und Umweltschutz

Siehe Anlage B/1

Politische Bildung und Rechtskunde

Siehe Anlage B/1

Volkskunde und Regionalentwicklung

Siehe Anlage B/1

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/1

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Nutzung des Ackers, des Grünlandes und des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anregung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff:

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

2.

und 3. Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung für Pferde

Fruchtfolge: Aufgabe und Erstellung von Fruchtfolgen

Pflanzenschutz: Aufgaben; Bedeutung und Umgang mit

Pflanzenschutzmitteln

Gute landwirtschaftliche Praxis/KPA/

ÖPUL; biologische Wirtschaftsweise

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden;

Insektenschäden; Schaden durch den Menschen

Ernte und Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald

mit dem Pferd

Überbetriebliche Zusammenarbeit

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist im Wald sowie in der Landwirtschaft besonders hinzuweisen.

Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen.

Nutztierhaltung

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Landtechnik und Baukunde

1.

bis 3. Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Pferdehaltung und Zucht

Bildungs- und Lehraufgabe

Über die im Unterrichtsgegenstand Nutztierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus sollen Kenntnisse erworben werden, die eine wirtschaftliche Pferdehaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Pferdehaltung und Pferdezucht ist zu fördern.

Lehrstoff:

1.

Schulstufe

Bedeutung der Pferdezucht als Betriebszweig; Ethische Grundsätze; Pferdepflege; Führen eines Pferdes; Vorbereiten für den Transport; Verladen eines Pferdes; Geschichte der österreichischen Pferderassen.

2.

Schulstufe

Entwicklungsgeschichte des Pferdes; Rassenlehre;

Verhaltensweisen; Haltungsformen; Hufpflege; Ausrüstung eines Pferdes.

3.

Schulstufe

Organisation der Pferdezucht; Züchtung; Versteigerung;

Vermarktung; Pferdekauf; Tierschutzgesetz; Versicherungsfragen;

Zusatzeinrichtungen; Stallplanung; Fütterung;

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen.

Veterinärkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung;

Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten;

Grundkenntnisse der Exterieurkunde sind zu vermitteln.

Lehrstoff:

2.

Schulstufe

Anatomie, Histologie und Physiologie des Pferdes; Merkmale des gesunden Pferdes; Geburt und Aufzucht; Grundlagen der Exterieurbeurteilung; Krankheitslehre.

3.

Schulstufe

Festigung des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Fortpflanzung;

Mikrobiologie und Hygiene; Parasitologie; Spezielle Krankheiten;

Exterieurkunde; Trainingslehre.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl zu achten.

Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.

Reit- und Fahrlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren sowie die Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.

Lehrstoff:

2.

Schulstufe

Reiten: Sattel und Zaumzeugkunde, Vorbereitung des Pferdes, Sitz des Reiters, Hilfegebung durch den Reiter, Grundgangarten, Hufschlagfiguren, Grundlagen der Springausbildung.

Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren, Wagenkunde, Stilkunde; gesetzliche Grundlagen.

3.

Schulstufe

Reiten: Ausbildung eines Jungpferdes, Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Dressur und Springausbildung, Geländereiten, Österreichische Turnierordnung.

Fahren: Ausbildung des Fahrpferdes, Turnier fahren, Aufbau eines Dressurviereckes, Ungarischer Fahrstil, Ausbildung eines Pferdes an der Longe; gesetzliche Grundlagen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausbildung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.

Hauswirtschaft

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Direktvermarktung

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

2.

und 3. Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Pflanzenbau

Lehrstoff:

1.

Schulstufe

Grundlagen des Pflanzenbaues; pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Grundlagen der Düngung.

Metallbearbeitung

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Holzbearbeitung

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Pferdehaltung

Lehrstoff:

1.

bis 3. Schulstufe

Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und Hygienemaßnahmen.

Pflege: Putzen, Hufpflege, Hufbeschlag, Geschirrpflege; Führen eines Pferdes, Vorbereitung für den Transport, Verladen eines Pferdes.

Veterinärkunde

Lehrstoff:

2.

und 3. Schulstufe

Veterinärkunde: Beurteilung des gesunden Pferdes, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung, Fortpflanzung.

Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische Rassenkunde, Vorführen.

Reiten und Fahren

Lehrstoff:

2.

und 3. Schulstufe

Reiten und Fahren: Longieren, Frei- und Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges Gespann fahren nach Achenbach; Ungarisch Fahren, Turniervorbereitung, Prüfungsvorbereitung.

Land- und Forstwirtschaft

Lehrstoff:

2.

und 3. Schulstufe

Pflanzenproduktion:

Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung, Wirtschaftsdüngerbehandlung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Landtechnik:

Wartung, Pflege und Einstellung der landwirtschaftlichen

Maschinen und Geräte; einfache Reparaturarbeiten; Durchführen von

einfachen Arbeiten der KFZ- und Hofelektrik.

Traktorführerkurs:

Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung

der Klasse F erforderlich ist.

Baukunde:

Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen, Gebäuden und Pferdestallungen; Errichtung von einfachen Turniereinrichtungen.

Waldwirtschaft:

Handhabung und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte mit Pferd.

Direktvermarktung:

Schlachten und Zerteilen von Schlachtpferden; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch und Fleischprodukten; Herstellen

sonstiger landwirtschaftlicher Produkte.

Obstbau:

Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege des Obstbaumes; Ernte,

Lagerung und Verarbeitung von Obst.

Die angeführten Lehrinhalte sollen schwerpunktmäßig behandelt und sowohl die Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung ausgelegt werden.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Hauswirtschaft und Kochen

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Anlage B/1b

Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule

Goldbrunnhof, Fachrichtung Landwirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B/1

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

1.Schulst.

2.Schulst.

3.Schulst.

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

Englisch

2

2

2

Mathematik und Fachrechnen

2

2

1

Informatik

2

1

1

Gesundheit und Soziales

1

1

Bewegung und Sport

3

2

2

Lebenskunde und Volkskunde

1

1

1

Ökologie und Umweltschutz

1

Politische Bildung und Rechtskunde

1

1

1

Wirtschaft/Marketing und Präsentation

1

1

1

Summe

19

15

13

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau

1-2

1-2

Nutztierhaltung

1-2

1-2

1-2

Obstbau

1-2

Direktvermarktung

1-2

Projektmanagement

1-2

1-2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

1-2

2-4

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

2-3

2-3

4-5

Landtechnik und Baukunde

Waldwirtschaft

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltmanagement und

Agrartourismus

2-3

2-3

4-5

Ernährungslehre

Gartenbau

Verkaufskunde

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Schulautonome Stunden

0-3

0-2

0-2

Summe

7

10

10

Praktischer Unterricht1

Pflanzenbau

1-2

1-2

Nutztierhaltung

1-2

1-2

1-2

Obstbau

1-2

Projektmanagement

1-2

1-2

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

1-2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

5-6

5-6

6-7

Landtechnik und Baukunde

Metallbearbeitung

Holzbearbeitung

Waldwirtschaft

Direktvermarktung und Kochen

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus

5-6

5-6

6-7

Kreatives Gestalten

Gartenbau

Direktvermarktung und Kochen

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Schulautonome Stunden

0-3

0-1

0-3

Summe

10

10

12

Gesamtwochenstundenzahl

36

35

35

Unterricht in Kursform3

Unterrichtsstunden/Wochen

Erste-Hilfe-Kurs

16

Betreuung und Pflege in der

Familie

19

Traktorführerkurs/Theorie

602

Traktorführerkurs/praktischer

Unterricht

4 Std. Fahr-

unterricht je

Schüler

Kursunterricht

0-1 UW4

0-2 UW4

0-3 UW4

Freigegenstände

Schulautonome Stunden

0-3

0-3

0-3

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages

3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes

4 UW = Unterrichtswochen

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,

3.Schulstufe 60 Stunden

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung

des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und

3. Schulstufe je 10 Stunden

IIIa. Ersatzstundentafel gem § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

1.Schulst.

2.Schulst.

3.Schulst.

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

Englisch

2

2

2

Mathematik und Fachrechnen

2

2

1

Informatik

2

1

1

Gesundheit und Soziales

1

1

Bewegung und Sport

3

2

2

Lebenskunde und Volkskunde

1

1

1

Ökologie und Umweltschutz

1

Politische Bildung und

Rechtskunde

1

1

1

Wirtschaft/Marketing und Präsentation

1

1

1

Summe

19

15

13

Fachliche Bildung/Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau

2

2

Nutztierhaltung

2

2

2

Obstbau

1

Direktvermarktung

1

1

Projektmanagement

1

1

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

1

2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

3

2

4

Landtechnik und Baukunde

Waldwirtschaft

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltmanagement und Agrartourismus

3

2

4

Ernährungslehre

Gartenbau

Verkaufskunde

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Summe

7

10

10

Praktischer Unterricht1

Pflanzenbau

2

2

Nutztierhaltung

2

2

2

Obstbau

1

Projektmanagement

1

2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

6

4

6

Landtechnik und Baukunde

Metallbearbeitung

Holzbearbeitung

Waldwirtschaft

Direktvermarktung und Kochen

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus

6

4

6

Kreatives Gestalten

Gartenbau

Direktvermarktung und Kochen

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Summe

10

10

12

Gesamtwochenstundenzahl

36

35

35

Unterricht in Kursform3

Unterrichtsstunden/Wochen

Erste-Hilfe-Kurs

16

Betreuung und Pflege in der Familie

19

Traktorführerkurs/Theorie

602

Traktorführerkurs/praktischer Unterricht

4 Std.

Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht

0-1UW4

0-2 UW4

0-3 UW4

Freigegenstände

Schulautonome Stunden

0-3

0-3

0-3

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages

3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes

4 UW = Unterrichtswochen

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,

3. Schulstufe 60 Stunden

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung

des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden,

2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln und Grammatik; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen

unter Berücksichtigung der gebräuchlichen Fremdwörter,

Diktate;

Sprichwörter und Redewendungen; Erlebnisschilderungen;

Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte; Privater

Schriftverkehr;

Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes, Gespräch,

Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.

Literatur: Stilrichtung der Literatur mit Leseproben,

Auswertung der Fachliteratur.

2. Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher

Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen;

Berichte mit gesteigerten Anforderungen

Kommunikation: freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining.

Literatur: kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.

Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.

3.Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.

Kommunikation: Argumentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen.

Literatur: Inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken von Kärntner und Österreichischen Literaten.

Medienkunde: wie in der 2. Schulstufe jedoch mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachgebieten der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in „Medienkunde“ soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform. Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit. In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers/der Schülerin, Aktuelle Themen, Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2. Schulstufe

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers/der Schülerin, kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder, aktuelle Themen, Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3. Schulstufe

Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen;

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis; Standardformen der Korrespondenz; Beispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen ist anzustreben.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Maße und Gewichte; Bruchrechnungen; Überschlagsrechnungen;

Schlussrechnungen; Flächen- und Körperberechnungen.

2. Schulstufe

Prozent und Zinsrechnungen; Mischungsrechnungen; beschreibende Statistik; grafische Darstellungen; Fachrechnen.

3. Schulstufe

Fachrechnen und Geometrie; Gleichungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und fächerübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden.In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten. Verantwortungsvoller Umgang mit der Informationstechnologie.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Ergonomie am Arbeitsplatz; Zehnfinger-Blindschreibmethode;

Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

2. Schulstufe

Textverarbeitung; Tabellenkalkulationen; Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme;

Präsentationstechniken; Internet und e-mail.

Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.

3. Schulstufe

Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten;

Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.

Didaktische Grundsätze

Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgabe

In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Ernährung und einer gesundheitsbewussten Lebensweise sowie Vermittlung von sozialer Kompetenz gestellt werden. Zum Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist. Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement.

Lehrstoff

1. und 2. Schulstufe

Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Grundlagen der Ernährung, Gesunderhaltung und gesundheitsbewusste Ernährung, Ernährungsfehler.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln.

Bau und Funktion des menschlichen Körpers;

Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten.

Hausapotheke.

Sozialbereiche; soziale Sicherstellung; soziale Einrichtungen;

familiäres und soziales Umfeld;

Familienhilfe; Betriebshilfe.

Kurs: Betreuung und Pflege in der Familie

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten und sozialem Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Mit sozialen Einrichtungen ist zusammenzuarbeiten. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung, sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichen Verhalten.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen,

Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-,

Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und

Lockerungsübungen; Haltungs- und bewegungsformende Übungen,

Entspannungstechniken;

Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.

Spiele: große und kleine Laufspiele.

Trend- und Alternativsportarten.

Jahreszeitlich bedingte Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Lebenskunde und Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern und Bäuerinnen.Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Schulgemeinschaft; Lerntechniken; Umgangsformen heute;

Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität,

Schwangerschaft, Geburt, Entwicklungsstufen, Zusammenleben von

Generationen, Strategien und Lösungen.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft,

Rollenbilder, Jugendgruppierungen, Sekten, Überalterung,

Randgruppen.

Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung,

Kritikfähigkeit.

Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung,

Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und

Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen.

Erste-Hilfe-Kurs.

Volkskunde: Brauchtumspflege, Brauchkultur (Sitte und Brauch,

zeitgemäßes Brauchtum), Volkskunst, Kleidung, Nahrung,

Wohnung, Hof- und Familienforschung, Pflege der Sprache, des

Liedes, der Musik, des Tanzes

und des Theaters.

Besiedelung; soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung

der Landwirtschaft; Siedlungsstruktur; Haus- und Hofformen.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen und möglichst praxisnah erfolgen. Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Der Unterricht ist durch museale Demonstrationen und Lehrausgänge zu ergänzen.

Ökologie und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung

und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung

gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage;

Witterungsschäden;

Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;

Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz;

Landschafts- und Naturschutz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel sind einzusetzen.

Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.

Politische Bildung und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Der österreichische Staat: Elemente des Staates, Staatsbürger, Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung (Gemeinden, Länder).

2. Schulstufe

Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes;

Kontrolleinrichtungen.

Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft; Europäische

Union; internationale Organisationen.

Politische Systeme und deren Bestandteile; politische

Gruppierungen.

Gerichtsbarkeit: wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen;

Gerichtsverfahren.

3. Schulstufe

Recht und Rechtsordnung. Wichtige Rechtsbestimmungen:

Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-,

Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für

die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.

Verwaltungsverfahren; Parteienstellung; Bescheid und Berufung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über „Politik“ soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen, zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen) zu ergänzen.

Wirtschaft, Marketing und Präsentation

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft, Wirtschaftssysteme.

Österreich und seine Wirtschaft: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;

wichtige Wirtschaftszweige, Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme

wichtiger Staaten, Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.

Grundlagen des Marketings; Marketinginstrumente.

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität;

Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte, Handel und Verkehr, Markt und Preis, Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Arten von Genossenschaften.

Betriebserhebung: Grundbesitz, Standort, Arbeitskräfte, Vermögen.

Erhebung der Produktionsgrundlagen.

Grundlagen der Präsentation; Hilfs- und Werkzeuge für Präsentationen.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Auf den fächerübergreifenden Einsatz audiovisueller Hilfsmittel, die dem jeweiligen Stand der Technik angepasst sind, ist zu achten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Chemie: Grundbegriffe.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Grundlagen der Bodenkunde; Grundlagen der Düngungslehre.

Grundlagen des Biologischen Landbaues: Nährstoff- und Produktionskreislauf.

2. Schulstufe

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat, Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen, Erstellen von Düngungsplänen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.

Wichtige rechtliche Bestimmungen für Boden und Umwelt.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind. Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln. Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen. Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers; Haltung von

Nutztieren; wichtige Haltungsgrundsätze; Gewinnung und

Behandlung der Milch; Rassenkunde; Tierschutzbestimmungen;

2. Schulstufe

Grundlagen der Fütterung; Futtermittel; Fütterung von

Nutztieren; wichtige Fütterungsgrundsätze;

Futterrationsberechnungen; Sonderformen der Tierhaltung.

3. Schulstufe

Grundlagen der Züchtung; Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.

Organisation der Nutztierhaltung; Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche; biologische Tierhaltung; rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst.

Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung.

Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues;

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz;

Ernte; Lagerung; Vermarktung;

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein,

Fruchtbranntwein.

Wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen

Bienen und Landwirtschaft;

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation;

Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Projektmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können; innovative, regionale Aufgabenkomplexe planen, durchführen und steuern können.

Lehrstoff

2. und 3. Schulstufe

Aufzeigen von Möglichkeiten im Bereich von Dienstleistungen, Vermarktung und landwirtschaftliche Erwerbskombinationen.

Projektabläufe: Projektstart (Zieldefinition,

Projektorganisation, Projektdokumentation, Projekt-Kick-off);

Projektplanung (Projektstruktur, Arbeitspakete, Meilensteine,

Aufwandschätzung, Ablaufplanung, Kostenplanung,

Risikoanalyse); Projektsteuerung und Projektdurchführung (Ist-

Soll-Vergleich, Meilenstein-Trend-Analyse,

Steuerungsmaßnahmen, Konfliktmanagement, Teamentwicklung);

Projektabschluss (Projektabschlusssitzung,

Projektabschlussbericht, Projektpräsentation).

Didaktische Grundsätze:

Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu vertiefen.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind. Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung. Anleitung zu unternehmerischem Denken und Handeln. Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige,

Produktionsverfahren, Leistungen, Arten und Gliederung der Kosten.

Gesetzmäßigkeiten der Produktion;

Deckungsbeitragsberechnungen;

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der

Finanzierung, kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung,

Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.

Überbetriebliche Zusammenarbeit.

3. Schulstufe

Buchführung: landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen, Belegwesen, Buchführung im

landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Grundzüge der Bilanzlehre;

Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb, wichtige

Steuern und Versicherungen, Steuererklärung; Förderungswesen;

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von

praxisbezogenen und komplexen Problemen des

landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger

Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,

Waldwirtschaft

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe

Lehrstoff

3. Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Feldfutterbau, Futterkonservierung.

Alternativkulturen; Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl,

Anbau, Pflege und Verwertung.

Pflanzenbauliche EDV Programme; Förderprogramme.

Erstellung von Düngungsplänen; biologische Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren;

alternative Antriebstechniken; Elektrik;

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;

Maschinenpflege.

2. und 3. Schulstufe

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen,

Geräten und technischen Einrichtungen; Mechanisierungsketten;

Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der

Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde; Stallbauten für Nutztiere;

Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude;

Interpretieren und Bearbeiten von Plänen.

Bäuerliches Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm;

Interpretieren von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen; Anlagen zur alternativen

Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. Im Besonderem ist auf ökologische Aspekte hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des

Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.

Sonderformen.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,

Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,

Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung, Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes,

forstliche Betriebsplanung.

Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige

forstrechtliche Bestimmungen;

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,

überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,

Ernährungslehre, Gartenbau, Verkaufskunde, Waldwirtschaft/

Landtechnik und Baukunde

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Betriebsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind. Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur. Die Schüler sollen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement planen können. Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind.Auf ökonomisches und ökologisches Denken und Handeln ist in allen Bereichen zu achten. Die Schüler sollen zu Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Umsicht ausgebildet werden.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden,

Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung

und Unfallverhütung

Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Umgang

mit Maschinen und Geräten.

Materialkunde; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Servierkunde;

Einkauf und Konsumverhalten.

2. Schulstufe

Servierkunde; Getränkekunde; Frühstücksarten; Buffetarten;

Bauen und Wohnen: gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung,

Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und

Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement,

Einkaufsplan, Kostenrechnung.

3. Schulstufe

Bedeutung des Tourismus.

Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre

Voraussetzungen für den Agrartourismus.

Werbung und Schriftverkehr; Aufzeichnungen und Kalkulationen.

Regionalgeografie und Regionalgeschichte.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung und auf die Unfallverhütung im Betrieb ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Ernährungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Saisonalität, Regionalität und Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen,

Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von

Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

2. Schulstufe

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation,

altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen.

Konsumentenschutz.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und

ihre Bestandteile.

3. Schulstufe

Genussmittel und Getränke; Würzmittel; Zusatzstoffe;

Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln,

Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der

Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln;

Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung. Anleitung zu nachhaltigem Denken und Handeln.

Lehrstoff

3. Schulstufe

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen,

Gestaltungselemente, Anbauplanung, Planung eines Hausgartens.

Zimmerpflanzen; Gemüsebau; Ernte und Lagerung; Würz- und

Heilkräuter; Beerenobst;

Kultur und Pflege von Blumen und Ziersträuchern.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3. Schulstufe

Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen;

Umgang mit den Kunden; Verkaufsgespräch; Warenpräsentation;

Sensorik; Warenpflege; Verpackungsarten; Wettbewerbsanalyse;

Warenkennzeichnung; Gesetzliche Bestimmungen; Warentest.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes.

Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern. Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2. und 3. Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des

Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,

Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,

Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung,

Holzverkauf.

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,

überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs-

und Elektromotoren; alternative Arbeitstechniken; Elektrik,

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;

Maschinenpflege

Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der

Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde, Stallbauten für Nutztiere,

Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Anlagen zur

alternativen Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller bäuerlicher Bausubstanz ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

P r a k t i s c h e r U n t e r r i c h t

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten. In selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können. Kooperationen mit außerschulischen Betrieben und Organisationen sind anzustreben.

Lehrstoff

Pflanzenbau

1. und 2. Schulstufe

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen

(Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen

von Fruchtfolgeplänen;

Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und

Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung;

Pflanzenschutzmaßnahmen; Führen von vorgeschriebenen

Aufzeichnungen.

Nutztierhaltung

1. bis 3. Schulstufe

Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren; Stallhygiene und

Gesundheitskontrolle; Klauenpflege; Tierbeurteilung;

Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;

Futtermittelkunde; Futtermittellagerung; Futterbeurteilung;

Futterberechnung; Rationserhebung und Futtervoranschlag;

Fütterung; tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen in der

Tierhaltung;

Tierkennzeichnung; Tiertransport.

Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit;

Milchbehandlung und

-verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.

Obstbau

2. Schulstufe

Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege von Obstarten;

Vermehrung und Veredelung; Ernte; Sortieren; Lagerung;

Verarbeitung; Vermarktung.

Projektmanagement

2. und 3. Schulstufe

Die Planung und Durchführung von Projekten aus den Themenbereichen der fachspezifischen Pflichtgegenstände. Üben von praktischen Tätigkeiten die in den Bereichen Dienstleistungen und Erwerbskombination benötigt werden.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3. Schulstufe

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;

Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen

und anderen Aufzeichnungen.

Förderungsabwicklung;

Dokumente am Bauernhof.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,

Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Waldwirtschaft,

Direktvermarktung und Kochen

Lehrstoff

Pflanzenbau

3. Schulstufe

Erstellen von Düngeplänen und Düngeroptimierung;

Ackerschlagkartei; Pflanzenschutzmaßnahmen; Lagerung und

Futterkonservierung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Führen

von vorgeschriebenen Aufzeichnungen.

Landtechnik und Baukunde

2. und 3. Schulstufe

Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen;

einfache Reparaturarbeiten; Einstellarbeiten an Motoren;

Landmaschinen und Geräten; praktischer Einsatz von

Landmaschinen; Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen;

Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik;

Schweißen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung

der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverarbeitung; Werkzeuge,

Techniken, Anwendungsbeispiele.

Baukunde:

Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung,

Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und

Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und

Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.

Metallbearbeitung

1. Schulstufe

Werkstätte; Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der

Werkzeuge und Geräte; Materialkunde; verschiedene Fertigkeiten

und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und

Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen,

Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik);

einfache technische Zeichnungen; Werkstücke.

Holzbearbeitung

1. Schulstufe

Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und

Geräte; Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene

Fertigkeiten und Techniken; Holzverbindungen; Holzschutz;

Werkskizzen; einfache Werkstücke; Reparaturen;

Restaurierungsarbeiten.

Waldwirtschaft

1. bis 3. Schulstufe

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;

Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte

im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und

Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen

Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von

Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von

Waldflächen und Grenzen.

Direktvermarktung und Kochen

3. Schulstufe

Zubereitung einfacher Speisen, Tischdecken und Servieren;

Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und

Konservieren von Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten;

Verarbeitung von Getreide und Ölfrüchten.

Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,

Kreatives Gestalten, Gartenbau, Direktvermarktung und Kochen,

Waldwirtschaft/Landtechnik und Baukunde

Lehrstoff

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

1. bis 3. Schulstufe

Hauswirtschaft:

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltung- und Reparaturarbeiten in Haus und Hof, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Schriftliche Aufzeichnungen.

Agrartourismus:

Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Gästebetreuung.

Kreatives Gestalten

1. bis 3. Schulstufe

Kennenlernen traditioneller Handwerkstechniken; Be- und Verarbeitung von Textil- und Naturmaterialien.

Gartenbau

3. Schulstufe

Kulturmaßnahmen im Gartenjahr; Anbau, Pflege, Ernten und Lagern von Gemüse und Kräutern; Zimmer- und Balkonpflanzen; Blumenschmuck im und um das Haus.

Direktvermarktung und Kochen

1. bis 3. Schulstufe

Direktvermarktung:

Erzeugung von Produkten, die sich für die Direktvermarktung in

der Region besonders eignen; Kalkulation; Präsentation und

Verkauf.

Kochen:

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte; Regionale

Küche; Internationale Küche; Herstellen von Schnellgerichten;

Kalte Küche; Kostformen; Anrichten und Garnieren von Speisen;

Kosten berechnen.

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

2. und 3. Schulstufe

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;

Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte

im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und

Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen

Forstmaschinen;

Werkstätte; Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der

Werkzeuge. Verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metall-

und Holzbearbeitung. Handhabung und richtiger Einsatz der

wichtigsten Landmaschinen und Geräte. Pflege, Wartungs- und

Instandhaltungsarbeiten an Landmaschinen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung

der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Instandhaltungsmaßnahmen an baulichen Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung, unterBerücksichtigung der Betriebsanleitung von Maschinen und Geräten, abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.

Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.Der praktische EDV Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 01.09.2011 bis 12.08.2016
IIIAnl. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 26 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik (1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Haus-

wirtschaft 1 - -

Bewegung und sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umwelt-

schutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und

Regionalentwicklung - - 1

Wirtschaft und

Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische

Stunden

Pflanzenbau 1-3 1-2 1-2

Nutztierhaltung 1-3 1-2 1-2

Landtechnik und

Baukunde 1-3 1-2 1-2

Waldwirtschaft - 1-2 2-3

Obstbau - 0,5-2 -

Hauswirtschaft - - 0,5-2

Direktvermarktung - - 1-2

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 1-2 2-4

Schulautonome

Stunden 0-4 0-4 0-2,5

Summe 7 10 11

Praktischer

Unterricht(1)

Pflanzenbau 0,5-2 1-2 1-2

Nutztierhaltung 0,5-2 1-2 1-2

Landtechnik und

Baukunde - 2-4 2-4

Metallbearbeitung 1-3 - -

Waldwirtschaft - 2-4 2-4

Holzbearbeitung 1-3 - -

Direktvermarktung - - 1-3

Obstbau - 0,5-2 -

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - - 0,5-2

Hauswirtschaft und

Kochen - - 0,5-2

Schulautonome

Stunden 0-2 0-3 0-4

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstunden-

anzahl 36 35 35

Unterricht in

Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/

Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 0-1 UW(4) 0-2 UW(4) 0-3 UW(4)

Freigegenstände

Schulautonome Stunden 0-3 0-3 0-2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1.

Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1.Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik (1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Haus-

wirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umwelt-

schutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und

Regionalentwicklung - - 1

Wirtschaft und

Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische

Stunden

Pflanzenbau 2,5 2 1,5

Nutztierhaltung 2,5 2 1,5

Landtechnik und

Baukunde 2 1,5 1

Waldwirtschaft - 1,5 2

Obstbau - 1 -

Hauswirtschaft - - 1

Direktvermarktung - - 1

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 2 3

Summe 7 10 11

Praktischer

Unterricht(1)

Pflanzenbau 2 2 2

Nutztierhaltung 2 2 2

Landtechnik und

Baukunde - 3 2

Metallbearbeitung 3 - -

Waldwirtschaft - 2 2

Holzbearbeitung 3 - -

Direktvermarktung - - 2

Obstbau - 1 -

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - - 1

Hauswirtschaft und

Kochen - - 1

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstunden-

anzahl 36 35 35

Unterricht in

Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/

Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht - 4 Stunden Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)

1 Unterricht in Schülergruppen

2 max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden, 3. Schulstufe 60 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter; Diktate;

Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte;

privater Schriftverkehr.

Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; Gespräch, Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.

Literatur: Stilrichtungen der Literatur mit Leseproben; Auswerten der Fachliteratur.

Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.

2.

Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Kommunikation: Freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining, Leitung von Gesprächsrunden.

Literatur: Kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.

Medienkunde: wie 1. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.

3.

Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.

Kommunikation: Argumentations- und Präsentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen

Literatur: inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken.

Medienkunde: wie 1. und 2. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in “Medienkunde” soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform.

Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit.

In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers; Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen

Strukturen.

2.

Schulstufe

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler; Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder; Aktuelle Themen; Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Schulstufe

Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen, Kulturleben; Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis, Standardformen der Korrespondenz, Beispiele aus der beruflichen Praxis.Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen anzustreben.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Maße und Gewichte, Bruchrechnungen, Überschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Flächen- und Körperberechnungen.

2.

Schulstufe

Prozent- und Zinsrechnungen, Mischungsrechnungen, beschreibende Statistik, grafische Darstellungen.

3.

Schulstufe

Fachrechnen und Geometrie, Gleichungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und flächenübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden. In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Ergonomie am Arbeitsplatz, Zehnfingertastschreiben; Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

2.

Schulstufe

Textverarbeitung, Tabellenkalkulationen. Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme, Präsentationstechniken; Internet und e-mail.

Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.

3.

Schulstufe

Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten; Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.

Didaktische Grundsätze

Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Gesundheits- und Ernährungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Gesundheit gestellt werden. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist; Erkennen und Annehmen von Krankheiten und ihre Überwindung ist eine Voraussetzung für eine sinnvolle Behandlung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Gesunderhaltung und gesunde Ernährung. Bau und Funktion des menschlichen Körpers.

Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten. Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.

Allgemeine Hauswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Verständnis für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Haushaltes wecken und fördern; Vermittlung eines Überblickes über die Aufgaben der Hauswirtschaft; Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Erziehung zu umweltbewusstem Denken und Handeln im Haushalt.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hauswirtschaft allgemein: Bedeutung der Hauswirtschaft, Haushaltsorganisation, Besonderheiten des bäuerlichen Haushaltes.

Arbeitsgrundsätze: Ergonomie, Arbeitsplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung im Haushalt.

Servierkunde: Grundsätze des Servierens, Tischzubehör: Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Tischschmuck.

Materialienkunde: Technische Ausstattung.

Räumliche Ausstattung: Böden, Möbel, Heimtextilien; Reinigung

und Pflege.

Konsumerziehung: Einkaufsplanung, Konsumentenschutz, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Die Schüler sollen zu einer Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen, Entspannungstechniken.

Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.

Spiele: Laufspiele, große und kleine Laufspiele.

Trend- und Alternativsportarten.

Jahreszeitlich bedingte Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehen zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten- gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Lehrstoff

1.

und 2. Schulstufe

Schulgemeinschaft, Lerntechniken, Umgangsformen heute, Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Geburt, Entwicklungsstufen, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Sekten, Okkultismus.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Jugendgruppierungen, Überalterung, Randgruppen.

Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung, Kritikfähigkeit,

Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken.

Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung, Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen, Motivation, Ziele setzen. Brauchtumspflege.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Erste-Hilfe-Kurs.

Didaktische Grundsätze:

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Eine Koordination mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Religion ist herzustellen.

Ökologie und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage; Witterungsschäden;

Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;

Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz; Landschafts- und Naturschutz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel einsetzen. Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.

Politische Bildung und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft, Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Staat: Lebensformen der Gemeinschaft, Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen; Gerichtsverfahren.

Verwaltung: Organe und Behörden; Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile;

Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen;

staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.

Recht und Rechtsordnung

Wichtige Rechtsbestimmungen: Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über “Politik” soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen usw.) zu ergänzen.

Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen zu veranschaulichen.

Volkskunde und Regionalentwicklung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern.

Aufzeigen der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt; Vermittlung eines Überblickes über die Bedeutung und Möglichkeiten der Orts- und Regionalentwicklung im ländlichen Raum; Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Volkskunde: Brauchkultur (Sitte und Brauch, zeitgemäßes Brauchtum), Arbeitsleben, Volkskunst, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Hof- und Familienforschung.

Besiedelung, soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft; Entwicklung des landwirtschaftlichen Bildungs- und Organisationswesens; Siedlungsstruktur, Haus- und Hofformen;

Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte.

Regionalentwicklung: Einflussfaktoren auf das dörfliche Leben;

Stellung der Bauern in der dörflichen Gesellschaft; Ziele und Aufgaben der Orts- und Regionalentwicklung im soziokulturellen, baulich-gestalterischen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen, möglichst praxisnah erfolgen, durch museale Demonstrationen veranschaulicht und durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Wirtschaft und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

und 2. Schulstufe

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft;

Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.

Österreich und Europäische Union: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;

wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Globale Wirtschaftsräume und deren Bedeutung, Verteilung des Welteinkommens, Grundlagen des Marketing;

Marketinginstrumente.

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität; Produktionsfaktoren;

Betrieb und Unternehmen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte; Handel und Verkehr; Markt und Preis; Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung; rechtliche Grundlagen; Arten von Genossenschaften.

Betriebserhebung: Grundbesitz; Standort, Arbeitskräfte; Vermögen; Erhebung der Produktionsgrundlagen.

Landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen.

Belegwesen.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Unterricht über genossenschaftliche Einrichtungen soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Chemie: Grundbegriffe.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Grundlagen der Bodenkunde.

Grundlagen der Düngungslehre.

Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.

2.

Schulstufe

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Pflanzenzüchtung; Saatgut und Saat; Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen; Erstellen von Düngungsplänen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.

3.

Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung.

Alternativkulturen, Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl, Anbau, Pflege und Verwertung.

Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme, biologische Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind;

Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln;

Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher

Grundlagen der Tierhaltung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers.

Haltung von Nutztieren; Wichtige Haltungsgrundsätze.

Rassenkunde.

Tierschutzbestimmungen.

2.

Schulstufe

Gewinnung und Behandlung der Milch.

Grundlagen der Fütterung. Fütterung von Nutztieren; Wichtige Fütterungsgrundsätze, Futterrationsberechnungen.

3.

Schulstufe

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.

Sonderformen der Tierhaltung.

Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche. Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.

Organisationen der Nutztierhaltung.

Gute landwirtschaftliche Praxis.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik; Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik.

Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; Elektrik.

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen; Maschinenpflege.

2.

und 3. Schulstufe

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen.

Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde.

Stallbauten für Nutztiere; Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude; Zeichnen von Planskizzen.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen, Anlagen zur Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.

Lehrstoff

2.

und 3. Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen, Energiewald.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden;

Schaden durch den Menschen und Wildschaden.

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen.

Menschen; Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, forstliche Betriebsplanung; Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald, überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues.

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz.

Ernte, Lagerung, Vermarktung.

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.

Grundkenntnisse der Imkerei: Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft; wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.

Hauswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewusst zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die Arbeitsaufteilung zwischen Familienmitgliedern, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushaltes. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung sind aufzuzeigen.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb: Aufgaben der Bäuerin in Familie, Betrieb und Haushalt, Möglichkeiten der Arbeitserleichterung. Arbeitsplanung des bäuerlichen Haushaltes:

Arbeitsbedarf, Arbeitseinteilung, Arbeitsentlastung; Mittel des Haushaltes; Einrichtung und Gestaltung des bäuerlichen Wohnhauses; Hofgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah und praxisbezogen durchzuführen. Das Lesen von Plänen ist zu üben.Einrichtungsplanskizzen sind anzufertigen.

Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen; Hinführen zu ökonomischem und ökologischem Handeln.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.

Didaktische Grundsätze:

Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten;

Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung;

Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von

Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.

Wichtige Steuern und Versicherungen.

3.

Schulstufe

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Grundzüge der Bilanzlehre.

Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb;

Personalverrechnung; Steuererklärungen.

Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers;

Kundentypen; Umgang mit dem Kunden; Verkaufsgespräch;

Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten;

Wettbewerbsanalyse; Warenkennzeichnung; Warentest.

Förderungsanträge.

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.

Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Lehrstoff

Pflanzenbau

1.

bis 3. Schulstufe

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei. Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Nutztierhaltung

1.

bis 3. Schulstufe

Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege, Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten.

Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung;

Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung;

tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.

Landtechnik und Baukunde

2.

bis 3. Schulstufe

Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen, Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Kunststoffbe- und -verarbeitung: Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele.

Baukunde: Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.

Metallbearbeitung

1.

Schulstufe

Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke.

Waldwirtschaft

2.

und 3. Schulstufe

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;

Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;

Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und Grenzen.

Holzbearbeitung

1.

Schulstufe

Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte;

Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer, verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke;

Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.

Direktvermarktung

3.

Schulstufe

Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und Konservieren von

Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten.

Herstellen von Milch-, Obst- und Gemüseprodukten.

Brennen und Fertigmachen von Fruchtbranntwein.

Herstellen sonstiger Produkte, die sich für eine Direktvermarktung besonders eignen.

Üben des marktgerechten Anbietens bäuerlicher Erzeugnisse.

Obstbau

2.

Schulstufe

Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3.

Schulstufe

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.

Förderungsabwicklung.

Dokumente am Bauernhof.

Hauswirtschaft und Kochen

3.

Schulstufe

Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.

Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten

Praxisbetrieben durchzuführen.

Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.

Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.

Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3.

Anlage B/1a

Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B1

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B1

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und Ernähr-

ungslehre

Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und Persönlich-

keitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau 1 - 3 2 - 4 1 - 3

Nutztierhaltung 1 - 3 - -

Landtechnik und Baukunde 1 - 3 1 - 2 1 - 2

Pferdehaltung und Zucht 1 - 3 1 - 3 1 - 3

Veterinärkunde - 1 - 2 1 - 3

Reit- und Fahrlehre - 1 - 2 1 - 3

Hauswirtschaft - - 0,5 - 2

Direktvermarktung - - 1 - 2

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 1 - 2 2 - 4

Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2,5

Summe 7 10 11

Praktischer Unterricht(1)

Pflanzenbau 0,5 - 2 - -

Metallbearbeitung 1 - 3 - -

Holzbearbeitung 1 - 3 - -

Pferdehaltung 1 - 3 0,5 - 2 0,5 - 2

Veterinärkunde - 0,5 - 2 0,5 - 2

Reiten und Fahren - 4 - 8 4 - 8

Land- und Forstwirtschaft - 2 - 5 2 - 5

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - - 0,5 - 2

Hauswirtschaft und Kochen - - 0,5 - 2

Schulautonome Stunden 0 - 2 0 - 3 0 - 4

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/Praktischer

Unterricht - 4 h Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 0 - 1 UW(4) 0 - 2 UW(4) 0 - 3 UW(4)

Freigegenstände

Schulautonome Stunden 0 - 3 0 - 3 0 - 2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1.

Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 5

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und

Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und Ernähr-

ungslehre

Allgemeine Hauswirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und Persön-

lichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau 2 2 1

Nutztierhaltung 2 - -

Landtechnik und Baukunde 2 2 1,5

Pferdehaltung und Zucht 1 2 2

Veterinärkunde - 1 2

Reit- und Fahrlehre - 1 1

Hauswirtschaft - - 0,5

Direktvermarktung - - 1

Betriebswirtschaft

und Rechnungswesen - 2 2

Summe 7 10 11

Praktischer Unterricht(1)

Pflanzenbau 2 - -

Metallbearbeitung 2 - -

Holzbearbeitung 2 - -

Pferdehaltung und Zucht 1 1 0,5

Veterinärkunde - 1 0,5

Reiten und Fahren 1,5 5 6

Land- und Forstwirtschaft - 2,5 3

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - - 1

Hauswirtschaft und Kochen - - 1

Kreatives Gestalten 1 0,5 -

Naturerkundung 0,5 - -

Summe 10 10 12

Gesamtwochenstundenzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(3) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Traktorführerkurs/Theorie - 60(2) -

Traktorführerkurs/Praktischer

Unterricht - 4 h Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht 1 UW(4) 2 UW(4) 2 UW(4)

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden. Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport:

1.

Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage B/1

Englisch

Siehe Anlage B/1

Mathematik

Siehe Anlage B/1

Informatik

Siehe Anlage B/1

Gesundheits- und Ernährungslehre

Siehe Anlage B/1

Allgemeine Hauswirtschaft

Siehe Anlage B/1

Bewegung und Sport

Siehe Anlage B/1

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Siehe Anlage B/1

Ökologie und Umweltschutz

Siehe Anlage B/1

Politische Bildung und Rechtskunde

Siehe Anlage B/1

Volkskunde und Regionalentwicklung

Siehe Anlage B/1

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/1

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Nutzung des Ackers, des Grünlandes und des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anregung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff:

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

2.

und 3. Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung für Pferde

Fruchtfolge: Aufgabe und Erstellung von Fruchtfolgen

Pflanzenschutz: Aufgaben; Bedeutung und Umgang mit

Pflanzenschutzmitteln

Gute landwirtschaftliche Praxis/KPA/

ÖPUL; biologische Wirtschaftsweise

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden;

Insektenschäden; Schaden durch den Menschen

Ernte und Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald

mit dem Pferd

Überbetriebliche Zusammenarbeit

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist im Wald sowie in der Landwirtschaft besonders hinzuweisen.

Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen.

Nutztierhaltung

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Landtechnik und Baukunde

1.

bis 3. Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Pferdehaltung und Zucht

Bildungs- und Lehraufgabe

Über die im Unterrichtsgegenstand Nutztierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus sollen Kenntnisse erworben werden, die eine wirtschaftliche Pferdehaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Pferdehaltung und Pferdezucht ist zu fördern.

Lehrstoff:

1.

Schulstufe

Bedeutung der Pferdezucht als Betriebszweig; Ethische Grundsätze; Pferdepflege; Führen eines Pferdes; Vorbereiten für den Transport; Verladen eines Pferdes; Geschichte der österreichischen Pferderassen.

2.

Schulstufe

Entwicklungsgeschichte des Pferdes; Rassenlehre;

Verhaltensweisen; Haltungsformen; Hufpflege; Ausrüstung eines Pferdes.

3.

Schulstufe

Organisation der Pferdezucht; Züchtung; Versteigerung;

Vermarktung; Pferdekauf; Tierschutzgesetz; Versicherungsfragen;

Zusatzeinrichtungen; Stallplanung; Fütterung;

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen.

Veterinärkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung;

Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten;

Grundkenntnisse der Exterieurkunde sind zu vermitteln.

Lehrstoff:

2.

Schulstufe

Anatomie, Histologie und Physiologie des Pferdes; Merkmale des gesunden Pferdes; Geburt und Aufzucht; Grundlagen der Exterieurbeurteilung; Krankheitslehre.

3.

Schulstufe

Festigung des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Fortpflanzung;

Mikrobiologie und Hygiene; Parasitologie; Spezielle Krankheiten;

Exterieurkunde; Trainingslehre.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl zu achten.

Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.

Reit- und Fahrlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren sowie die Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.

Lehrstoff:

2.

Schulstufe

Reiten: Sattel und Zaumzeugkunde, Vorbereitung des Pferdes, Sitz des Reiters, Hilfegebung durch den Reiter, Grundgangarten, Hufschlagfiguren, Grundlagen der Springausbildung.

Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren, Wagenkunde, Stilkunde; gesetzliche Grundlagen.

3.

Schulstufe

Reiten: Ausbildung eines Jungpferdes, Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Dressur und Springausbildung, Geländereiten, Österreichische Turnierordnung.

Fahren: Ausbildung des Fahrpferdes, Turnier fahren, Aufbau eines Dressurviereckes, Ungarischer Fahrstil, Ausbildung eines Pferdes an der Longe; gesetzliche Grundlagen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausbildung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.

Hauswirtschaft

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Direktvermarktung

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

2.

und 3. Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Pflanzenbau

Lehrstoff:

1.

Schulstufe

Grundlagen des Pflanzenbaues; pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Grundlagen der Düngung.

Metallbearbeitung

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Holzbearbeitung

1.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Pferdehaltung

Lehrstoff:

1.

bis 3. Schulstufe

Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und Hygienemaßnahmen.

Pflege: Putzen, Hufpflege, Hufbeschlag, Geschirrpflege; Führen eines Pferdes, Vorbereitung für den Transport, Verladen eines Pferdes.

Veterinärkunde

Lehrstoff:

2.

und 3. Schulstufe

Veterinärkunde: Beurteilung des gesunden Pferdes, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung, Fortpflanzung.

Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische Rassenkunde, Vorführen.

Reiten und Fahren

Lehrstoff:

2.

und 3. Schulstufe

Reiten und Fahren: Longieren, Frei- und Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges Gespann fahren nach Achenbach; Ungarisch Fahren, Turniervorbereitung, Prüfungsvorbereitung.

Land- und Forstwirtschaft

Lehrstoff:

2.

und 3. Schulstufe

Pflanzenproduktion:

Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung, Wirtschaftsdüngerbehandlung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Landtechnik:

Wartung, Pflege und Einstellung der landwirtschaftlichen

Maschinen und Geräte; einfache Reparaturarbeiten; Durchführen von

einfachen Arbeiten der KFZ- und Hofelektrik.

Traktorführerkurs:

Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung

der Klasse F erforderlich ist.

Baukunde:

Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen, Gebäuden und Pferdestallungen; Errichtung von einfachen Turniereinrichtungen.

Waldwirtschaft:

Handhabung und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte mit Pferd.

Direktvermarktung:

Schlachten und Zerteilen von Schlachtpferden; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch und Fleischprodukten; Herstellen

sonstiger landwirtschaftlicher Produkte.

Obstbau:

Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege des Obstbaumes; Ernte,

Lagerung und Verarbeitung von Obst.

Die angeführten Lehrinhalte sollen schwerpunktmäßig behandelt und sowohl die Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung ausgelegt werden.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Hauswirtschaft und Kochen

3.

Schulstufe

Siehe Anlage B/1

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Anlage B/1b

Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule

Goldbrunnhof, Fachrichtung Landwirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B/1

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

1.Schulst.

2.Schulst.

3.Schulst.

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

Englisch

2

2

2

Mathematik und Fachrechnen

2

2

1

Informatik

2

1

1

Gesundheit und Soziales

1

1

Bewegung und Sport

3

2

2

Lebenskunde und Volkskunde

1

1

1

Ökologie und Umweltschutz

1

Politische Bildung und Rechtskunde

1

1

1

Wirtschaft/Marketing und Präsentation

1

1

1

Summe

19

15

13

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau

1-2

1-2

Nutztierhaltung

1-2

1-2

1-2

Obstbau

1-2

Direktvermarktung

1-2

Projektmanagement

1-2

1-2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

1-2

2-4

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

2-3

2-3

4-5

Landtechnik und Baukunde

Waldwirtschaft

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltmanagement und

Agrartourismus

2-3

2-3

4-5

Ernährungslehre

Gartenbau

Verkaufskunde

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Schulautonome Stunden

0-3

0-2

0-2

Summe

7

10

10

Praktischer Unterricht1

Pflanzenbau

1-2

1-2

Nutztierhaltung

1-2

1-2

1-2

Obstbau

1-2

Projektmanagement

1-2

1-2

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

1-2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

5-6

5-6

6-7

Landtechnik und Baukunde

Metallbearbeitung

Holzbearbeitung

Waldwirtschaft

Direktvermarktung und Kochen

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus

5-6

5-6

6-7

Kreatives Gestalten

Gartenbau

Direktvermarktung und Kochen

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Schulautonome Stunden

0-3

0-1

0-3

Summe

10

10

12

Gesamtwochenstundenzahl

36

35

35

Unterricht in Kursform3

Unterrichtsstunden/Wochen

Erste-Hilfe-Kurs

16

Betreuung und Pflege in der

Familie

19

Traktorführerkurs/Theorie

602

Traktorführerkurs/praktischer

Unterricht

4 Std. Fahr-

unterricht je

Schüler

Kursunterricht

0-1 UW4

0-2 UW4

0-3 UW4

Freigegenstände

Schulautonome Stunden

0-3

0-3

0-3

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages

3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes

4 UW = Unterrichtswochen

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,

3.Schulstufe 60 Stunden

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung

des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und

3. Schulstufe je 10 Stunden

IIIa. Ersatzstundentafel gem § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

1.Schulst.

2.Schulst.

3.Schulst.

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

Englisch

2

2

2

Mathematik und Fachrechnen

2

2

1

Informatik

2

1

1

Gesundheit und Soziales

1

1

Bewegung und Sport

3

2

2

Lebenskunde und Volkskunde

1

1

1

Ökologie und Umweltschutz

1

Politische Bildung und

Rechtskunde

1

1

1

Wirtschaft/Marketing und Präsentation

1

1

1

Summe

19

15

13

Fachliche Bildung/Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau

2

2

Nutztierhaltung

2

2

2

Obstbau

1

Direktvermarktung

1

1

Projektmanagement

1

1

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

1

2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

3

2

4

Landtechnik und Baukunde

Waldwirtschaft

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltmanagement und Agrartourismus

3

2

4

Ernährungslehre

Gartenbau

Verkaufskunde

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Summe

7

10

10

Praktischer Unterricht1

Pflanzenbau

2

2

Nutztierhaltung

2

2

2

Obstbau

1

Projektmanagement

1

2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

6

4

6

Landtechnik und Baukunde

Metallbearbeitung

Holzbearbeitung

Waldwirtschaft

Direktvermarktung und Kochen

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus

6

4

6

Kreatives Gestalten

Gartenbau

Direktvermarktung und Kochen

Waldwirtschaft, Landtechnik und

Baukunde

Summe

10

10

12

Gesamtwochenstundenzahl

36

35

35

Unterricht in Kursform3

Unterrichtsstunden/Wochen

Erste-Hilfe-Kurs

16

Betreuung und Pflege in der Familie

19

Traktorführerkurs/Theorie

602

Traktorführerkurs/praktischer Unterricht

4 Std.

Fahrunterricht

je Schüler

Kursunterricht

0-1UW4

0-2 UW4

0-3 UW4

Freigegenstände

Schulautonome Stunden

0-3

0-3

0-3

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages

3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes

4 UW = Unterrichtswochen

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,

3. Schulstufe 60 Stunden

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung

des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden,

2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln und Grammatik; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen

unter Berücksichtigung der gebräuchlichen Fremdwörter,

Diktate;

Sprichwörter und Redewendungen; Erlebnisschilderungen;

Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte; Privater

Schriftverkehr;

Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes, Gespräch,

Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.

Literatur: Stilrichtung der Literatur mit Leseproben,

Auswertung der Fachliteratur.

2. Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher

Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen;

Berichte mit gesteigerten Anforderungen

Kommunikation: freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining.

Literatur: kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.

Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.

3.Schulstufe

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.

Kommunikation: Argumentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen.

Literatur: Inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken von Kärntner und Österreichischen Literaten.

Medienkunde: wie in der 2. Schulstufe jedoch mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachgebieten der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in „Medienkunde“ soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform. Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit. In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers/der Schülerin, Aktuelle Themen, Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2. Schulstufe

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers/der Schülerin, kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder, aktuelle Themen, Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3. Schulstufe

Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen;

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis; Standardformen der Korrespondenz; Beispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen ist anzustreben.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Maße und Gewichte; Bruchrechnungen; Überschlagsrechnungen;

Schlussrechnungen; Flächen- und Körperberechnungen.

2. Schulstufe

Prozent und Zinsrechnungen; Mischungsrechnungen; beschreibende Statistik; grafische Darstellungen; Fachrechnen.

3. Schulstufe

Fachrechnen und Geometrie; Gleichungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und fächerübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden.In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten. Verantwortungsvoller Umgang mit der Informationstechnologie.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Ergonomie am Arbeitsplatz; Zehnfinger-Blindschreibmethode;

Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

2. Schulstufe

Textverarbeitung; Tabellenkalkulationen; Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme;

Präsentationstechniken; Internet und e-mail.

Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.

3. Schulstufe

Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten;

Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.

Didaktische Grundsätze

Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgabe

In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Ernährung und einer gesundheitsbewussten Lebensweise sowie Vermittlung von sozialer Kompetenz gestellt werden. Zum Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist. Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement.

Lehrstoff

1. und 2. Schulstufe

Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Grundlagen der Ernährung, Gesunderhaltung und gesundheitsbewusste Ernährung, Ernährungsfehler.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln.

Bau und Funktion des menschlichen Körpers;

Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten.

Hausapotheke.

Sozialbereiche; soziale Sicherstellung; soziale Einrichtungen;

familiäres und soziales Umfeld;

Familienhilfe; Betriebshilfe.

Kurs: Betreuung und Pflege in der Familie

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten und sozialem Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Mit sozialen Einrichtungen ist zusammenzuarbeiten. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung, sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichen Verhalten.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen,

Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-,

Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und

Lockerungsübungen; Haltungs- und bewegungsformende Übungen,

Entspannungstechniken;

Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.

Spiele: große und kleine Laufspiele.

Trend- und Alternativsportarten.

Jahreszeitlich bedingte Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Lebenskunde und Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern und Bäuerinnen.Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Schulgemeinschaft; Lerntechniken; Umgangsformen heute;

Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität,

Schwangerschaft, Geburt, Entwicklungsstufen, Zusammenleben von

Generationen, Strategien und Lösungen.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft,

Rollenbilder, Jugendgruppierungen, Sekten, Überalterung,

Randgruppen.

Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung,

Kritikfähigkeit.

Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung,

Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und

Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen.

Erste-Hilfe-Kurs.

Volkskunde: Brauchtumspflege, Brauchkultur (Sitte und Brauch,

zeitgemäßes Brauchtum), Volkskunst, Kleidung, Nahrung,

Wohnung, Hof- und Familienforschung, Pflege der Sprache, des

Liedes, der Musik, des Tanzes

und des Theaters.

Besiedelung; soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung

der Landwirtschaft; Siedlungsstruktur; Haus- und Hofformen.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen und möglichst praxisnah erfolgen. Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Der Unterricht ist durch museale Demonstrationen und Lehrausgänge zu ergänzen.

Ökologie und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung

und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung

gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage;

Witterungsschäden;

Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;

Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz;

Landschafts- und Naturschutz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel sind einzusetzen.

Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.

Politische Bildung und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Der österreichische Staat: Elemente des Staates, Staatsbürger, Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung (Gemeinden, Länder).

2. Schulstufe

Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes;

Kontrolleinrichtungen.

Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft; Europäische

Union; internationale Organisationen.

Politische Systeme und deren Bestandteile; politische

Gruppierungen.

Gerichtsbarkeit: wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen;

Gerichtsverfahren.

3. Schulstufe

Recht und Rechtsordnung. Wichtige Rechtsbestimmungen:

Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-,

Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für

die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.

Verwaltungsverfahren; Parteienstellung; Bescheid und Berufung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über „Politik“ soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen, zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen) zu ergänzen.

Wirtschaft, Marketing und Präsentation

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft, Wirtschaftssysteme.

Österreich und seine Wirtschaft: Wirtschaftsraum; Bevölkerung;

wichtige Wirtschaftszweige, Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme

wichtiger Staaten, Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.

Grundlagen des Marketings; Marketinginstrumente.

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität;

Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte, Handel und Verkehr, Markt und Preis, Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Arten von Genossenschaften.

Betriebserhebung: Grundbesitz, Standort, Arbeitskräfte, Vermögen.

Erhebung der Produktionsgrundlagen.

Grundlagen der Präsentation; Hilfs- und Werkzeuge für Präsentationen.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Auf den fächerübergreifenden Einsatz audiovisueller Hilfsmittel, die dem jeweiligen Stand der Technik angepasst sind, ist zu achten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Chemie: Grundbegriffe.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Grundlagen der Bodenkunde; Grundlagen der Düngungslehre.

Grundlagen des Biologischen Landbaues: Nährstoff- und Produktionskreislauf.

2. Schulstufe

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat, Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen, Erstellen von Düngungsplänen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.

Wichtige rechtliche Bestimmungen für Boden und Umwelt.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind. Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln. Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen. Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers; Haltung von

Nutztieren; wichtige Haltungsgrundsätze; Gewinnung und

Behandlung der Milch; Rassenkunde; Tierschutzbestimmungen;

2. Schulstufe

Grundlagen der Fütterung; Futtermittel; Fütterung von

Nutztieren; wichtige Fütterungsgrundsätze;

Futterrationsberechnungen; Sonderformen der Tierhaltung.

3. Schulstufe

Grundlagen der Züchtung; Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.

Organisation der Nutztierhaltung; Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche; biologische Tierhaltung; rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst.

Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung.

Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues;

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz;

Ernte; Lagerung; Vermarktung;

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein,

Fruchtbranntwein.

Wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen

Bienen und Landwirtschaft;

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation;

Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Projektmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können; innovative, regionale Aufgabenkomplexe planen, durchführen und steuern können.

Lehrstoff

2. und 3. Schulstufe

Aufzeigen von Möglichkeiten im Bereich von Dienstleistungen, Vermarktung und landwirtschaftliche Erwerbskombinationen.

Projektabläufe: Projektstart (Zieldefinition,

Projektorganisation, Projektdokumentation, Projekt-Kick-off);

Projektplanung (Projektstruktur, Arbeitspakete, Meilensteine,

Aufwandschätzung, Ablaufplanung, Kostenplanung,

Risikoanalyse); Projektsteuerung und Projektdurchführung (Ist-

Soll-Vergleich, Meilenstein-Trend-Analyse,

Steuerungsmaßnahmen, Konfliktmanagement, Teamentwicklung);

Projektabschluss (Projektabschlusssitzung,

Projektabschlussbericht, Projektpräsentation).

Didaktische Grundsätze:

Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu vertiefen.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind. Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung. Anleitung zu unternehmerischem Denken und Handeln. Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige,

Produktionsverfahren, Leistungen, Arten und Gliederung der Kosten.

Gesetzmäßigkeiten der Produktion;

Deckungsbeitragsberechnungen;

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der

Finanzierung, kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung,

Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.

Überbetriebliche Zusammenarbeit.

3. Schulstufe

Buchführung: landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen, Belegwesen, Buchführung im

landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Grundzüge der Bilanzlehre;

Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb, wichtige

Steuern und Versicherungen, Steuererklärung; Förderungswesen;

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von

praxisbezogenen und komplexen Problemen des

landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger

Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,

Waldwirtschaft

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe

Lehrstoff

3. Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Feldfutterbau, Futterkonservierung.

Alternativkulturen; Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl,

Anbau, Pflege und Verwertung.

Pflanzenbauliche EDV Programme; Förderprogramme.

Erstellung von Düngungsplänen; biologische Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren;

alternative Antriebstechniken; Elektrik;

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;

Maschinenpflege.

2. und 3. Schulstufe

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen,

Geräten und technischen Einrichtungen; Mechanisierungsketten;

Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der

Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde; Stallbauten für Nutztiere;

Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude;

Interpretieren und Bearbeiten von Plänen.

Bäuerliches Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm;

Interpretieren von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen; Anlagen zur alternativen

Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. Im Besonderem ist auf ökologische Aspekte hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern.

Lehrstoff

1. bis 3. Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des

Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.

Sonderformen.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,

Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,

Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung, Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes,

forstliche Betriebsplanung.

Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige

forstrechtliche Bestimmungen;

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,

überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,

Ernährungslehre, Gartenbau, Verkaufskunde, Waldwirtschaft/

Landtechnik und Baukunde

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Betriebsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind. Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur. Die Schüler sollen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement planen können. Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind.Auf ökonomisches und ökologisches Denken und Handeln ist in allen Bereichen zu achten. Die Schüler sollen zu Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Umsicht ausgebildet werden.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden,

Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung

und Unfallverhütung

Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Umgang

mit Maschinen und Geräten.

Materialkunde; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Servierkunde;

Einkauf und Konsumverhalten.

2. Schulstufe

Servierkunde; Getränkekunde; Frühstücksarten; Buffetarten;

Bauen und Wohnen: gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung,

Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und

Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement,

Einkaufsplan, Kostenrechnung.

3. Schulstufe

Bedeutung des Tourismus.

Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre

Voraussetzungen für den Agrartourismus.

Werbung und Schriftverkehr; Aufzeichnungen und Kalkulationen.

Regionalgeografie und Regionalgeschichte.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung und auf die Unfallverhütung im Betrieb ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Ernährungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Saisonalität, Regionalität und Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen,

Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von

Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

2. Schulstufe

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation,

altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen.

Konsumentenschutz.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und

ihre Bestandteile.

3. Schulstufe

Genussmittel und Getränke; Würzmittel; Zusatzstoffe;

Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln,

Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der

Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln;

Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung. Anleitung zu nachhaltigem Denken und Handeln.

Lehrstoff

3. Schulstufe

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen,

Gestaltungselemente, Anbauplanung, Planung eines Hausgartens.

Zimmerpflanzen; Gemüsebau; Ernte und Lagerung; Würz- und

Heilkräuter; Beerenobst;

Kultur und Pflege von Blumen und Ziersträuchern.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3. Schulstufe

Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen;

Umgang mit den Kunden; Verkaufsgespräch; Warenpräsentation;

Sensorik; Warenpflege; Verpackungsarten; Wettbewerbsanalyse;

Warenkennzeichnung; Gesetzliche Bestimmungen; Warentest.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes.

Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern. Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2. und 3. Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des

Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden,

Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung,

Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung,

Holzverkauf.

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,

überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs-

und Elektromotoren; alternative Arbeitstechniken; Elektrik,

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;

Maschinenpflege

Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der

Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde, Stallbauten für Nutztiere,

Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Anlagen zur

alternativen Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller bäuerlicher Bausubstanz ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

P r a k t i s c h e r U n t e r r i c h t

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten. In selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können. Kooperationen mit außerschulischen Betrieben und Organisationen sind anzustreben.

Lehrstoff

Pflanzenbau

1. und 2. Schulstufe

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen

(Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen

von Fruchtfolgeplänen;

Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und

Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung;

Pflanzenschutzmaßnahmen; Führen von vorgeschriebenen

Aufzeichnungen.

Nutztierhaltung

1. bis 3. Schulstufe

Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren; Stallhygiene und

Gesundheitskontrolle; Klauenpflege; Tierbeurteilung;

Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;

Futtermittelkunde; Futtermittellagerung; Futterbeurteilung;

Futterberechnung; Rationserhebung und Futtervoranschlag;

Fütterung; tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen in der

Tierhaltung;

Tierkennzeichnung; Tiertransport.

Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit;

Milchbehandlung und

-verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.

Obstbau

2. Schulstufe

Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege von Obstarten;

Vermehrung und Veredelung; Ernte; Sortieren; Lagerung;

Verarbeitung; Vermarktung.

Projektmanagement

2. und 3. Schulstufe

Die Planung und Durchführung von Projekten aus den Themenbereichen der fachspezifischen Pflichtgegenstände. Üben von praktischen Tätigkeiten die in den Bereichen Dienstleistungen und Erwerbskombination benötigt werden.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3. Schulstufe

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;

Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen

und anderen Aufzeichnungen.

Förderungsabwicklung;

Dokumente am Bauernhof.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde,

Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Waldwirtschaft,

Direktvermarktung und Kochen

Lehrstoff

Pflanzenbau

3. Schulstufe

Erstellen von Düngeplänen und Düngeroptimierung;

Ackerschlagkartei; Pflanzenschutzmaßnahmen; Lagerung und

Futterkonservierung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Führen

von vorgeschriebenen Aufzeichnungen.

Landtechnik und Baukunde

2. und 3. Schulstufe

Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen;

einfache Reparaturarbeiten; Einstellarbeiten an Motoren;

Landmaschinen und Geräten; praktischer Einsatz von

Landmaschinen; Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen;

Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik;

Schweißen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung

der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverarbeitung; Werkzeuge,

Techniken, Anwendungsbeispiele.

Baukunde:

Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung,

Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und

Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und

Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.

Metallbearbeitung

1. Schulstufe

Werkstätte; Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der

Werkzeuge und Geräte; Materialkunde; verschiedene Fertigkeiten

und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und

Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen,

Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik);

einfache technische Zeichnungen; Werkstücke.

Holzbearbeitung

1. Schulstufe

Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und

Geräte; Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene

Fertigkeiten und Techniken; Holzverbindungen; Holzschutz;

Werkskizzen; einfache Werkstücke; Reparaturen;

Restaurierungsarbeiten.

Waldwirtschaft

1. bis 3. Schulstufe

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;

Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte

im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und

Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen

Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von

Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von

Waldflächen und Grenzen.

Direktvermarktung und Kochen

3. Schulstufe

Zubereitung einfacher Speisen, Tischdecken und Servieren;

Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und

Konservieren von Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten;

Verarbeitung von Getreide und Ölfrüchten.

Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus,

Kreatives Gestalten, Gartenbau, Direktvermarktung und Kochen,

Waldwirtschaft/Landtechnik und Baukunde

Lehrstoff

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

1. bis 3. Schulstufe

Hauswirtschaft:

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltung- und Reparaturarbeiten in Haus und Hof, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Schriftliche Aufzeichnungen.

Agrartourismus:

Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Gästebetreuung.

Kreatives Gestalten

1. bis 3. Schulstufe

Kennenlernen traditioneller Handwerkstechniken; Be- und Verarbeitung von Textil- und Naturmaterialien.

Gartenbau

3. Schulstufe

Kulturmaßnahmen im Gartenjahr; Anbau, Pflege, Ernten und Lagern von Gemüse und Kräutern; Zimmer- und Balkonpflanzen; Blumenschmuck im und um das Haus.

Direktvermarktung und Kochen

1. bis 3. Schulstufe

Direktvermarktung:

Erzeugung von Produkten, die sich für die Direktvermarktung in

der Region besonders eignen; Kalkulation; Präsentation und

Verkauf.

Kochen:

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte; Regionale

Küche; Internationale Küche; Herstellen von Schnellgerichten;

Kalte Küche; Kostformen; Anrichten und Garnieren von Speisen;

Kosten berechnen.

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

2. und 3. Schulstufe

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;

Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte

im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und

Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen

Forstmaschinen;

Werkstätte; Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der

Werkzeuge. Verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metall-

und Holzbearbeitung. Handhabung und richtiger Einsatz der

wichtigsten Landmaschinen und Geräte. Pflege, Wartungs- und

Instandhaltungsarbeiten an Landmaschinen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung

der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Instandhaltungsmaßnahmen an baulichen Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung, unterBerücksichtigung der Betriebsanleitung von Maschinen und Geräten, abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.

Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.Der praktische EDV Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3

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