Anl. 7 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Lehrplan der dreijährigen
Landwirtschaftlichen Fachschule,
Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft

IAnl. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

a)

die Schüler durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorzubereiten und sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu erfüllen;

b)

die Schüler zu demokratischen, heimatverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden und

c)

die Allgemeinbildung der Schüler zu erweitern und zu vertiefen.

II7 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten. Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflicht- 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

gegenstände Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Landwirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 1-2 1-2 1-3

Ernährung 1-2 2-3 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1-2 1-2 1-2

Sozialkunde - - 2-3

Landwirtschaft - - 1-3

Direktvermarktung - - 1-3

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - 1-2 2-3

Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-3

Summe 5 8 11

Praktischer Unterricht(1)

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 2-4 2-4 1-3

Kochen und Küchen-

führung 3-5 3-5 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1-2 1-3 1-2

Textilverarbeitung 2-3 1-3 -

Sozialarbeit - - 1-3

Landwirtschaft - - 1-3

Direktvermarktung - - 2-4

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - - 0,5-2

Schulautonome Stunden 0-2 0-4 0-5

Summe 12 12 12

Gesamtwochenstundenanzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(2) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Kursunterricht 0-1 UW(3) 0-2 UW(3) 0-3 UW(3)

Freigegenstände

Schulautonome Stunden 0-3 0-3 0-2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 3 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 3. Schulstufe 20 Stunden.

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflicht- 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

gegenstände Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Landwirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 2 2 2

Ernährung 2 2 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1 2 1

Sozialkunde - - 2

Landwirtschaft - - 2

Direktvermarktung - - 2

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - 2 2

Summe 5 8 11

Praktischer Unterricht(1)

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 3 3 2

Kochen und Küchen-

führung 5 4 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1 2 2

Textilverarbeitung 3 3 -

Sozialarbeit - - 2

Landwirtschaft - - 2

Direktvermarktung - - 3

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesn - - 1

Summe 12 12 12

Gesamtwochenstundenanzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(2) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Kursunterricht 1 UW(3) 2 UW(3) 3 UW(3)

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 3 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 3. Schulstufe 20 Stunden.

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch

Siehe Anlage B/1.

Englisch

Siehe Anlage B/1.

Mathematik

Siehe Anlage B/1.

Informatik

Siehe Anlage B/1.

Gesundheits- und Ernährungslehre

Siehe Anlage B/1.

Allgemeine Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sollte Einblick in Abläufe landwirtschaftlicher Betriebe vermittelt werden. Es sollten die Aufgaben der Landwirtschaft aus ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer sowie regionalpolitischer Sicht bewusst gemacht werden. Auf die Bedeutung einer nachhaltigen, artgerechten Produktion als Basis zur Sicherung der Lebensgrundlagen ist besonders hinzuweisen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Aufgaben der Landwirtschaft:

Wesen eines landwirtschaftlichen Betriebes;

Landwirtschaftliche Betriebsabläufe.

Grundzüge der landwirtschaftlichen Produktion: Bodennutzung,

Nutztierhaltung, Waldwirtschaft.

Einkommensalternativen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat sich an praktischen Beispielen zu orientieren. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die landwirtschaftliche Vielfalt aufzeigen und Grundlage für fächerübergreifende Projekte sein. Beispiele der Biologischen Landwirtschaft sind verstärkt in den Unterricht einzubauen.

Bewegung und Sport

Siehe Anlage B/1.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Siehe Anlage B/1.

Ökologie und Umweltschutz

Siehe Anlage B/1.

Politische Bildung und Rechtskunde

Siehe Anlage B/1.

Volkskunde und Regionalentwicklung

Siehe Anlage B/1.

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/1.

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Haushaltsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind; Förderung des

Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Vermittlung von Kenntnissen, die

für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden, Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung.

Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Maschinen

und Geräte.

Materialkunde.

Pflege von Wäsche und Bekleidung.

Servierkunde; Einkauf und Konsum.

2.

Schulstufe

Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffetarten.

Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung.

3.

Schulstufe

Bedeutung des Tourismus.

Tourismusorganisationen.

Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre Voraussetzungen

für den Agrartourismus.

Werbung und Schriftverkehr.

Aufzeichnungen und Kalkulationen.

Gästebetreuung und -animation,

Regionalgeografie und Regionalgeschichte.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung und auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Auf die Bedeutung der gesetzlichen Lebensmittelkennzeichnung für Produzenten und Konsumenten ist hinzuweisen. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel.

2.

Schulstufe

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation, Ernährungsfehler; altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.

Ernährungslehre: Lebensmittel und ihre Bestandteile, Würzmittel, Zusatzstoffe, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben. Erziehung zu kritischen und bewussten Konsumenten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Kennenlernen des Kreislaufgeschehens von Boden, Pflanze, Tier und Mensch; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen; Gestaltungselemente, Bodenbearbeitung und Bewässerung, Anbauplanung.

Zimmerpflanzen.

Gemüsebau.

Nährstoffversorgung, Ernte, Lagerung.

Würz- und Heilkräuter.

Pflanzenschutz.

2.

Schulstufe

Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und - bearbeitung.

Lebensvorgänge der Pflanze; Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern, giftige Pflanzen, Gartenplanung.

3.

Schulstufe

Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten, Erwerbsgartenbau.

Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege; Naturpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Sozialkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement; Soziale Kompetenz vermitteln; zu taktvollem Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Sozialbereiche,

Soziale Sicherstellung,

Soziale Einrichtungen,

Schwangerschaft, Geburt, Säuglingspflege;

Kinderbetreuung,

Familienhilfe,

Betriebshilfe,

Familiäres und soziales Umfeld

Hauskrankenpflege,

Behindertenpflege,

Altenbetreuung,

Sterbebegleitung.

Didaktische Grundsätze

Behutsames Heranführen und Vermittlung einer allgemeinen Gesamtsicht der Thematik; mit sozialen Einrichtungen zusammenarbeiten.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen im Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte; eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher und marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten, umweltschonenden Produktion ist herzustellen.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Situation der Landwirtschaft in Österreich und der Europäischen Union, Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung.

Alternative Landwirtschaft.

Geräte und Maschinen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Der Unterricht soll an die Erfahrungen und Kenntnisse der Schüler anknüpfen; Partnerschaftliches Prinzip berücksichtigen.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.

Didaktische Grundsätze

Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten;

Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung;

Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren. Wichtige Steuern und Versicherungen.

3.

Schulstufe

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Grundzüge der Bilanzlehre.

Unternehmensprüfung: Menschenführung im Betrieb;

Personalverrechnung; Steuererklärungen.

Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers;

Kundentypen; Umgang mit dem Kunden; Verkaufsgespräch;

Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten;

Wettbewerbsanalyse; Warenkennzeichnung; Warentest.

Förderungsanträge: Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.

Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Befähigung praktische Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen. Arbeitsvereinfachung ist ein wesentliches Ziel des Unterrichtes. Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken und die Kreativität zu fördern. Erziehen zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit sowie zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Gebäuden, Maschinen und Geräten. Anleiten zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise und einer gesundheitsbewussten Ernährung. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Regionale Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Bewusster und sorgsamer Umgang mit der Natur ist zu fördern. Kritisches Konsumverhalten ist zu vermitteln.

Lehrstoff

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

1.

bis 3. Schulstufe

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltungsarbeiten, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Besichtigungsprogramm erstellen, Gästebetreuung.

Kochen und Küchenführung

1.

und 2. Schulstufe

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.

Heimische Küche, internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen von Schnellgerichten, Kalte Küche, Kostformen.

Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen. Großküchenpraxis, Kosten berechnen.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

1.

bis 3. Schulstufe

Handhabung und Pflege von Gartengeräten, Kulturmaßnahmen im Gartenjahr, Kompostbereitung, Ernten und Lagern von Obst und Gemüse, Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen, Blumenschmuck im und um das Haus, florales Gestalten im Jahreskreis, Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten, Grünraumpflege, Naturpädagogik, Verarbeitung von Produkten aus dem Garten.

Textilverarbeitung

1.

und 2. Schulstufe

Handhabung und Pflege der Nähmaschine, Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften), Schnittgewinnung, Anfertigen von Wäsche- und Kleidungsstücken, Ausbesserungsarbeiten, Stricken, Sticken, Häkeln.

Sozialarbeit

3.

Schulstufe

Säuglingspflege, Kinderbetreuung, Pflege und Betreuung in der Familie, Behindertenbetreuung.

Landwirtschaft

3.

Schulstufe

Durchführen einfacher Tätigkeiten im Bereich Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Nutztierhaltung;

Produktgewinnung; Handhaben, Pflegen und Instandhalten wichtiger landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen.

Durchführen kleiner Reparaturarbeiten am Hof.

Unfallverhütung.

Direktvermarktung

3.

Schulstufe

Herstellen von Milch- und Fleischprodukten und sonstiger Produkte und Werkstücke, die sich für die Direktvermarktung besonders eignen.

Kalkulation, Präsentation und Verkauf.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3.

Schulstufe

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung, EDV- Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen; Förderabwicklungen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten.

Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.

Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten.

Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 20.05.2009 bis 12.08.2016
Lehrplan der dreijährigen
Landwirtschaftlichen Fachschule,
Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft

IAnl. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

a)

die Schüler durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorzubereiten und sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu erfüllen;

b)

die Schüler zu demokratischen, heimatverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden und

c)

die Allgemeinbildung der Schüler zu erweitern und zu vertiefen.

II7 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten. Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflicht- 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

gegenstände Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Landwirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 1-2 1-2 1-3

Ernährung 1-2 2-3 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1-2 1-2 1-2

Sozialkunde - - 2-3

Landwirtschaft - - 1-3

Direktvermarktung - - 1-3

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - 1-2 2-3

Schulautonome Stunden 0-2 0-2 0-3

Summe 5 8 11

Praktischer Unterricht(1)

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 2-4 2-4 1-3

Kochen und Küchen-

führung 3-5 3-5 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1-2 1-3 1-2

Textilverarbeitung 2-3 1-3 -

Sozialarbeit - - 1-3

Landwirtschaft - - 1-3

Direktvermarktung - - 2-4

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - - 0,5-2

Schulautonome Stunden 0-2 0-4 0-5

Summe 12 12 12

Gesamtwochenstundenanzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(2) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Kursunterricht 0-1 UW(3) 0-2 UW(3) 0-3 UW(3)

Freigegenstände

Schulautonome Stunden 0-3 0-3 0-2

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 3 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 3. Schulstufe 20 Stunden.

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflicht- 1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe

gegenstände Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion 2 2 2

Deutsch und Kommunikation 3 2 2

Englisch(1) 2 2 2

Mathematik 2 1 1

Informatik(1) 2 2 1

Gesundheits- und

Ernährungslehre,

Allgemeine Landwirtschaft 1 - -

Bewegung und Sport 3 3 2

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung 1 1 -

Ökologie und Umweltschutz 1 - -

Politische Bildung und

Rechtskunde 1 1 1

Volkskunde und Regional-

entwicklung - - 1

Wirtschaft und Marketing 1 1 -

Summe 19 15 12

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 2 2 2

Ernährung 2 2 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1 2 1

Sozialkunde - - 2

Landwirtschaft - - 2

Direktvermarktung - - 2

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen - 2 2

Summe 5 8 11

Praktischer Unterricht(1)

Haushaltsmanagement und

Agrartourismus 3 3 2

Kochen und Küchen-

führung 5 4 -

Gartenbau und Grünraum-

gestaltung 1 2 2

Textilverarbeitung 3 3 -

Sozialarbeit - - 2

Landwirtschaft - - 2

Direktvermarktung - - 3

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesn - - 1

Summe 12 12 12

Gesamtwochenstundenanzahl 36 35 35

Unterricht in Kursform(2) Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

(Erste-Hilfe-Kurs) - 16 -

Kursunterricht 1 UW(3) 2 UW(3) 3 UW(3)

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 3 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 3. Schulstufe 20 Stunden.

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch

Siehe Anlage B/1.

Englisch

Siehe Anlage B/1.

Mathematik

Siehe Anlage B/1.

Informatik

Siehe Anlage B/1.

Gesundheits- und Ernährungslehre

Siehe Anlage B/1.

Allgemeine Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sollte Einblick in Abläufe landwirtschaftlicher Betriebe vermittelt werden. Es sollten die Aufgaben der Landwirtschaft aus ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer sowie regionalpolitischer Sicht bewusst gemacht werden. Auf die Bedeutung einer nachhaltigen, artgerechten Produktion als Basis zur Sicherung der Lebensgrundlagen ist besonders hinzuweisen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Aufgaben der Landwirtschaft:

Wesen eines landwirtschaftlichen Betriebes;

Landwirtschaftliche Betriebsabläufe.

Grundzüge der landwirtschaftlichen Produktion: Bodennutzung,

Nutztierhaltung, Waldwirtschaft.

Einkommensalternativen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat sich an praktischen Beispielen zu orientieren. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die landwirtschaftliche Vielfalt aufzeigen und Grundlage für fächerübergreifende Projekte sein. Beispiele der Biologischen Landwirtschaft sind verstärkt in den Unterricht einzubauen.

Bewegung und Sport

Siehe Anlage B/1.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Siehe Anlage B/1.

Ökologie und Umweltschutz

Siehe Anlage B/1.

Politische Bildung und Rechtskunde

Siehe Anlage B/1.

Volkskunde und Regionalentwicklung

Siehe Anlage B/1.

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/1.

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Haushaltsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind; Förderung des

Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Vermittlung von Kenntnissen, die

für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden, Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung.

Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Maschinen

und Geräte.

Materialkunde.

Pflege von Wäsche und Bekleidung.

Servierkunde; Einkauf und Konsum.

2.

Schulstufe

Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffetarten.

Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung.

3.

Schulstufe

Bedeutung des Tourismus.

Tourismusorganisationen.

Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre Voraussetzungen

für den Agrartourismus.

Werbung und Schriftverkehr.

Aufzeichnungen und Kalkulationen.

Gästebetreuung und -animation,

Regionalgeografie und Regionalgeschichte.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung und auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Auf die Bedeutung der gesetzlichen Lebensmittelkennzeichnung für Produzenten und Konsumenten ist hinzuweisen. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel.

2.

Schulstufe

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation, Ernährungsfehler; altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.

Ernährungslehre: Lebensmittel und ihre Bestandteile, Würzmittel, Zusatzstoffe, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben. Erziehung zu kritischen und bewussten Konsumenten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Kennenlernen des Kreislaufgeschehens von Boden, Pflanze, Tier und Mensch; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen; Gestaltungselemente, Bodenbearbeitung und Bewässerung, Anbauplanung.

Zimmerpflanzen.

Gemüsebau.

Nährstoffversorgung, Ernte, Lagerung.

Würz- und Heilkräuter.

Pflanzenschutz.

2.

Schulstufe

Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und - bearbeitung.

Lebensvorgänge der Pflanze; Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern, giftige Pflanzen, Gartenplanung.

3.

Schulstufe

Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten, Erwerbsgartenbau.

Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege; Naturpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Sozialkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement; Soziale Kompetenz vermitteln; zu taktvollem Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Sozialbereiche,

Soziale Sicherstellung,

Soziale Einrichtungen,

Schwangerschaft, Geburt, Säuglingspflege;

Kinderbetreuung,

Familienhilfe,

Betriebshilfe,

Familiäres und soziales Umfeld

Hauskrankenpflege,

Behindertenpflege,

Altenbetreuung,

Sterbebegleitung.

Didaktische Grundsätze

Behutsames Heranführen und Vermittlung einer allgemeinen Gesamtsicht der Thematik; mit sozialen Einrichtungen zusammenarbeiten.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen im Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte; eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher und marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten, umweltschonenden Produktion ist herzustellen.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Situation der Landwirtschaft in Österreich und der Europäischen Union, Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung.

Alternative Landwirtschaft.

Geräte und Maschinen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Der Unterricht soll an die Erfahrungen und Kenntnisse der Schüler anknüpfen; Partnerschaftliches Prinzip berücksichtigen.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.

Didaktische Grundsätze

Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten;

Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung;

Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren. Wichtige Steuern und Versicherungen.

3.

Schulstufe

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Grundzüge der Bilanzlehre.

Unternehmensprüfung: Menschenführung im Betrieb;

Personalverrechnung; Steuererklärungen.

Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers;

Kundentypen; Umgang mit dem Kunden; Verkaufsgespräch;

Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten;

Wettbewerbsanalyse; Warenkennzeichnung; Warentest.

Förderungsanträge: Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.

Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Befähigung praktische Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen. Arbeitsvereinfachung ist ein wesentliches Ziel des Unterrichtes. Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken und die Kreativität zu fördern. Erziehen zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit sowie zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Gebäuden, Maschinen und Geräten. Anleiten zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise und einer gesundheitsbewussten Ernährung. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Regionale Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Bewusster und sorgsamer Umgang mit der Natur ist zu fördern. Kritisches Konsumverhalten ist zu vermitteln.

Lehrstoff

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

1.

bis 3. Schulstufe

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltungsarbeiten, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Besichtigungsprogramm erstellen, Gästebetreuung.

Kochen und Küchenführung

1.

und 2. Schulstufe

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.

Heimische Küche, internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen von Schnellgerichten, Kalte Küche, Kostformen.

Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen. Großküchenpraxis, Kosten berechnen.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

1.

bis 3. Schulstufe

Handhabung und Pflege von Gartengeräten, Kulturmaßnahmen im Gartenjahr, Kompostbereitung, Ernten und Lagern von Obst und Gemüse, Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen, Blumenschmuck im und um das Haus, florales Gestalten im Jahreskreis, Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten, Grünraumpflege, Naturpädagogik, Verarbeitung von Produkten aus dem Garten.

Textilverarbeitung

1.

und 2. Schulstufe

Handhabung und Pflege der Nähmaschine, Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften), Schnittgewinnung, Anfertigen von Wäsche- und Kleidungsstücken, Ausbesserungsarbeiten, Stricken, Sticken, Häkeln.

Sozialarbeit

3.

Schulstufe

Säuglingspflege, Kinderbetreuung, Pflege und Betreuung in der Familie, Behindertenbetreuung.

Landwirtschaft

3.

Schulstufe

Durchführen einfacher Tätigkeiten im Bereich Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Nutztierhaltung;

Produktgewinnung; Handhaben, Pflegen und Instandhalten wichtiger landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen.

Durchführen kleiner Reparaturarbeiten am Hof.

Unfallverhütung.

Direktvermarktung

3.

Schulstufe

Herstellen von Milch- und Fleischprodukten und sonstiger Produkte und Werkstücke, die sich für die Direktvermarktung besonders eignen.

Kalkulation, Präsentation und Verkauf.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

3.

Schulstufe

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung, EDV- Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen; Förderabwicklungen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten.

Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.

Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten.

Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3

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