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IAnl. Allgemeine BildungszieleSiehe Anlage B/18 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.
II. Allgemeine didaktische GrundsätzeSiehe Anlage B/1.
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe 4. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlich-
keitsbildung
Religion
Deutsch und Kommunikation Diese Pflichtgegenstände
Lebende Fremdsprache im Gesamtausmaß von 27
Englisch Wochenstunden je Schulstufe werden
Mathematik nicht geführt, da die Schüler
Politische Bildung und aufgrund des gleichzeitigen
Rechtskunde Besuches der Handelsakademie
Bewegung und Sport vom Besuch dieser Pflichtgegen-
Wirtschaft und Marketing stände befreit sind.
Buchführung
Informatik
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
0,5 - - -
Pflanzenbau
1,5 1 1 1
Obstbau
- 1 - -
Waldwirtschaft
- - 1 1
Nutztierhaltung
1 1,5 1 1
Landtechnik und Baukunde
1 1 - 1
Direktvermarktung
- - 1 -
Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen
- - 1 1
Ernährung
1 0,5 - -
Praktischer Unterricht(1)
Außen- und Innenwirtschaft
0,5 1 1 1(2)
Direktvermarktung
- - 1(2) -
Alternative Pflicht-
gegenstände
Holzbearbeitung oder
Kreative Gestalten
1 - - -
Metallbearbeitung oder
Kochen und Küchenführung
1 1 - -
Landtechnik und Baukunde
oder Soziales und
Haushaltsmanagement
0,5 1 - 1
Waldwirtschaft oder
Kochen und Küchenführung
- - 1(2) 1(2)
Gesamtwochenstundenanzahl
35 35 35 35
Unterricht in Kursform(4)
Kursunterricht
0 - 2 UW - 0 - 1 UW -
Traktorführerkurs/
Theorie
- 60(3) - -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht
4 h je Schüler Fahrunterricht
1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu vier Wochenkursen zusammengefasst werden können.
2 Bei Waldwirtschaft je Gruppe 12 Unterrichtsstunden, bei Außen- und Innenwirtschaft sowie bei Direktvermarktung jeweils je Gruppe 10 Unterrichtsstunden durch zwei Lehrer.
3 Max. 9 Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politische Bildung und Rechtskunde, Bewegung und Sport, Wirtschaft und Marketing, Buchführung und Informatik.
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1.
Lehrstoff
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Siehe Anlage B/1, 1.Schulstufe
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Siehe Anlage B/1, 2. u. 3. Schulstufe
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensvorgänge und Aufzeigen von Problemen und Lösungsmöglichkeiten. Erziehen zu sozialem Verhalten und Teamfähigkeit. Erziehung zu höflichem Auftreten und guten Umgangsformen.
Lehrstoff
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Schulgemeinschaft, Umgangsformen, wichtige Aspekte der Volkskunde,
Familie: Partnerschaft, Generationsprobleme.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse
Didaktische Grundsätze
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung.
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind.
Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Pflanzenkunde: Einteilung der Pflanzen, Herbarium.
Bodenkunde: Entstehung, Bestandteil, Eigenschaften, Einteilung.
Düngungslehre: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Bemessung der Düngungsgaben, Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellen von Fruchtfolgen.
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Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Berechnen der Ausbringungsmengen, Pflanzenschutzmittelvergiftungen.
Allgemeiner Ackerbau: Unkräuter und Schadschwellen, Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat.
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|
Ackerbau: Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung von Getreide, Mais, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln, Feldfutter und sonstigen wichtigen Ackerfrüchten.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme.
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Grünlandwirtschaft: Bedeutung, Merkmale und Eigenschaften, wichtiger Gräser, Kleearten und Wiesenkräuter; Nutzung des Dauergrünlandes; Grünlanderneuerung; Erstellen von Düngungsplänen, Futterkonservierung; Weideplan.
Almwirtschaft; Spezialkulturen, Formen des biologischen Landbaues.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.
Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen des Obstbaues.
Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.
Pflanzenschutz.
Ernte, Lagerung, Vermarktung.
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.
Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft, wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind.
Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Lehrstoff
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|
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen;
Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden, Insektenschäden, Schäden durch den Menschen, Wildschäden.
|
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Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, Forstliche Betriebsplanung, Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Nutztierhaltung
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers, sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind.
Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.
Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.
Lehrstoff
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Organe und Organsysteme, Grundlagen der Fütterung:
Futterzusammensetzung, Futterwerte, Arten von Futtermitteln, Berechnung von Futterrationen.
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|
Haltung von Rindern und Schweinen: Haltungsformen, Zuchtbenutzung, Anforderungen an den Stall, Haltungs- und Pflegemaßnahmen, wichtige Aufschreibungen.
Haltung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.
Fütterungsgrundsätze: Milchvieh, Kälber, Jungvieh, Zuchtstier und Mastvieh, Futterplan.
Fütterung von Rindern: Erstellen eines Futterplanes und Rationsberechnungen.
Tierschutzbestimmungen.
|
|
Fütterung von Schweinen: Fütterungsgrundsätze, Fütterung von Zuchtschweinen, Ferkeln und Mastschweinen, Erstellen eines Futterplanes.
Fütterung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Fütterungsgrundsätze.
Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.
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Züchtung von Rindern und Schweinen: Leistungsbeurteilung, Zuchtprogramm.
Züchtung von Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Züchtungsgrundsätze, Sonderformen der Tierhaltung.
Organisationen der Nutztierhaltung.
Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Berechnungen von Futterrationen und Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Querverbindungen sind speziell von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik.
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind.
Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen der Landtechnik: Werk-, Schmier- und Treibstoffkunde;
Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren, Elektrik;
Traktoren; Grundlagen.
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Traktorentechnik; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen für Bodenbearbeitung, Transporte, Anbau, Düngung, Pflege, Pflanzenschutz und Ernte.
Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten, Maschinenkauf, Arbeitstechnik, überbetrieblicher Maschineneinsatz, Maschinenpflege.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
|
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Grundlagen der Baukunde: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Bauplanung.
Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen.
Stallbauten für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Pferde, Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Zeichnen von Planskizzen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
Direktvermarktung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
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Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Überblick über die Bedeutung und Situation der Landwirtschaft innerhalb der österreichischen Volkswirtschaft bzw. der Europäischen Union. Vermittlung eines Einblickes in die Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Vorgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes. Anleitung zur erfolgreichen Führung eines solchen Betriebes.
Lehrstoff
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Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion und Eckdaten der österreichischen und europäischen Agrarstruktur;
Betriebserhebung: Standortfaktoren; Flächenbegriffe; Grundbuch und Kataster; Vermögen und Bewertung; Einheitswert.
Rechnungswesen: Kostenbegriffe; Voll- und Teilkostenrechnung;
Bedeutung und Besonderheiten der Deckungsbeitragsrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb;
Berechnung von Deckungsbeiträgen
Investition und Finanzierung: Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.
Betriebsplanung: Anwenden des Standard
IAnl. Allgemeine BildungszieleSiehe Anlage B/18 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.
II. Allgemeine didaktische GrundsätzeSiehe Anlage B/1.
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände
1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe 4. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlich-
keitsbildung
Religion
Deutsch und Kommunikation Diese Pflichtgegenstände
Lebende Fremdsprache im Gesamtausmaß von 27
Englisch Wochenstunden je Schulstufe werden
Mathematik nicht geführt, da die Schüler
Politische Bildung und aufgrund des gleichzeitigen
Rechtskunde Besuches der Handelsakademie
Bewegung und Sport vom Besuch dieser Pflichtgegen-
Wirtschaft und Marketing stände befreit sind.
Buchführung
Informatik
Lebenskunde und
Persönlichkeitsbildung
0,5 - - -
Pflanzenbau
1,5 1 1 1
Obstbau
- 1 - -
Waldwirtschaft
- - 1 1
Nutztierhaltung
1 1,5 1 1
Landtechnik und Baukunde
1 1 - 1
Direktvermarktung
- - 1 -
Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen
- - 1 1
Ernährung
1 0,5 - -
Praktischer Unterricht(1)
Außen- und Innenwirtschaft
0,5 1 1 1(2)
Direktvermarktung
- - 1(2) -
Alternative Pflicht-
gegenstände
Holzbearbeitung oder
Kreative Gestalten
1 - - -
Metallbearbeitung oder
Kochen und Küchenführung
1 1 - -
Landtechnik und Baukunde
oder Soziales und
Haushaltsmanagement
0,5 1 - 1
Waldwirtschaft oder
Kochen und Küchenführung
- - 1(2) 1(2)
Gesamtwochenstundenanzahl
35 35 35 35
Unterricht in Kursform(4)
Kursunterricht
0 - 2 UW - 0 - 1 UW -
Traktorführerkurs/
Theorie
- 60(3) - -
Traktorführerkurs/
praktischer Unterricht
4 h je Schüler Fahrunterricht
1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu vier Wochenkursen zusammengefasst werden können.
2 Bei Waldwirtschaft je Gruppe 12 Unterrichtsstunden, bei Außen- und Innenwirtschaft sowie bei Direktvermarktung jeweils je Gruppe 10 Unterrichtsstunden durch zwei Lehrer.
3 Max. 9 Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.
Deutsch und Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politische Bildung und Rechtskunde, Bewegung und Sport, Wirtschaft und Marketing, Buchführung und Informatik.
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1.
Lehrstoff
|
|
Siehe Anlage B/1, 1.Schulstufe
|
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Siehe Anlage B/1, 2. u. 3. Schulstufe
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Bewusstmachung wichtiger Lebensvorgänge und Aufzeigen von Problemen und Lösungsmöglichkeiten. Erziehen zu sozialem Verhalten und Teamfähigkeit. Erziehung zu höflichem Auftreten und guten Umgangsformen.
Lehrstoff
|
|
Schulgemeinschaft, Umgangsformen, wichtige Aspekte der Volkskunde,
Familie: Partnerschaft, Generationsprobleme.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse
Didaktische Grundsätze
Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung.
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind.
Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Pflanzenkunde: Einteilung der Pflanzen, Herbarium.
Bodenkunde: Entstehung, Bestandteil, Eigenschaften, Einteilung.
Düngungslehre: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Bemessung der Düngungsgaben, Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung.
Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellen von Fruchtfolgen.
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Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Berechnen der Ausbringungsmengen, Pflanzenschutzmittelvergiftungen.
Allgemeiner Ackerbau: Unkräuter und Schadschwellen, Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat.
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Ackerbau: Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung von Getreide, Mais, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln, Feldfutter und sonstigen wichtigen Ackerfrüchten.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme.
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Grünlandwirtschaft: Bedeutung, Merkmale und Eigenschaften, wichtiger Gräser, Kleearten und Wiesenkräuter; Nutzung des Dauergrünlandes; Grünlanderneuerung; Erstellen von Düngungsplänen, Futterkonservierung; Weideplan.
Almwirtschaft; Spezialkulturen, Formen des biologischen Landbaues.
Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.
Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen des Obstbaues.
Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.
Pflanzenschutz.
Ernte, Lagerung, Vermarktung.
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.
Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft, wichtige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind.
Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.
Lehrstoff
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Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;
Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;
Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen;
Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden, Insektenschäden, Schäden durch den Menschen, Wildschäden.
|
|
Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.
Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, Forstliche Betriebsplanung, Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Nutztierhaltung
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers, sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind.
Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.
Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.
Lehrstoff
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Organe und Organsysteme, Grundlagen der Fütterung:
Futterzusammensetzung, Futterwerte, Arten von Futtermitteln, Berechnung von Futterrationen.
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Haltung von Rindern und Schweinen: Haltungsformen, Zuchtbenutzung, Anforderungen an den Stall, Haltungs- und Pflegemaßnahmen, wichtige Aufschreibungen.
Haltung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.
Fütterungsgrundsätze: Milchvieh, Kälber, Jungvieh, Zuchtstier und Mastvieh, Futterplan.
Fütterung von Rindern: Erstellen eines Futterplanes und Rationsberechnungen.
Tierschutzbestimmungen.
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Fütterung von Schweinen: Fütterungsgrundsätze, Fütterung von Zuchtschweinen, Ferkeln und Mastschweinen, Erstellen eines Futterplanes.
Fütterung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Fütterungsgrundsätze.
Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.
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Züchtung von Rindern und Schweinen: Leistungsbeurteilung, Zuchtprogramm.
Züchtung von Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Züchtungsgrundsätze, Sonderformen der Tierhaltung.
Organisationen der Nutztierhaltung.
Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Berechnungen von Futterrationen und Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Querverbindungen sind speziell von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik.
Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind.
Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
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Grundlagen der Landtechnik: Werk-, Schmier- und Treibstoffkunde;
Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren, Elektrik;
Traktoren; Grundlagen.
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Traktorentechnik; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen für Bodenbearbeitung, Transporte, Anbau, Düngung, Pflege, Pflanzenschutz und Ernte.
Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten, Maschinenkauf, Arbeitstechnik, überbetrieblicher Maschineneinsatz, Maschinenpflege.
Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
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Grundlagen der Baukunde: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Bauplanung.
Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.
Ver- und Entsorgungsanlagen.
Stallbauten für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Pferde, Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Zeichnen von Planskizzen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.
Direktvermarktung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.
Lehrstoff
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Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Überblick über die Bedeutung und Situation der Landwirtschaft innerhalb der österreichischen Volkswirtschaft bzw. der Europäischen Union. Vermittlung eines Einblickes in die Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Vorgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes. Anleitung zur erfolgreichen Führung eines solchen Betriebes.
Lehrstoff
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Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion und Eckdaten der österreichischen und europäischen Agrarstruktur;
Betriebserhebung: Standortfaktoren; Flächenbegriffe; Grundbuch und Kataster; Vermögen und Bewertung; Einheitswert.
Rechnungswesen: Kostenbegriffe; Voll- und Teilkostenrechnung;
Bedeutung und Besonderheiten der Deckungsbeitragsrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb;
Berechnung von Deckungsbeiträgen
Investition und Finanzierung: Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.
Betriebsplanung: Anwenden des Standard